Eingelangt am 09.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen
und Freunde
an den Bundesminister für
Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend WKR-Ball in der Hofburg
Jahr für Jahr zelebriert der Wiener Korporationsring in
der Faschingszeit seine Ballveranstaltung in der Wiener Hofburg und
veranstaltet dadurch ein bedeutendes Vernetzungstreffen des internationalen
Rechtsextremismus.
Nun wollen die unterfertigten Abgeordneten ja nicht
unbedingt den Schmissträgern das Biertrinken im Fasching verbieten –
aber muss das ausgerechnet in den zentralen
Repräsentationsräumlichkeiten der Republik Österreich sein?!
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Existieren im Pachtvertrag, den die Republik Österreich
im Jahr 1969 mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft
m.b.H. (kurz Hofburg Vienna) abgeschlossen hat, Klauseln, die ethische
Grenzen des Veranstaltungsportfolios definieren?
- Hat die Republik Österreich als Eigentümerin der
Hofburg formalen Einfluss auf die Art von Veranstaltungen, die in diesem
Gebäudekomplex stattfinden?
- Welche Eingriffsmöglichkeiten hätten Sie oder
die Burghauptmannschaft, sollte Hofburg Vienna auf die Idee verfallen, mit
der Würde des Hauses vemutlich unvereinbare Veranstaltungen
durchzuführen (z. B. Wrestling-Kämpfe, Erotik-Messen,
Musikantenstadl-Aufzeichnungen, Indoor-Motocross-Rennen, Koma-Sauf-Partys
etc.)?
- Sind Sie der Ansicht, dass die Durchführung des
WKR-Balles dem Ruf der Hofburg als Veranstaltungszentrum förderlich
ist?
- Sind Sie der Ansicht, dass die Durchführung des
WKR-Balles in der Hofburg dem Ruf der Republik förderlich ist?