4447/J XXIV. GP
Eingelangt am 03.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Dr. Karlsböck
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Glücksspielsucht – insbesondere Maßnahmen zum Spielerschutz
Im Jahr 1991 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das pathologische Spielen in ihre "Internationale Klassifikation Psychischer Störungen" (ICD-10) aufgenommen. Seither gehört die Spielsucht zu den anerkannten Suchtformen wie Alkohol-, Drogen- oder Medikamentensucht.
Als diagnostische Hauptmerkmale pathologischen Spielens werden von der WHO folgende Merkmale aufgeführt:
· Dauerndes, wiederholtes Spielen
· Anhaltendes und oft noch gesteigertes Spielen trotz negativer Konsequenzen, wie Verarmung, gestörter Familienbeziehungen und Zerrüttung der persönlichen Verhältnisse
Laut der Anfragebeantwortung 3327/AB sind die Bertoffenen überwiegend männlich. Darüber hinaus lag die größte Gruppe der Betroffenen in der Altergruppe 40 bis 44 Jahre. Die Anzahl der Betroffenen die wegen der ICD-10 Diagnose F630 „Pathologisches Spielen, Zwanghaftes Spielen“ stationär behandelt werden müssen steigt stetig. Vor allem im Bereich der Automatenspiele ist die größte Problematik zu verzeichnen, denn aus der Anfragebeantwortung geht hervor, dass 85% der männlichen und 60% der weiblichen Patienten ein exzessives Automatenspiel betreiben.
Neben den angeführten Hauptmerkmalen sind pathologische Spieler oftmals mit weiteren negativen Konsequenzen, wie z.B. Depressionen, erhöhter Suizidrate und einer zusätzliche Alkoholproblematik konfrontiert. Darüber hinaus setzen die Betroffenen, im wahrsten Sinne des Wortes, ihren Arbeitsplatz auf das Spiel, machen hohe Schulden und lügen oder handeln ungesetzlich, um an das Geld zu kommen oder die Bezahlung der Schulden zu umgehen. Laut dem Anton Proksch Institut sind 80% der Betroffenen, die eine Beratungsstelle aufsuchen, mit durchschnittlich 50.000 Euro verschuldet. Ein Fall in Graz spiegelt die negativen Folgen deutlich wieder. Laut der online Ausgabe der Kleinen Zeitung hat ein Mitarbeiter Firmengelder, welche aus Ticketverkäufen stammten, nicht auf das Firmenkonto einbezahlt. Der Geschäftsleitung erklärte er immer, das Geld angeblich im Firmentresor verwahrt zu haben. Bei einer Nachschau konnte dort allerdings kein Geld vorgefunden werden. Nach eingehender Vernehmung durch die Grazer Polizei gab der Mann schließlich zu, das Bargeld veruntreut zu haben. Insgesamt wurden 55.000 Euro in Glückspielautomaten und diversen Wettcafes verspielt.
Die wirtschaftlichen Folgen des Glücksspiels belasten somit die pathologischen Spieler und ihr soziales Umfeld als auch die Allgemeinheit. Schulden, Firmenzusammenbrüche, Existenzverluste, Kosten für Strafverfahren und Strafvollzug, Behandlungs- bzw. Therapiekosten, Kosten, welche durch den Ausfall der Arbeitsleistung und durch notwendige Hilfen zum Lebensunterhalt der Betroffenen entstehen, fallen hierunter. Beispielsweise belaufen sich in Kanada die Schätzungen auf ca. 56.000 kanadische Dollar pro Jahr und Spielsüchtigen. Für die USA liegt eine weitere Kostenschätzung vor, nach der allein durch den Produktivitätsausfall, die etwaige Strafverfolgung und Inhaftierung sowie die missbräuchliche Verwendung von Geld jährlich Gesamtkosten von etwa 30.000 US-Dollar pro Spielsüchtigen anfallen.
Die stetige Ausbreitung der Spielbetriebe und die Flut an modernen Spielvarianten lassen einen massiven Anstieg von pathologischen Spielern befürchten. Es zählt zum epidemiologischen Basiswissen der Suchtforschung, dass ein enger Zusammenhang zwischen dem Angebot an Suchtmitteln und den vorhandenen Suchtproblemen besteht. So korreliert der Pro-Kopf-Verbrauch an Alkohol in einer Gesellschaft hoch positiv mit der Rate von Alkoholmissbrauchern und Alkoholsüchtigen. Dies gilt auch für den Glücksspielmarkt.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
Anfrage