4462/J XXIV. GP

Eingelangt am 05.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Fichtenbauer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend die Flucht eines Häftlings aus der Justizanstalt Graz-Karlau.

 

Völliges Unverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung riefen am Beginn des neuen Jahres zahlreiche Medienberichte in der Steiermark hervor, denen zu entnehmen war, dass ein rumänischer Häftling aus der Justizanstalt Graz-Karlau den Grazer Silvesterlauf (!) zur Flucht nutzte.

 

"Häftling lief Bewachern davon …", "Karlau-Häftling lief Justiz sprichwörtlich davon …" lauteten die Schlagzeilen, die den Strafvollzug in diesem Gefängnis in ein schiefes Licht rückten. Der 49-jährige Rumäne durfte angeblich unbewacht an den Start gehen, obwohl er in Österreich wegen Heroinschmuggels verurteilt worden war und auch in Rumänien noch 16 Jahre Haft zu verbüßen hätte.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende

 

Anfrage:

 

  1. Abgesehen davon, dass solche Vorfälle das Vertrauen in die sichere Verwahrung verurteilter Krimineller untergraben, stellt sich die Frage: Wie kommt ein verurteilter Drogenhändler in den sog. "gelockerten Vollzug" und zum Privileg des Freigangs?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie konkret veranlaßt, um solche Pannen in Zukunft zu verhindern?

 

  1. Welche diziplinarrechtlichen Schritte gegen die Anstaltsleitung haben Sie eingeleitet?

 

  1. Wie viele ähnliche Vorkommnisse gab es im Jahr 2009 in den österreichischen Justizanstalten?

 

  1. Wie viele Häftlinge kehrten im vergangenen Jahr von Freigängen nicht mehr in die Haftanstalten zurück?