4527/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten

betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadensersatz?"

Mit der AB 831/XXIII.GP vom 13.07.2007 wurden die Fragen des Fragestellers betreffend
„Aufzugskartell in Europa/Österreich / Illegale Preisabsprachen / Schadenersatz" beantwortet.
Dabei hatte ihre Vorgängerin u.a. mitgeteilt:

„Die Finanzprokuratur erstellt derzeit im Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft ein
Gutachten über allfällige rechtlich mögliche bzw. gebotene Maßnahmen betreffend
bestehende Aufzugs-Wartungsverträge. Das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten wird auf Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens über die
weitere Vorgehens weise entscheiden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 814/XXIII.GP durch den Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für europäische und
internationale Angelegenheiten nachstehende

Anfrage:

1.  Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat das Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten aktuell Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?

2.             Welche Beträge hat das BMEIA jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 für die
Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre
und Aufzugwartungsfirmen)?

3.             Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge durch das BMEIA ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?


4.      Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Schaden ein, der Ihrem Ministerium während der
Dauer des Aufzugskartells entstanden ist?

5.              Werden Sie nun nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur die kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen auf Herabsetzung der Wartungskosten und Schadenersatz für
die Dauer des Kartells klagen?

Wenn nein, warum nicht?