4529/J XXIV. GP
Eingelangt am 19.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und Genossinnen
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadensersatz?"
Mit
der AB 773/XXIII.GP wurden die Fragen des Fragestellers betreffend
„Aufzugskartell in
Europa/Österreich
- Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz" beantwortet.
Dabei hatte ihr Vorgänger u.a.
mitgeteilt:
„
Um dennoch keine Möglichkeiten einer Optimierung laufender
Wartungsverträge, gerade
auch im Hinblick auf die kartellrechtliche Verurteilung einiger Aufzugsfirmen,
zu
verabsäumen, hat die BIG die Finanzprokuratur der Republik Österreich
mit der Prüfung der
Frage beauftragt, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen seitens der BIG
betreffend die
bestehenden
Wartungsverträge rechtlich möglich und geboten sind".
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt um die
aktuellen Zahlen
für
2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft,
Familie und
Jugend nachstehende
Anfrage:
1. Mit wie
vielen und welchen Unternehmen hat die BIG aktuell Aufzugwartungsverträge
abgeschlossen?
2.
Welche
Beträge hat die BIG 2007, 2008 und 2009 für die Aufzugswartung an
diese
Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung
der Beträge auf Jahr und Aufzugwartungsfirmen)?
3.
Wie viele der teureren Aufzugswartungsverträge - unter Beachtung
der bestehenden
Einzelvertragsverhältnisse
(z.B. Kündigung- und Bindungsfristen) - wurden bereits
aufgelöst
und durch bei der BBG abzurufenden Wartungsvereinbarungen ersetzt?
4. Welche gutachterliche Stellungnahme zu
allfälligen Rückforderungsansprüchen
gegenüber den kartellrechtlich
verurteilten Aufzugsfirmen liegt von der Finanzprokuratur
vor?
Welche Schlussfolgerungen werden seitens des Ressorts gezogen?
5. Werden Sie
darauf drängen, dass die BIG die kartellrechtlich verurteilten
Aufzugsfirmen
auf Herabsetzung der Wartungskosten
und Schadenersatz für die Dauer des Kartells
klagen wird?
Wenn nein, warum nicht?
6.
Wenn ja, werden Sie gegenüber der BIG sicherstellen, dass
erstrittene Beträge an die
Mieter
der davon betroffenen Liegenschaften und Gebäude weitergegeben werden?
Wenn
nein, warum nicht?
7.
Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen
Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen
bzw. diese anweisen, die Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten für Aufzüge an die
betroffenen MieterInnen
weitergeben?
Wenn nein, warum nicht?
8. Werden Sie
als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträgern bzw.
Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen
verurteilten
Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die
laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu
viel bezahlte Wartungskosten an die MieterInnen zurückbezahlt
werden können?
Wenn nein, warum nicht?