4477/J XXIV. GP

Eingelangt am 04.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Korun, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Inneres

 

betreffend Dublin Verfahren

 

Die Kontroverse um die Errichtung eines Erstaufnahmezentrums in Eberau /Burgenland hat das österreichische Asylwesen in den medialen Mittelpunkt gestellt. Nach dem gescheiterten Versuch, der Eberauer Bevölkerung ein Erstaufnahmezentrum aufzuoktruieren, begegnete die Innenministerin dem hierdurch entstandene Unbehagen der Bevölkerung mit einem Internierungs-Vorschlag (der vorläufigen Internierung aller AsylwerberInnen während des Zulassungsverfahrens). Sie argumentierte damit, dass davon ohnehin hauptsächlich Personen im Zulassungsverfahren – sog. „Dublin-Fälle“ – betroffen wären und ohnehin nur rund ein Drittel der Asylanträge sogenannte „Dublin-Fälle“ seien (Falter 2/10 S. 12). Weiters behauptete sie, dass „Dublin Verfahren“ ohnehin nur 28 Tage dauern würden (Falter 2/10 S.12) und eine Anhaltung daher für diese Dauer zumutbar sei. Dennoch liegt den Grünen eine Anfragebeantwortung der Innenministerin vor, aus der eindeutig hervorgeht, dass im Jänner 2009 bereits mehr als 9 AsylwerberInnen mehr als ein Jahr auf Beendigung ihres Dublin-Verfahrens warteten. Die Faktenlage, auf der sich die Vorschläge der Innenministerin gründen, scheint daher Ergründungsbedarf zu haben.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Wie viele „Dublinverfahren“ (§5 AsylG) waren, unter Einrechung der Verfahren bei den Höchstgerichten und aufgeschlüsselt nach Monaten, im Jahr 2009 anhängig?

 

  1. Wie viele der 2009 gesamt anhängig gewordenen Zulassungsverfahren im Asylverfahren waren Dublinverfahren?

  1. Wie viele „Dublin-In“ Fälle, also Personen, die Österreich aus anderen Mitgliedsstaaten aufzunehmen hat weil sie von dort eingereist sind,  gab es in den Jahren 2007, 2008 und 2009?

 

  1. Wie viele „Dublin-Out“ Fälle, also Personen, die andere Mitgliedsstaaten aus Österreich aufzunehmen hat, weil sie aus diesen eingereist sind, gab es im Jahren 2007, 2008 und 2009?

 

  1. Wie viele der 2009 im Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden zum Asylverfahren zugelassen?

 

  1. Wie war die Bilanz der Dublin-Fälle im Jahr 2009 bei Gegenüberstellung von „Dublin-In“ und „Dublin-Out“ Fällen?

 

  1. Wie lange dauern die im Rahmen eines Dublinverfahrens stattfindenden Konsultationsverfahren zur Abklärung der Zuständigkeit  im Durchschnitt?

      a) Was war die längste Wartedauer?

 

  1. In wie vielen Dublin-Fällen wurde über das reguläre Aufnahmegesuch gemäß Art. 17 Abs 1 Dublin-VO an einen anderen Mitgliedsstaat binnen der Zweimonatsfrist entschieden, in wie vielen Fällen erst nach längerer Wartedauer?

      a) Was war die längste Wartedauer?

 

  1. In wie vielen Dublin-Fällen wurde ein anderer Mitgliedsstaat um dringende Antwort gemäß Art 17 Abs 2 Dublin-Verordnung ersucht und in wie lange war hier die durchschnittliche Dauer bis zum Erhalt einer Antwort?

       a) Was war die längste Wartedauer?

 

  1. Für wie viele Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Zweimonatsfrist (reguläres Ersuchen) gemäß Art 18 Abs 1 Dublin-VO der ersuchte Mitgliedsstaat zuständig?

 

  1. Für wie viele Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Einmonatsfrist (dringliches Ersuchen) gemäß Art 18 Abs 2 Dublin-VO der ersuchte Mitgliedsstaat zuständig?

 

  1. Für wie viele Dublin-Fälle wurde 2009 aufgrund eines Ablaufs der Entscheidungsfrist Österreich zuständig?

 

  1. Wie viele der 2009 im Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden in ein sicheres Drittland ausgewiesen?

 

  1. Wie viele der 2009 im Zulassungsverfahren befindlichen AsylwerberInnen wurden aufgrund der Zuständigkeit eines anderen Mitgliedsstaates nach der Dublin-VO nicht zugelassen?

      a) Wie viele davon wurden ausgewiesen?

 

  1.  Wie viele der 2007, 2008 und 2009 anhängigen Dublin-Verfahren wurden von unbegleiteten Minderjährigen gestellt?

  1.  Wie viele dieser unbegleiteten Minderjährigen wurden aufgrund der Dublin-Verordnung in einen anderen Mitgliedsstaat ausgewiesen und wie viele wurden zum Asylverfahren in Österreich zugelassen?

 

  1. Wie viele Dublinverfahren 2009 dauerten länger als

a) 1 Monat

b) 2 Monate

c) 3 Monate

d) 4 Monate

e) 5 Monate

f)  6 Monate

g) 7 Monate

h) 8 Monate

i)  9 Monate

j) 10 Monate

k)11 Monate

l) 12 Monate

m) 1,5 Jahre

n)  2 Jahre

o)  3 Jahre?

 

  1. Gibt es EU Staaten, mit denen die Konsultationen nach der Dublin VO regelmäßig länger als 28 Tage dauern?

      a) Falls ja, welche sind das und um wie lange dauern mit diesen die                     Konsultationen im Durchschnitt?

       b) Was war die bisher längste Dauer?

 

  1. Wie viele Selbsteintritte Österreichs aus humanitären Gründen gemäß Art. 15 Dublin-VO gab es 2007, 2008 und 2009?

 

  1. Weshalb existiert auf der BMI-Homepage lediglich eine Statistik zu sog. „Dublin-Out“ Fällen, nicht aber eine Statistik zu den „Dublin-In“ Fällen?

 

  1. Gedenken Sie in Zukunft eine Statistik zu Dublin-In Fällen zu erstellen und zu veröffentlichen?

    a) Falls ja, ab wann?

    b) Falls nein, weshalb nicht?