4523/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Musiol, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Wissenschaft und Forschung
betreffend E-Voting bei der ÖH-Wahl
Bei den Wahlen zur Österreichischen HochschülerInnenschaft 2009 wurde zum ersten Mal die elektronische Stimmabgabe über das Internet („E-Voting“) eingesetzt. 2161 Studierende machten von der Möglichkeit des E-Voting Gebrauch, dies entspricht nicht einmal 2% der Wahlberechtigten. Die Kosten pro Stimme betrugen ca. € 624,--. Mittlerweile wurden an zwei Universitäten die ÖH-Wahlen – noch nicht rechtskräftig – aufgehoben, an vielen weiteren laufen noch Verfahren über die Aufhebung der Wahlen. Aufgrund dieser Entscheidungen der Bundeswahlkommission ergeben sich einige Fragen an die Bundesministerin.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. In der Anfragebeantwortung 2562/AB XXIV. GP vom 24. August 2009 wurde bekannt gegeben, dass bereits an einer Evaluierung des Einsatzes von E-Voting begonnen wurde. Bis jetzt wurde kein Bericht dazu veröffentlicht.
a) Wann ist mit dem Bericht zu rechnen? Gibt es schon Zwischenergebnisse?
b) Von wem wird die Evaluierung durchgeführt – Ministeriums-intern oder -extern? Welche Abteilungen bzw. externe Berater sind daran beteiligt? Wurden die Erfahrungen der Mitglieder der Wahlkommissionen an den Universitäten dafür bereits eingeholt? Auf welche Art und Weise ist dies beabsichtigt?
c) Wie hoch sind die exakten Kosten dieser Evaluierung?
2. Welche weiteren Kosten sind seit der letzen Anfragebeantwortung im Zusammenhang mit E-Voting angefallen?
3. a) Wie wurde mit den durch E-Voting angefallenen Datensätzen verfahren?
b) Welche Daten werden wo und auf welche Art und Weise gelagert?
c) Welche Daten wurden wann und auf welche Weise vernichtet?
d) Lagen zum Zeitpunkt der Vernichtung von Daten bereits Einsprüche gegen
die Wahl vor?
e) Ist es grundsätzlich möglich, aus den noch vorhandenen Daten Rückschlüsse
auf mögliche Manipulationen der Wahl zu ziehen?
f) Gibt es theoretische Möglichkeiten der Manipulation, die nach der Vernichtung
von Datensätzen nicht mehr nachgewiesen werden können?
g) Wie steht das Ministerium zu dem Widerspruch zwischen Datenschutz und
dem Schutz vor Wahlmanipulationen?
4. In der Anfragebeantwortung 2562/AB XXIV. GP vom 24. August 2009 spricht das
Ministerium bei Frage 2 von Studierenden, die ihre Stimme für „Urabstimmungen“
abgegeben haben.
a) An welchen Universitäten war dies bei der ÖH-Wahl möglich?
b) Welche Fragestellungen wurden bei den Urabstimmungen gestellt?
5. a) An wie vielen Universitäten wurde die ÖH-Wahl beeinsprucht?
b) An wie vielen Universitäten ist das Verfahren nun in der zweiten Instanz, dh.
in wie vielen Fällen entscheidet nun das Ministerium über die ergriffenen
Rechtsmittel?
6. Halten Sie, Frau Bundesministerin, den Einsatz von E-Voting bei den ÖH-Wahlen
2009 angesichts der nun erfolgten – noch nicht rechtskräftigen –
Wahlaufhebungen und der Vielzahl an Einsprüchen für erfolgreich?
7. Die nächsten regulären ÖH-Wahlen finden 2011 statt, eventuell kommt es zur
Wahlwiederholung(en).
a) Werden Sie E-Voting beim nächsten Wahltermin wieder einsetzen? Gibt es
bereits Vorbereitungen in diese Richtung seitens des Ministeriums?
b) Wurden seit der ÖH-Wahl 2009 Bemühungen seitens des Ministeriums
angestrebt, die Software oder andere Komponenten von E-Voting zu
adaptieren, zu verbessern oder für etwaige weitere Einsätze zu überarbeiten?
Nach welchen Kriterien wird E-Voting überarbeitet?
8. a) Wurden schon Aufträge erteilt, solche Adaptionen durchzuführen? Wenn ja,
an wen? Werden andere Möglichkeiten der Distanzwahl geprüft?
Wenn ja, welche?