4527/J XXIV. GP
Eingelangt am
19.02.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten
betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadensersatz?"
Mit der AB
831/XXIII.GP vom 13.07.2007 wurden die Fragen des Fragestellers betreffend
„Aufzugskartell
in Europa/Österreich / Illegale Preisabsprachen / Schadenersatz"
beantwortet.
Dabei
hatte ihre Vorgängerin u.a. mitgeteilt:
„Die
Finanzprokuratur erstellt derzeit im Auftrag der Bundesimmobiliengesellschaft
ein
Gutachten über allfällige
rechtlich mögliche bzw. gebotene Maßnahmen betreffend
bestehende Aufzugs-Wartungsverträge. Das Bundesministerium für
europäische und
internationale Angelegenheiten wird auf
Basis der Ergebnisse dieses Gutachtens über die
weitere Vorgehens weise entscheiden. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf
die
Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 814/XXIII.GP durch den
Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für
europäische und
internationale
Angelegenheiten nachstehende
Anfrage:
1. Mit wie
vielen und welchen Unternehmen hat das Bundesministerium für
europäische und
internationale
Angelegenheiten aktuell Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
2.
Welche Beträge hat das BMEIA jeweils in den Jahren 2007, 2008 und
2009 für die
Aufzugswartung
an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre
und
Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge durch
das BMEIA ergeben?
Wenn
ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?
4.
Wie hoch schätzen Sie den finanziellen Schaden ein, der Ihrem
Ministerium während der
Dauer
des Aufzugskartells entstanden ist?
5.
Werden Sie nun nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur die
kartellrechtlich
verurteilten
Aufzugsfirmen auf Herabsetzung der Wartungskosten und Schadenersatz für
die
Dauer des Kartells klagen?
Wenn nein, warum nicht?