Eingelangt am 04.02.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Korun, Freundinnen
und Freunde
an die Bundesministerin für
Inneres
betreffend Dublin Verfahren
Die Kontroverse um die Errichtung
eines Erstaufnahmezentrums in Eberau /Burgenland hat das österreichische
Asylwesen in den medialen Mittelpunkt gestellt. Nach dem gescheiterten Versuch,
der Eberauer Bevölkerung ein Erstaufnahmezentrum aufzuoktruieren, begegnete
die Innenministerin dem hierdurch entstandene Unbehagen der Bevölkerung
mit einem Internierungs-Vorschlag (der vorläufigen Internierung aller
AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens). Sie argumentierte
damit, dass davon ohnehin hauptsächlich Personen im Zulassungsverfahren
– sog. „Dublin-Fälle“ – betroffen wären und
ohnehin nur rund ein Drittel der Asylanträge sogenannte
„Dublin-Fälle“ seien (Falter 2/10 S. 12). Weiters behauptete
sie, dass „Dublin Verfahren“ ohnehin nur 28 Tage dauern würden
(Falter 2/10 S.12) und eine Anhaltung daher für diese Dauer zumutbar sei.
Dennoch liegt den Grünen eine Anfragebeantwortung der Innenministerin vor,
aus der eindeutig hervorgeht, dass im Jänner 2009 bereits mehr als 9
AsylwerberInnen mehr als ein Jahr auf Beendigung ihres Dublin-Verfahrens
warteten. Die Faktenlage, auf der sich die Vorschläge der Innenministerin
gründen, scheint daher Ergründungsbedarf zu haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viele „Dublinverfahren“
(§5 AsylG) waren, unter Einrechung der Verfahren bei den Höchstgerichten
und aufgeschlüsselt nach Monaten, im Jahr 2009 anhängig?
- Wie viele der 2009 gesamt
anhängig gewordenen Zulassungsverfahren im Asylverfahren waren
Dublinverfahren?
- Wie viele „Dublin-In“
Fälle, also Personen, die Österreich aus anderen
Mitgliedsstaaten aufzunehmen hat weil sie von dort eingereist sind, gab
es in den Jahren 2007, 2008 und 2009?
- Wie viele „Dublin-Out“
Fälle, also Personen, die andere Mitgliedsstaaten aus Österreich
aufzunehmen hat, weil sie aus diesen eingereist sind, gab es im Jahren
2007, 2008 und 2009?
- Wie viele der 2009 im
Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden zum Asylverfahren
zugelassen?
- Wie war die Bilanz der
Dublin-Fälle im Jahr 2009 bei Gegenüberstellung von „Dublin-In“
und „Dublin-Out“ Fällen?
- Wie lange dauern die im Rahmen
eines Dublinverfahrens stattfindenden Konsultationsverfahren zur
Abklärung der Zuständigkeit im Durchschnitt?
a) Was war die längste Wartedauer?
- In wie vielen
Dublin-Fällen wurde über das reguläre Aufnahmegesuch
gemäß Art. 17 Abs 1 Dublin-VO an einen anderen Mitgliedsstaat
binnen der Zweimonatsfrist entschieden, in wie vielen Fällen erst
nach längerer Wartedauer?
a) Was war die längste Wartedauer?
- In wie vielen
Dublin-Fällen wurde ein anderer Mitgliedsstaat um dringende Antwort gemäß
Art 17 Abs 2 Dublin-Verordnung ersucht und in wie lange war hier die
durchschnittliche Dauer bis zum Erhalt einer Antwort?
a) Was war die längste Wartedauer?
- Für wie viele
Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Zweimonatsfrist
(reguläres Ersuchen) gemäß Art 18 Abs 1 Dublin-VO der
ersuchte Mitgliedsstaat zuständig?
- Für wie viele
Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Einmonatsfrist (dringliches
Ersuchen) gemäß Art 18 Abs 2 Dublin-VO der ersuchte
Mitgliedsstaat zuständig?
- Für wie viele
Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Entscheidungsfrist
Österreich zuständig?
- Wie viele der 2009 im
Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden in ein sicheres Drittland
ausgewiesen?
- Wie viele der 2009 im
Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden aufgrund der
Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates nach der Dublin-VO nicht
zugelassen?
a) Wie viele davon wurden ausgewiesen?
- Wie viele der 2007, 2008
und 2009 anhängigen Dublin-Verfahren wurden von unbegleiteten
Minderjährigen gestellt?
- Wie viele dieser
unbegleiteten Minderjährigen wurden aufgrund der Dublin-Verordnung in
einen anderen Mitgliedsstaat ausgewiesen und wie viele wurden zum
Asylverfahren in Österreich zugelassen?
- Wie viele Dublinverfahren 2009 dauerten länger als
a) 1 Monat
b) 2 Monate
c) 3 Monate
d) 4 Monate
e) 5 Monate
f) 6 Monate
g) 7 Monate
h) 8 Monate
i) 9 Monate
j) 10 Monate
k)11 Monate
l) 12 Monate
m) 1,5 Jahre
n) 2 Jahre
o) 3 Jahre?
- Gibt es EU Staaten, mit denen
die Konsultationen nach der Dublin VO regelmäßig länger
als 28 Tage dauern?
a) Falls
ja, welche sind das und um wie lange dauern mit diesen die Konsultationen
im Durchschnitt?
b) Was war die bisher längste Dauer?
- Wie viele Selbsteintritte Österreichs
aus humanitären Gründen gemäß Art. 15 Dublin-VO gab
es 2007, 2008 und 2009?
- Weshalb existiert auf der
BMI-Homepage lediglich eine Statistik zu sog. „Dublin-Out“
Fällen, nicht aber eine Statistik zu den „Dublin-In“
Fällen?
- Gedenken Sie in Zukunft eine
Statistik zu Dublin-In Fällen zu erstellen und zu veröffentlichen?
a) Falls ja,
ab wann?
b) Falls nein,
weshalb nicht?