Eingelangt am 15.02.2010
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Vielfalt in österreichischen Wäldern
Im Rahmen des
Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD), das
Österreich ratifiziert hat, verpflichtet sich Österreich zur
Erhaltung der biologischen Vielfalt im eigenen Land, wobei die Wälder zu
den „Hot Spots“ gehören. Auch durch andere internationale
Abkommen (MCPFE) und gemeinschaftsrechtliche Vorgaben (zB. FFH-Richtlinie,
Vogelschutz-Richtlinie, 6. Umweltaktionsprogramm 2001-2010, EU-Forststrategie)
ist Österreich angehalten, Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung
der biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern zusetzen.
Das Österreichische
Waldprogramm, das unter Federführung des BMLFUW von über 80 Organisationen
erarbeitet wurde, sieht als eines von sieben Handlungsfeldern die
„Biologische Vielfalt in Österreichs Wäldern“ vor und
definiert dazu Ziele, Maßnahmenbündel und Maßnahmen. Eine
erste Evaluierung der Universität
für Bodenkultur Wien (2009) dazu hat
aber ergeben, dass erst ein Bruchteil dieser Maßnahmen umgesetzt werden
konnte.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
- Das gemeinschaftsrechtlich
verankerte Natura-2000 Schutzgebietsnetzwerk hat eine besondere Bedeutung
für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Österreichs
Wäldern. Für wie viele Natura 2000 Gebiete in Österreich
(getrennt nach Bundesländern) gibt es bereits die von der EU
verpflichtend vorgesehenen Managementpläne? Wie viele dieser
Managementpläne beinhalten Maßnahmen für den Fortbestand
bzw. die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands
natürlicher Wald-Lebensraumtypen und Waldhabitate der Arten in ihrem
natürlichen Verbreitungsgebiet? Wurden die GrundbesitzerInnen bei der
Erstellung der Managementpläne partizipativ eingebunden?
- Warum erfolgt die
Erstellung von Natura-2000 Managementplänen nur sehr zögerlich?
- Welche Zahlungen wurden
seit 1.1.2008 für Natura-2000 Maßnahmen in
Österreichischen Wäldern getätigt (aufgegliedert auf
Maßnahmen des Programms Ländliche Entwicklung und andere
Finanzierungsquellen) und welche Budgetmittel sind jährlich bis
Ende 2013 vorgesehen?
4.
Mit der Unterzeichnung der Helsinki-Resolution
der Ministerkonferenz zum Schutz der Wälder in Europa (1993) hat sich
Österreich verpflichtet, die Einrichtung eines Netzwerkes von
Naturwaldreservaten voranzutreiben. Wie viele Naturwaldreservatflächen
wurden seit dem Beschluss des Österreichischen Waldprogramms im Jahr 2005
neu eingerichtet? Wie viele Naturwaldreservatsflächen befinden sich in
Vorbereitung? Welcher Zeitplan ist vorgesehen, bis wann das Ziel, alle in
Österreich vorkommenden Waldtypen zumindest durch ein Naturwaldreservat
abzudecken, erreicht sein wird?
- Welche Forschungs-, Lehr-
und Bildungsmaßnahmen wurden bisher in den österreichischen
Naturwaldreservaten umgesetzt?
- Der Aufbau eines
Naturwaldreservate-Netzes macht nur dann Sinn, wenn dieses langfristig
(d.h. über mehrere Jahrzehnte hinaus) gesichert ist, weil der
ökologische und wissenschaftliche Wert der einzelnen Flächen mit
der Dauer der Außernutzungsstellung korreliert. Wie wird der Erhalt und
Ausbau des österreichischen Naturwaldreservate-Programms finanziell
langfristig gesichert?
- Die Kampagne
vielfaltleben wird vom Lebensministerium als wichtiger Beitrag
Österreichs zur Erreichung des Countdown 2010 Ziels (den Verlust an
biologischer Vielfalt zu stoppen) gesehen. Welche Budgetmittel sind im
Rahmen der Kampagne vielfaltleben für Schutzprogramme
vorgesehen? Welcher Anteil davon ist für Programme zum Schutz der
biologischen Vielfalt in Österreichs Wäldern vorgesehen? Welche
Budgetmittel sind im Rahmen der Kampagne vielfaltleben
für die begleitende Kommunikationsoffensive vorgesehen?
- Welche Budgetmittel im
Österreichischen Programm zur Förderung der Ländlichen
Entwicklung 2007-13 sind für Wald-Umwelt-Maßnahmen
jährlich vorgesehen? Wie hoch sind die bisherigen Fördermittel,
die daraus für Wald-Umwelt-Maßnahmen jährlich ausbezahlt
wurden? Was sind die Gründe, warum die Fördermittel für
Wald-Umwelt-Maßnahmen nicht im geplanten Ausmaß nachgefragt
werden? Was ist beabsichtigt, um die Nachfrage nach Fördermitteln in
diesem Bereich zu verbessern?
- Die „Etablierung
eines adäquaten Biodiversitätsmonitorings im Wald“ wird
als Maßnahmebündel im Österreichischen Waldprogramm
genannt. Mit der international beispielgebenden Studie „Hemerobie
Österreichischer Wald-Ökosysteme“ (1992-1997) wurde
flächendeckend eine Bewertung der Naturnähe
Österreichischer Wälder durchgeführt. Ist eine
(gleichwertige und vergleichbare!) Wiederholung der Hemerobiestudie
vorgesehen, um Trends bezüglich der Naturnähe von
Österreichs Wäldern erkennen zu können?
- Welche anderen Maßnahmen
zum Schutz seltener Waldbiotope und seltener im Wald lebender Fauna und
Flora wurden seit dem Beschluss des Waldprogramms im Jahr 2005 bisher
gesetzt?
- Für wie lange Ist die
Durchführung und umfassende Auswertung der Österreichischen
Waldinventur (ÖWI), die für das Reporting für
internationale Abkommen wie MCPFE und Klimakonvention unabdingbare
Grundlagendaten sichert, finanziell abgesichert?
- Wie viel CO2
konnte in Österreichs Wäldern seit Unterzeichnung des
Kioto-Abkommens netto gespeichert werden? Wie viel CO2 konnte
in Holzprodukten aus Österreichs Wäldern seit Unterzeichnung des
Kioto-Abkommens netto (d.h. abzüglich Exporten und abzüglich der
thermischen Entsorgung von Altholz, Altpapier etc.) gespeichert werden?
- Wie viel Geld musste
Österreich in den Jahren 2008, 2009 und 2010 für den Ankauf von CO2-Zertifikaten
bzw. Emissionsreduktionseinheiten, im Rahmen des CDM (Clean Development
Mechanism) bzw. von JI (Joint Implementation) und für sonstige Maßnahmen aufwenden,
die wegen der Verfehlung der Klimaziele durch Österreich notwendig
geworden sind? Welche Budgetmittel werden für diese Maßnahmen
bis 2012 notwendig sein bzw. sind dafür vorgesehen? Aus welchen
Budgets werden die notwendigen Zahlungen getätigt? Wurde das
Umweltbudget entsprechend aufgestockt, oder musste die Finanzierung dieser
„Klimastrafzahlungen“ durch Umschichtungen von anderen
Umweltmaßnahmen (z.B. durch Einsparungen bei Maßnahmen zur
Erhaltung der Biodiversität) erfolgen?