4523/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.02.2010
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung

 

betreffend E-Voting bei der ÖH-Wahl

 

 

Bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009 wurde zum ersten Mal die elektronische Stimmabgabe über das Internet („E-Voting“) eingesetzt. 2161 Studierende machten von der Möglichkeit des E-Voting Gebrauch, dies entspricht nicht einmal 2% der Wahlberechtigten. Die Kosten pro Stimme betrugen ca. € 624,--. Mittlerweile wurden an zwei Universitäten die ÖH-Wahlen – noch nicht rechtskräftig – aufgehoben, an vielen weiteren laufen noch Verfahren über die Aufhebung der Wahlen. Aufgrund dieser Entscheidungen der Bundeswahlkommission ergeben sich einige Fragen an die Bundesministerin.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

 1.    In der Anfragebeantwortung 2562/AB XXIV. GP vom 24. August 2009 wurde bekannt gegeben, dass bereits an einer Evaluierung des Einsatzes von E-Voting begonnen wurde. Bis jetzt wurde kein Bericht dazu veröffentlicht.

 a)   Wann ist mit dem Bericht zu rechnen? Gibt es schon Zwischenergebnisse?

 b)   Von wem wird die Evaluierung durchgeführt – Ministeriums-intern oder -extern? Welche Abteilungen bzw. externe Berater sind daran beteiligt? Wurden die Erfahrungen der Mitglieder der Wahlkommissionen an den Universitäten dafür bereits eingeholt? Auf welche Art und Weise ist dies beabsichtigt?

       c) Wie hoch sind die exakten Kosten dieser Evaluierung?

 

 

 2.    Welche weiteren Kosten sind seit der letzen Anfragebeantwortung im Zusammenhang mit E-Voting angefallen?

 

 3.    a) Wie wurde mit den durch E-Voting angefallenen Datensätzen verfahren?

      b) Welche Daten werden wo und auf welche Art und Weise gelagert?

      c) Welche Daten wurden wann und auf welche Weise vernichtet?

      d) Lagen zum Zeitpunkt der Vernichtung von Daten bereits Einsprüche gegen

          die Wahl  vor?

      e) Ist es grundsätzlich möglich, aus den noch vorhandenen Daten Rückschlüsse

           auf mögliche Manipulationen der Wahl zu ziehen?

      f) Gibt es theoretische Möglichkeiten der Manipulation, die nach der Vernichtung

         von Datensätzen nicht mehr nachgewiesen werden können?

      g) Wie steht das Ministerium zu dem Widerspruch zwischen Datenschutz und

           dem Schutz vor Wahlmanipulationen?

 

4. In der Anfragebeantwortung  2562/AB XXIV. GP vom 24. August 2009 spricht das

    Ministerium bei Frage 2 von Studierenden, die ihre Stimme für „Urabstimmungen“

    abgegeben haben.

     a) An welchen Universitäten war dies  bei der ÖH-Wahl möglich?

     b) Welche Fragestellungen wurden bei den Urabstimmungen gestellt?

 

5.  a) An wie vielen Universitäten wurde die ÖH-Wahl beeinsprucht?

     b) An wie vielen Universitäten ist das Verfahren nun in der zweiten Instanz, dh.

         in wie vielen Fällen entscheidet nun das Ministerium über die ergriffenen

         Rechtsmittel?

 

6. Halten Sie, Frau Bundesministerin, den Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen

    2009 angesichts der nun erfolgten – noch nicht rechtskräftigen –

    Wahlaufhebungen und der Vielzahl an Einsprüchen für erfolgreich?

 

7. Die nächsten regulären ÖH-Wahlen finden 2011 statt, eventuell kommt es zur

    Wahlwiederholung(en).

     a) Werden Sie E-Voting beim nächsten Wahltermin wieder einsetzen? Gibt es

          bereits Vorbereitungen in diese Richtung seitens des Ministeriums?

b) Wurden seit der ÖH-Wahl 2009 Bemühungen seitens des Ministeriums

     angestrebt, die Software oder andere Komponenten von E-Voting zu

     adaptieren, zu verbessern oder für etwaige weitere Einsätze zu überarbeiten?

     Nach welchen Kriterien wird E-Voting überarbeitet?

 

8. a) Wurden schon Aufträge erteilt, solche Adaptionen durchzuführen? Wenn ja,

         an wen? Werden andere Möglichkeiten der Distanzwahl geprüft?

         Wenn ja, welche?