4503/J XXIV. GP

Eingelangt am 10.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2009 - Marktbeobachtung in

Österreich - Situation der Preisauszeichnung in Österreich“

Mit der AB 562/XXIV.GP vom 26.02.2009 wurden die Fragen der Abg. Mag. Johann Maier und GenossInnen zur Anfrage betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz - Marktbeobachtung in Österreich - Kontrollprogramm - Situation der Preisauszeichnung in Österreich“ beantwortet.

Die Richtlinie 98/6/EG über den Schutz der KonsumentInnen bei der Angabe der Preise, vom 18.03.1998 war von den einzelnen Mitgliedsstaaten bis zum 18.03.2000 in nationales Recht umzusetzen. Grundsätzlich verfolgt diese Richtlinie das Ziel, durch die Bereitstellung korrekter und umfassender Informationen über die Preise die Transparenz des Marktes zu erhöhen und dadurch den Schutz der KonsumentInnen und fairen Wettbewerb zu unterstützen. Mit dem das Bundesgesetz über die Auszeichnung von Preisen (Preisauszeichnungsgesetz - PrAG) und dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb 1984, wurde die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der von Ihnen angebotenen Erzeugnisse (die sogenannte „Preisangabenrichtlinie“) in Österreich umgesetzt.

Damit wurde auch die Pflicht zur Angabe des Grundpreises unabhängig von der jeweiligen Verpackungsgröße festgesetzt und auch der Geltungsbereich der Preisauszeichnung erweitert. Werden von Unternehmen Sachgüter angeboten, dann haben nach dem PrAG diese sowohl die Angabe des Verkaufpreises als auch die des Grundpreises für Sachgüter vorzunehmen. Diese EU- Richtlinie sah aber auch eine Reihe von Ausnahmemöglichkeiten von der Grundpreisauszeichnung vor, die bei der innerstaatlichen Umsetzung sehr kritisch betrachtet werden musste. Die kritischen Vorbehalte der Konsumentenschützerinnen haben sich in den letzten Jahren bestätigt. So sind weiterhin von der allgemeinen Preisauszeichnungsverpflichtung Dienstleister nicht erfasst, die der Gewerbeordnung 1994 nicht unterliegen.

Erst mit der Novelle zum PrAG (730/A) im Jahr 2005 wurde die Anwendung des Preisauszeichnungsgesetzes auf die bisher nicht erfassten Luftverkehrsunternehmen ausgedehnt und führte somit für in- und ausländische Luftverkehrsunternehmen, die in Osterreich ihre Flugreisen bewerben, die Verpflichtung zur Bruttopreisauszeichnung nach § 9 Abs. 1 PrAG ein. Die Bundesregierung wurde damals weiters einstimmig durch den Nationalrat in einem Entschließungsantrag aufgefordert, sich auf europäischer Ebene für eine EU-weite Regelung einzusetzen, die eine europaweite Bruttopreisauszeichnungspflicht von Luftverkehrsunternehmen vorsieht. Diese europäische gesetzliche Regelung mit strikter Preistransparenz liegt nun zwar vor, allerdings haben sich einige Airlines - insbesondere Billig-Airlines - nicht an diese gesetzlichen Regelungen.

Die EU hat zudem mit 11 .April die einheitlichen Verpackungsvorschriften aufgehoben. Die gewohnten Packungsgrößen hatten für Konsumenten eine schnelle Auswahl wesentlich erleichtert und einen Preisvergleich auf den ersten Blick vereinfacht. Dies wird nun durch willkürliche Verpackungsänderungen erschwert.

Neue, kleinere Verpackung und dann höherer Preis: Das zeigte eine aktuelle AK Stickprobe in zehn Wiener Geschäften im August 2009. Obwohl die fixen Packungsgrößen erst kürzlich gefallen sind. Ein AK Stickproben-Test bei 140 Produkten im August 2009 in zehn Wiener Supermärkten und bei vier Drogeriemärkten zeigt nach wie vor die „alten“ Probleme auf:

„Die Grundpreise sind - bis auf Lidl - schlecht lesbar. Sie sind sehr klein gedruckt -1,5 bis drei Millimeter. Nur bei Lidl war die Schriftgröße fünf Millimeter. Der Grundpreis ist falsch angegeben, oder es gibt keinen einheitlichen Platz des Verkaufs- und Grundpreises am Preisschild. So wird der Grundpreis derzeit unterschiedlich am Preisschild platziert (links oben, rechts oben oder rechts unten). Der Grund ist immer viel kleiner als der Produktpreis“.

Aus systematischen Gründen werden einerseits dieselben Fragen wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten, andererseits aber zusätzliche Fragen.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.                  Hat sich das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) aus Sicht des Ressorts bewährt?
Wenn nein, warum nicht? Soll es eine Novelle geben?

2.                                     Wenn ja, werden Sie eine größere Schrift beim Grundpreis und eine einheitliche Anordnung des Grundpreises bei den Preisschildern am Regal vornehmen?

3.                                     Welche Maßnahmen hat Ihr Ressort seit 2003 getroffen, um die Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) in Österreich sicherzustellen?

4.                                     In welcher Form hat Ihr Ressort seit 2003 KonsumentInnen und die Wirtschaftstreibenden über die Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes informiert?

5.                                     Welche Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (z. B. Preiserhebungen) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes wurden im Jahr 2009 den Ländern durchgeführt (Aufschlüsselung der Aufträge auf Jahr und Bundesländer)?

6.                                     Wie viele Betriebe und Branchen wurden dabei in diesem Jahr 2009 durch die Behörden kontrolliert (Aufschlüsselung der Betriebsanzahl auf die einzelnen Aufträge)?

7.                                     Zu welchen konkreten Ergebnissen führten die in den Bundesländern im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in dem Jahr 2009 durchgeführten Kontroll- bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen nach dem Preisauszeichnungsgesetz (Aufschlüsselung der jeweils einzelnen Ergebnisse in den Bundesländern und auf Jahr)?

8.                                     Welche konkreten einzelnen Maßnahmen (z.B. Abmahnung, Bescheid) mussten aufgrund dieser Ereignisse in dem Jahr 2009 jeweils durch die zuständigen Behörden ergriffen werden (Aufschlüsselung dieser Maßnahmen auf Bundesländer)?

9.                                     Welche konkreten Maßnahmen (z.B. Erlass, VO) mussten aufgrund der Preisentwicklung und der vorliegenden Kontrollergebnisse in dem Jahr 2009 jeweils durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend ergriffen werden (Aufschlüsselung dieser Maßnahmen auf Jahr und Anlassfall)?

10.                              Welche Kontrollergebnisse liegen dem Ressort hinsichtlich der Einhaltung der „Grundpreisauszeichnung“ vor?

Wie viele Kontrollen gab es davon im Jahr 2009 (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

11.                             Welche Probleme werden beim Ressort bei der Grundpreisauszeichnung gesehen?

12.                             Welche konkreten Kontrollmaßnahmen haben Sie bisher im Sinne der europaweit gültigen Bruttopreisauszeichnungspflicht von Luftverkehrsunternehmen getroffen? Welche Kontrollergebnisse liegen aktuell vor?

13.                             Wie viele Organe nach dem Preisauszeichnungsgesetz waren mit Stichtag 01.01.2010 in den Bundesländern tätig (Aufschlüsselung der Anzahl der Organe nach Bundesländern)?

14.                             Welche Kontroll- und bzw. Marktbeobachtungsmaßnahmen (Schwerpunkte) aufgrund des Preisauszeichnungsgesetzes wurden bereits bzw. werden im Jahr 2010 den Ländern aufgetragen (Aufschlüsselung der Aufträge bzw. der Ersuchen auf Jahr und Bundesländer)?