4442/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Gartelgruber, Ing. Norbert Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Neuordnung der Verpackungssammlung
Im Mai 2009 schickte das BMLFUW einen Diskussionsentwurf der im Zuge der Verpackungsverordnung (VVO) zur weiteren Behandlung aus. Am 26. August 2009 kam es zwischen den Vertretern der Wirtschaft, dem Bundesministerium und den Kommunen zu einem Konsens, im Zuge dessen Wirtschaft und Gemeinden dem Entwurf des Ministeriums und der darin enthaltenen Providerlösung für die Sammelorganisation unter der Voraussetzung, dass die Wirtschaft 100% Finanzierungsverantwortung für die abfallseitig anfallenden Verpackungen übernimmt, die Kommunen ein materielles Mitspracherecht bei der Ausgestaltung der regionalen Sammelsysteme erhalten und der Provider zu ausreichender Transparenz und Kontrolle verpflichtet wird, zustimmten.
Ein im Herbst 2009 neu ausgesandter (Vor-)Entwurf wich allerdings in wesentlichen Punkten von diesem Konsens ab: Weder das Mitspracherecht der Gemeinden bei der Gestaltung der Sammlung von Haushaltsverpackungen, noch die zugesagte Finanzierungsverantwortung der Wirtschaft und der Vorrang der Mitbenutzung der sich in der Vergangenheit bewährten kommunalen Sammelinfrastruktur sind darin enthalten.
Durch einen nun vorliegenden Entwurf des AWG ergeben sich nach Ansicht von Experten gravierende Probleme im Hinblick auf die Organisation sowie die Kostenabgeltung im Bereich der Verpackungssammlung: So besteht durch den Wegfall der vorrangigen Mitbenutzung der kommunalen Sammeleinrichtungen die Gefahr, dass die Sammelinfrastruktur in den Gemeinden einer privatrechtlich organisierten Sammlung weichen muss. Besondere Probleme bereitet auch die – entgegen den Verhandlungsergebnissen – in § 29 d Abs. 5 des AWG-Entwurfs neu eingefügte Bestimmung, die eine Finanzierungsverantwortung der Kommunen bei Fehlwurfanteilen (bzgl. Leichtverpackungen, Metall und Getränkeverbundkartons) von über fünf Masseprozent in der getrennten Sammlung vorsieht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
Anfrage
1. Aus welchen Gründen wurde im AWG-Entwurf vom September 2009 in mehreren inhaltlichen Punkten vom Kompromiss vom 26.08.2009 abgegangen?
2. Warum wurden insbesondere das Mitspracherecht der Gemeinden bei der Gestaltung der Sammlung von Haushaltsverpackungen und der Vorrang der Mitbenutzung der sich in der Vergangenheit bewährten kommunalen Sammelinfrastruktur aus dem Letztentwurf gestrichen?
3. Welche praktischen bzw. finanziellen Konsequenzen ergeben sich aus Sicht des BMLFUW aus dieser Änderung der Rechtsstellung der Gemeinden für diese bzw. auch für die gesamte Sammelinfrastruktur?
4. Wer ist Urheber der Idee, eine Finanzierungsverantwortung der Kommunen bei Fehlwurfanteilen von über fünf Masseprozent in der getrennten Sammlung bei Leichtverpackungen, Metall und Getränkeverbundkartons einzuführen?
5. Aus welchen Erwägungen heraus ist das BMLFUW diesem Vorschlag in seinem Letztentwurf gefolgt?
6. Wurden mit den Vertretern der Gemeinden hinsichtlich der in Frage 2 und Frage 4 angesprochenen Themen mittlerweile Verhandlungen/Gespräche geführt?
7. Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Gespräche?
8. Wenn nein, ist es beabsichtigt, über die Gemeinden einfach „drüberzufahren“ bzw. diese vor vollendete Tatsachen zu stellen?
9. Bis zu welchem Zeitpunkt ist beabsichtigt, das Normgebungsverfahren hinsichtlich der Novelle abzuschließen?