Eingelangt am 04.02.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Heidemarie Unterreiner
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur
betreffend strafrechtlicher Schutz der Staatssymbole gemäß
§ 248 StGB
Das österreichische Strafgesetzbuch formuliert in seinem § 248
im Zusammenhang mit dem Schutz der Staatsymbole der Republik Österreich
nachfolgende Regelung:
§ 248. (1) Wer auf eine Art, dass
die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger
Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer
beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem
Jahr zu bestrafen.
(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art
in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlass oder bei einer
allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik
Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer
österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft,
verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe
bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu
bestrafen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen
daher an die Frau Bundesminister für Unterricht, Kunst und Kultur nachfolgende
Anfrage
- Wie stehen Sie als
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur grundsätzlich
zum Schutz der Staatsymbole der Republik Österreich?
- Gibt oder gab es durch Sie
als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an
eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik
Österreich auf Ihre Aktualität zu überprüfen?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem
konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
- Gibt oder gab es durch Sie
als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an
eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik
Österreich abzuändern?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem
konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
- Gibt oder gab es durch Sie
als zuständige Ressortministerin für Unterricht, Kunst und
Kultur bzw. Ihr Kabinett seit Ihrem Amtsantritt einen Arbeitsauftrag an
eine Sektion, Gruppe (Bereich), Abteilung Staatsymbole der Republik
Österreich durch neue zu ersetzen?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem
konkreten Arbeitsauftrag bezüglich welcher Staatssymbole?
- Welche Kosten sind dem Budget durch
Überprüfungs-, Abänderungs- und Ersetzungsaufträge Staatsymbole
der Republik Österreich entstanden?