4471/J XXIV. GP
Eingelangt am 04.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Reform der Fortführungsanträge
Durch die Strafprozessreform 2008 wurde der Fortführungsantrag eingeführt. Damit bekamen Opfer im Strafverfahren die Möglichkeit, gegen die Einstellung eines Strafverfahrens durch die Staatsanwaltschaft einen Fortführungsantrag zu stellen. Dieser neue Rechtsbehelf wurde allerdings viel stärker in Anspruch genommen erwartet.
Durch das Budgetbegleitgesetz 2009 wurden im Bereich des Strafprozessrechts Änderungen vorgenommen, die „den Gerichtsbetrieb und den Geschäftsgang bei den Staatsanwaltschaften von nicht notwendigem Ballast befreien sollten“. Wie auch Birkelbauer (JSt 2009, 81) schreibt, sollte es also nicht um kriminalpolitisch ausgewogene Reformen gehen, sondern lediglich um ökonomische Verbesserungen.
Eine wesentliche Änderung erfolgte durch das Budgetbegleitgesetz 2009 auch im Hinblick auf die Anträge auf Verfahrensfortsetzung durch die Opfer nach § 195 StPO, die Fortführungsanträge:
Die Entscheidung über den Fortführungsantrag wurde von den Oberlandesgerichten zu Landesgerichten als Drei-Richter-Senate verlagert. Zusätzlich wurde vorgesehen, dass die Anträge inhaltlich begründet werden müssen (§ 195 Abs 2 StPO). Anträge, die den Voraussetzungen nicht entsprechen und auch nicht verbessert werden, hat das Gericht als unzulässig zurückzuweisen (§ 196 Abs 2 StPO). Außerdem wurde die Frist für die Antragsstellung von sechs auf drei Monate verkürzt.
In einem Interview mit der Tageszeitung „DiePresse“ vom 6. Juni 2009 sagt der Strafrechtsexperte Univ.-Prof. Manfred Burgstaller im Hinblick auf die Fortführungsanträge, dass diese psycho- und rechtshygienisch wichtig sind und die Anträge daher nicht mit Kosten- oder Anwaltspflicht zu versehen sind.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Wie viele Fortführungsanträge wurden - aufgeschlüsselt nach Monaten und gegliedert nach OLG-Sprengeln in den Jahren 2008 und 2009 - eingebracht?
2. Wie viele der eingebrachten Fortführungsanträge waren - aufgeschlüsselt nach Monaten und gegliedert nach OLG-Sprengeln in den Jahren 2008 und 2009 - erfolgreich?
3. Wie viele der eingebrachten Fortführungsanträge wurden - aufgeschlüsselt nach Monaten und gegliedert nach OLG-Sprengeln in den Jahren 2008 und 2009 - zurückgewiesen?
4. Wie viele der eingebrachten Fortführungsanträge wurden - aufgeschlüsselt nach Monaten und gegliedert nach OLG-Sprengeln in den Jahren 2008 und 2009 - abgewiesen?
5. Wie viele der eingebrachten Fortführungsanträge wurden mit rechtsanwaltlicher Vertretung eingebracht - aufgeschlüsselt nach Monaten und gegliedert nach OLG-Sprengeln in den Jahren 2008 und 2009?
6. Wie viele der der eingebrachten Fortführungsanträge wurden gegliedert nach Monaten wegen mangelnder Begründung nach § 196 Abs 2 StPO idgF zurückgewiesen?