Eingelangt am 15.02.2010
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ANFRAGE
des
Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an den
Bundeskanzler
betreffend Presseförderung der Österreichischen
Bauernzeitung
Die
Österreichische Bauernzeitung ist seit März 2001 als Zusammenschluss
der vier Agrarzeitungen "NÖ Bauernbündler", "OÖ
Landwirtschaftszeitung", "Tiroler Bauernzeitung" und "NEUES
LAND" auf dem Medienmarkt. Im Jahr
2004 erhielt die „Österreichische Bauernzeitung“ (Herausgeber:
Österreichischer Bauernbund) 81.081,64 € an
Presseförderung, die Tiroler Bauernzeitung (Herausgeber: Tiroler
Bauernbund) 5.820,- € an Presseförderung und „Neues
Land“ (das
wöchentlich erscheinende Organ des Steirischen Bauernbundes) 79.522,38 € an Presseförderungen. Insgesamt
erhielten diese vom Österreichischen Bauernbund herausgegebenen Titel im
Jahr 2004 166.424,02 € an Presseförderung.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie viel an
Förderungsmitteln wurden von 2005-2009 für die oben
angeführten Bauernbund-Zeitschriften ausbezahlt und in welcher
Höhe sind Presseförderungen für 2010 zu erwarten (bitte um
getrennte Aufstellung für die einzelnen Agrarzeitungen und Jahre)?
- Wurde von der
Presseförderungskommission eine Empfehlung abgegeben, die genannten
Zeitschriften in der bisher üblichen Weise zu fördern? Wenn ja,
wie wurde dies begründet?
- Hat sich die
Presseförderungskommission mit der Frage befasst, ob die
Voraussetzungen für eine Förderung der genannten Wochenzeitungen
vorliegen? Wenn ja, wie wird das im Gutachten der Kommission
begründet, ist das Gutachten öffentlich zu erhalten und wenn ja,
wo?
- Wie verträgt sich der
Umstand, dass alle drei Zeitschriften vom Bauernbund (einer
Teilorganisation der ÖVP) herausgegeben werden und überdies
inhaltlich weitgehend übereinstimmen mit dem Anspruch in § 1
Presseförderungsgesetz 2004, wonach der Bund die
österreichischen Tages- und Wochenzeitungen durch finanzielle
Zuwendungen fördern soll, um die Vielfalt der Presse in
Österreich zu erreichen?
- Laut § 2 (1) Zi 1 ist
die Vergabe der Presseförderungen daran gebunden, dass die Tages- und
Wochenzeitungen weder Kundenzeitschriften noch Presseorgane von
Interessensvertretungen sein dürfen. Inwiefern ist die Bauernbundzeitung
kein Presseorgan einer Interessensvertretung?
6.
Laut § 2 (1) Zi 7 sind
Kopfblätter, Mutationen sowie andere Druckschriften, die von demselben
Verleger unter dem gleichen Namen oder unter einem nur durch eine regionale
Bezeichnung abweichenden Namen herausgebracht oder überwiegend von
derselben Redaktion gestaltet werden, nicht gesondert zu fördern, sondern
sind dem Stammblatt zuzurechnen. Werden die oben angeführten Zeitschriften
des Bauernbundes weiterhin gesondert gefördert und wenn ja, mit welcher
Begründung?
- Wurden den o.a.
Zeitschriften des Bauernbundes auch Vertriebsförderungen zuerkannt?
Wenn ja, in welcher Höhe (bitte um getrennte Aufstellung für die
Jahre 2005 - 2009)?
- Welche sonstigen
landwirtschaftlichen Fachzeitungen und Zeitschriften erhielten im Zeitraum
2004 bis jetzt Presseförderung? Wie hoch waren diese Förderungen
für die einzelnen Fachzeitungen und Zeitschriften (bitte um eine
jährliche Auflistung)?