4528/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz"?

Mit der AB 835/XXIII.GP vom 16.07.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.

Johann Maier und Genossinnen betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale

Preisabsprachen/Schadenersatz?" beantwortet.

Dabei hatte ihr Vorgänger BK Werner Faymann u.a. mitgeteilt:

„Bei den Fragen 3-7, die die operativen Geschäfte des ÖBB-Konzerns betrifft, wurde mir

von der ÖBB Holding AG mitgeteilt, dass diese im Zusammenhang mit dem europaweiten

Kartellverfahren gegen vier Aufzugsfirmen diesbezügliche Gespräche hinsichtlich einer

Klagsbeteiligung in Abstimmung mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG (Anlageneigentümer)

aufnehmen wird und sie sich gerichtliche Schritte jedenfalls vorbehält.

Im Hinblick auf das eventuell zu erwartende Gerichtsverfahren kann jedoch laut Auskunft der
Österreichischen Bundesbahnen derzeit keine Beantwortung der Fragen 3-7 erfolgen.

Ich gehe jedoch davon aus, dass im Vorfeld dieser möglichen rechtlichen Schritte, aber auch
im „Normalbetrieb", regelmäßig alle kostenoptimierenden Maßnahmen unter
Berücksichtigung der erforderlichen Qualität seitens des Managements gesetzt werden und
somit ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet wird".

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.   Mit wie vielen und welchen Unternehmen haben die Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB) aktuell Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?


2.              Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2007, 2008 und 2009 für die
Aufzugswartung an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre
und Aufzugwartungsfirmen)?

3.              Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei den ÖBB ergeben?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?

4.              Werden Sie nun nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur als
ressortzuständige Bundesministerin auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw. diese anweisen,
klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die
laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten Wartungskosten an die
ÖBB zurückbezahlt werden?

Wenn nein, warum nicht?