4480/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.02.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Zinggl, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffend WKR-Ball in der Hofburg

 

Jahr für Jahr zelebriert der Wiener Korporationsring in der Faschingszeit seine Ballveranstaltung in der Wiener Hofburg und veranstaltet dadurch ein bedeutendes Vernetzungstreffen des internationalen Rechtsextremismus.

Nun wollen die unterfertigten Abgeordneten ja nicht unbedingt den Schmissträgern das Biertrinken im Fasching verbieten – aber muss das ausgerechnet in den zentralen Repräsentationsräumlichkeiten der Republik Österreich sein?!

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

  1. Existieren im Pachtvertrag, den die Republik Österreich im Jahr 1969 mit der Wiener Kongresszentrum Hofburg Betriebsgesellschaft m.b.H. (kurz Hofburg Vienna) abgeschlossen hat, Klauseln, die ethische Grenzen des Veranstaltungsportfolios definieren?
  2. Hat die Republik Österreich als Eigentümerin der Hofburg formalen Einfluss auf die Art von Veranstaltungen, die in diesem Gebäudekomplex stattfinden?
  3. Welche Eingriffsmöglichkeiten hätten Sie oder die Burghauptmannschaft, sollte Hofburg Vienna auf die Idee verfallen, mit der Würde des Hauses vemutlich  unvereinbare Veranstaltungen durchzuführen (z. B. Wrestling-Kämpfe, Erotik-Messen, Musikantenstadl-Aufzeichnungen, Indoor-Motocross-Rennen, Koma-Sauf-Partys etc.)?
  4. Sind Sie der Ansicht, dass die Durchführung des WKR-Balles dem Ruf der Hofburg als Veranstaltungszentrum förderlich ist?
  5. Sind Sie der Ansicht, dass die Durchführung des WKR-Balles in der Hofburg dem Ruf der Republik förderlich ist?