4529/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.02.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und Genossinnen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend „Aufzugskartell - Illegale Preisabsprachen - Schadensersatz?"

Mit der AB 773/XXIII.GP wurden die Fragen des Fragestellers betreffend „Aufzugskartell in
Europa/Österreich - Illegale Preisabsprachen - Schadenersatz" beantwortet.
Dabei hatte ihr Vorgänger u.a. mitgeteilt:

Um dennoch keine Möglichkeiten einer Optimierung laufender Wartungsverträge, gerade
auch im Hinblick auf die kartellrechtliche Verurteilung einiger Aufzugsfirmen, zu
verabsäumen, hat die BIG die Finanzprokuratur der Republik Österreich mit der Prüfung der
Frage beauftragt, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen seitens der BIG betreffend die
bestehenden Wartungsverträge rechtlich möglich und geboten sind".

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt um die aktuellen Zahlen
für 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und
Jugend nachstehende

Anfrage:

1.  Mit wie vielen und welchen Unternehmen hat die BIG aktuell Aufzugwartungsverträge
abgeschlossen?

2.              Welche Beträge hat die BIG 2007, 2008 und 2009 für die Aufzugswartung an diese
Unternehmen bezahlt (Aufschlüsselung der Beträge auf Jahr und Aufzugwartungsfirmen)?

3.              Wie viele der teureren Aufzugswartungsverträge - unter Beachtung der bestehenden
Einzelvertragsverhältnisse (z.B. Kündigung- und Bindungsfristen) - wurden bereits
aufgelöst und durch bei der BBG abzurufenden Wartungsvereinbarungen ersetzt?


4.   Welche gutachterliche Stellungnahme zu allfälligen Rückforderungsansprüchen
gegenüber den kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen liegt von der Finanzprokuratur
vor?

Welche Schlussfolgerungen werden seitens des Ressorts gezogen?

5.    Werden Sie darauf drängen, dass die BIG die kartellrechtlich verurteilten Aufzugsfirmen
auf Herabsetzung der Wartungskosten und Schadenersatz für die Dauer des Kartells
klagen wird?

Wenn nein, warum nicht?

6.               Wenn ja, werden Sie gegenüber der BIG sicherstellen, dass erstrittene Beträge an die
Mieter der davon betroffenen Liegenschaften und Gebäude weitergegeben werden?
Wenn nein, warum nicht?

7.               Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträger bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, die Senkung der in der Zeit der Preisabsprachen
„ausgemachten" Wartungskosten für Aufzüge an die betroffenen MieterInnen
weitergeben?

Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden Sie als Aufsichtsbehörde die gemeinnützigen Bauträgern bzw. Verwaltungen
drängen bzw. diese anweisen, klagsweise gegen die kartellrechtlichen verurteilten
Aufzugsfirmen vorzugehen, damit die laufenden Wartungskosten herabgesetzt und die zu
viel bezahlte Wartungskosten an die MieterInnen zurückbezahlt werden können?
Wenn nein, warum nicht?