4528/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2010
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz"?
Mit der AB 835/XXIII.GP vom 16.07.2007 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier und Genossinnen betreffend „Aufzugskartell in Europa/Österreich/Illegale
Preisabsprachen/Schadenersatz?" beantwortet.
Dabei hatte ihr Vorgänger BK Werner Faymann u.a. mitgeteilt:
„Bei den Fragen 3-7, die die operativen Geschäfte des ÖBB-Konzerns betrifft, wurde mir
von der ÖBB Holding AG mitgeteilt, dass diese im Zusammenhang mit dem europaweiten
Kartellverfahren gegen vier Aufzugsfirmen diesbezügliche Gespräche hinsichtlich einer
Klagsbeteiligung in Abstimmung mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG (Anlageneigentümer)
aufnehmen wird und sie sich gerichtliche Schritte jedenfalls vorbehält.
Im Hinblick
auf das eventuell zu erwartende Gerichtsverfahren kann jedoch laut Auskunft der
Österreichischen
Bundesbahnen derzeit keine Beantwortung der Fragen 3-7 erfolgen.
Ich gehe
jedoch davon aus, dass im Vorfeld dieser möglichen rechtlichen Schritte,
aber auch
im
„Normalbetrieb", regelmäßig alle kostenoptimierenden
Maßnahmen unter
Berücksichtigung der erforderlichen Qualität seitens des Managements
gesetzt werden und
somit ein effizienter Mitteleinsatz gewährleistet wird".
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Verkehr,
Innovation
und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Mit wie vielen und welchen Unternehmen
haben die Österreichischen Bundesbahnen
(ÖBB)
aktuell Aufzugwartungsverträge abgeschlossen?
2.
Welche Beträge haben die ÖBB jeweils in den Jahren 2007, 2008
und 2009 für die
Aufzugswartung
an diese Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahre
und
Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Was hat die Überprüfung der Aufzugwartungsverträge bei den
ÖBB ergeben?
Wenn
ja, welche Schlussfolgerungen wurden getroffen?
4.
Werden Sie nun nach Vorliegen des Gutachtens der Finanzprokuratur als
ressortzuständige Bundesministerin auf die ÖBB Einfluss nehmen bzw.
diese anweisen,
klagsweise
gegen die kartellrechtlichen verurteilten Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die
laufenden
Wartungskosten herabgesetzt und die zu viel bezahlten Wartungskosten an die
ÖBB zurückbezahlt werden?
Wenn nein, warum nicht?