4462/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.02.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Kurzmann, Dr. Fichtenbauer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend die Flucht eines Häftlings aus der Justizanstalt Graz-Karlau.
Völliges Unverständnis in weiten Teilen der Bevölkerung riefen am Beginn des neuen Jahres zahlreiche Medienberichte in der Steiermark hervor, denen zu entnehmen war, dass ein rumänischer Häftling aus der Justizanstalt Graz-Karlau den Grazer Silvesterlauf (!) zur Flucht nutzte.
"Häftling lief Bewachern davon …", "Karlau-Häftling lief Justiz sprichwörtlich davon …" lauteten die Schlagzeilen, die den Strafvollzug in diesem Gefängnis in ein schiefes Licht rückten. Der 49-jährige Rumäne durfte angeblich unbewacht an den Start gehen, obwohl er in Österreich wegen Heroinschmuggels verurteilt worden war und auch in Rumänien noch 16 Jahre Haft zu verbüßen hätte.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage: