4519/J XXIV. GP

Eingelangt am 15.02.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 

betreffend Vielfalt in österreichischen Wäldern

 

 

 

Im Rahmen des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), das Österreich ratifiziert hat, verpflichtet sich Österreich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im eigenen Land, wobei die Wälder zu den „Hot Spots“ gehören. Auch durch andere internationale Abkommen (MCPFE) und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben (zB. FFH-Richtlinie, Vogelschutz-Richtlinie, 6. Umweltaktionsprogramm 2001-2010, EU-Forststrategie) ist Österreich angehalten, Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern zusetzen.

 

Das Österreichische Waldprogramm, das unter Federführung des BMLFUW von über 80 Organisationen erarbeitet wurde, sieht als eines von sieben Handlungsfeldern die „Biologische Vielfalt in Österreichs Wäldern“ vor und definiert dazu Ziele, Maßnahmenbündel und Maßnahmen. Eine erste Evaluierung der Universität für Bodenkultur Wien (2009) dazu hat aber ergeben, dass erst ein Bruchteil dieser Maßnahmen umgesetzt werden konnte. 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage:

 

  1. Das gemeinschaftsrechtlich verankerte Natura-2000 Schutzgebietsnetzwerk hat eine besondere Bedeutung für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern. Für wie viele Natura 2000 Gebiete in Österreich (getrennt nach Bundesländern) gibt es bereits die von der EU verpflichtend vorgesehenen Managementpläne? Wie viele dieser Managementpläne beinhalten Maßnahmen für den Fortbestand bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands natürlicher Wald-Lebensraumtypen und Waldhabitate der Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet? Wurden die GrundbesitzerInnen bei der Erstellung der Managementpläne partizipativ eingebunden?

 

  1. Warum erfolgt die Erstellung von Natura-2000 Managementplänen nur sehr zögerlich?

 

  1. Welche Zahlungen wurden seit 1.1.2008 für Natura-2000 Maßnahmen in Österreichischen Wäldern getätigt (aufgegliedert auf Maßnahmen des Programms Ländliche Entwicklung und andere Finanzierungsquellen) und welche Budgetmittel sind  jährlich bis Ende 2013 vorgesehen?

 

4.      Mit der Unterzeichnung der Helsinki-Resolution der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (1993) hat sich Österreich verpflichtet, die Einrichtung eines Netzwerkes von Naturwaldreservaten voranzutreiben. Wie viele Naturwaldreservatflächen wurden seit dem Beschluss des Österreichischen Waldprogramms im Jahr 2005 neu eingerichtet? Wie viele Naturwaldreservatsflächen befinden sich in Vorbereitung? Welcher Zeitplan ist vorgesehen, bis wann das Ziel, alle in Österreich vorkommenden Waldtypen zumindest durch ein Naturwaldreservat abzudecken, erreicht sein wird?

 

  1. Welche Forschungs-, Lehr- und Bildungsmaßnahmen wurden bisher in den österreichischen Naturwaldreservaten umgesetzt?

 

  1. Der Aufbau eines Naturwaldreservate-Netzes macht nur dann Sinn, wenn dieses langfristig (d.h. über mehrere Jahrzehnte hinaus) gesichert ist, weil der ökologische und wissenschaftliche Wert der einzelnen Flächen mit der Dauer der Außernutzungsstellung korreliert. Wie wird der Erhalt und Ausbau des österreichischen Naturwaldreservate-Programms finanziell langfristig gesichert?

 

  1. Die Kampagne vielfaltleben wird vom Lebensministerium als wichtiger Beitrag Österreichs zur Erreichung des Countdown 2010 Ziels (den Verlust an biologischer Vielfalt zu stoppen) gesehen. Welche Budgetmittel sind im Rahmen der Kampagne vielfaltleben  für Schutzprogramme vorgesehen? Welcher Anteil davon ist für Programme zum Schutz der biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern vorgesehen? Welche Budgetmittel sind im Rahmen der Kampagne vielfaltleben  für die begleitende Kommunikationsoffensive vorgesehen?

 

  1. Welche Budgetmittel im Österreichischen Programm zur Förderung der Ländlichen Entwicklung 2007-13 sind für Wald-Umwelt-Maßnahmen jährlich vorgesehen? Wie hoch sind die bisherigen Fördermittel, die daraus für Wald-Umwelt-Maßnahmen jährlich ausbezahlt wurden? Was sind die Gründe, warum die Fördermittel für Wald-Umwelt-Maßnahmen nicht im geplanten Ausmaß nachgefragt werden? Was ist beabsichtigt, um die Nachfrage nach Fördermitteln in diesem Bereich zu verbessern?

 

  1. Die „Etablierung eines adäquaten Biodiversitätsmonitorings im Wald“ wird als Maßnahmebündel im Österreichischen Waldprogramm genannt. Mit der international beispielgebenden Studie „Hemerobie Österreichischer Wald-Ökosysteme“ (1992-1997) wurde flächendeckend eine Bewertung der Naturnähe Österreichischer Wälder durchgeführt. Ist eine (gleichwertige und vergleichbare!) Wiederholung der Hemerobiestudie vorgesehen, um Trends bezüglich der Naturnähe von Österreichs Wäldern erkennen zu können?

 

  1. Welche anderen Maßnahmen zum Schutz seltener Waldbiotope und seltener im Wald lebender Fauna und Flora wurden seit dem Beschluss des Waldprogramms im Jahr 2005 bisher gesetzt?

 

  1. Für wie lange Ist die Durchführung und umfassende Auswertung der Österreichischen Waldinventur (ÖWI), die für das Reporting für internationale Abkommen wie MCPFE und Klimakonvention unabdingbare Grundlagendaten sichert, finanziell abgesichert?

 

  1.  Wie viel CO2 konnte in Österreichs Wäldern seit Unterzeichnung des Kioto-Abkommens netto gespeichert werden? Wie viel CO2 konnte in Holzprodukten aus Österreichs Wäldern seit Unterzeichnung des Kioto-Abkommens netto (d.h. abzüglich Exporten und abzüglich der thermischen Entsorgung von Altholz, Altpapier etc.) gespeichert werden?

 

  1. Wie viel Geld musste Österreich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 für den Ankauf von CO2-Zertifikaten bzw. Emissionsreduktionseinheiten, im Rahmen des CDM (Clean Development Mechanism) bzw. von JI (Joint Implementation) und für sonstige Maßnahmen aufwenden, die wegen der Verfehlung der Klimaziele durch Österreich notwendig geworden sind? Welche Budgetmittel werden für diese Maßnahmen bis 2012 notwendig sein bzw. sind dafür vorgesehen? Aus welchen Budgets werden die notwendigen Zahlungen getätigt? Wurde das Umweltbudget entsprechend aufgestockt, oder musste die Finanzierung dieser „Klimastrafzahlungen“ durch Umschichtungen von anderen Umweltmaßnahmen (z.B. durch Einsparungen bei Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität) erfolgen?