4459/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2010
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend strafrechtlicher Schutz der Staatssymbole gemäß § 248 StGB

 

Das österreichische Strafgesetzbuch formuliert in seinem § 248 im Zusammenhang mit dem Schutz der Staatsymbole der Republik Österreich nachfolgende Regelung:

§ 248. (1) Wer auf eine Art, dass die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlass oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende

 

Anfrage

 

  1. Wie stehen Sie als Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur grundsätzlich zum Schutz der Staatsymbole der Republik Österreich?
  2. Gibt oder gab es durch Sie als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik Österreich auf Ihre Aktualität zu überprüfen?
  3. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
  4. Gibt oder gab es durch Sie als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik Österreich abzuändern?
  5. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
  6. Gibt oder gab es durch Sie als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik Österreich durch neue zu ersetzen?
  7. Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
  8. Welche Kosten sind dem Budget durch Überprüfungs-, Abänderungs- und Ersetzungsaufträge Staatsymbole der Republik Österreich entstanden?