4557/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann, Ing. Lugar

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

betreffend notwendige Aufklärung in Zusammenhang mit „Ökostrom-Körberlgeld“ für Energieversorger

 

 

 

 

Im Zuge der zuletzt erfolgten parlamentarischen Debatten in Zusammenhang mit der Novelle des Ökostromgesetzes wurde seitens des BZÖ auf den Umstand hingewiesen, dass die Energieversorger überhöhte Mehraufwendungen an die Konsumenten weiterverrechneten. Diese Weiterverrechnung der Mehraufwendungen führte in den vergangenen Jahren dazu, dass die Stromlieferanten – insbesondere die Landesenergieversorgungsunternehmen aber auch andere – aus diesem Titel Mehreinnahmen zulasten der Stromkonsumenten lukrierten.

Nach Berechnungen der e-control erfolgt eine durchschnittlich um etwa 0,14 Cent/kWh überhöhte Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten, was in Zahlen ausgedrückt bedeutet, dass die Stromlieferanten um nicht weniger als 77 Millionen Euro pro Jahr mehr bei den Endkunden in Rechnung stellen als es entsprechend den tatsächlichen Aufwendungen gerechtfertigt wäre.

Dies bedeutet, dass allein jeder Privathaushalt mit einem Durchschnittsverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr die Energieversorger mit sechs bis zu acht Euro jährlich „subventioniert“. Somit liefert der Stromkonsument – ohne sein Wissen – bis zu 24 % seines für Ökostrom zu leistenden Gesamtaufwandes in der Höhe von rund 34 Euro jährlich an die Energieversorger ab, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.

Gewerbetriebe werden sogar mit rund 150 Euro jährlich ungerechtfertigt unter dem Deckmäntelchen „Ökostrom“ belastet.

Trotz dieser Fakten war die Bundesregierung nicht bereit, unmittelbar Schritte zu setzen, die derartige Vorkommnisse künftig ausschließen. Man einigte sich schließlich im September des Vorjahres auf einen Entschließungsantrag, in welchem der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zumindest aufgefordert wurde, dem Nationalrat einen Bericht über ein diesbezügliches Prüfergebnis der Bundeswettbewerbsbehörde vorzulegen, was jedoch bis dato offenbar noch nicht erfolgt ist. 
 
 
Aus diesem Grund richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend nachstehende 
 
ANFRAGE:
 
1) Wurden seitens Ihres Ressorts bisher in Umsetzung des gegenständlichen Entschließungsantrages der Abgeordneten Dr. Martin Bartenstein, Wolfgang Katzian, Kolleginnen und Kollegen betreffend erhöhte Ökostromaufwendungen Schritte gesetzt?
1)a) Wenn ja, welche?
 
2) Wurde die Bundeswettbewerbsbehörde mit der Prüfung der Verrechnungspraxis der Ökostromaufwendungen durch die Energieversorger bereits beauftragt?
2)a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?
2)b) Wenn ja, wie lautete der genaue Prüfauftrag?
 
3) Gibt es bereits Ergebnisse aus dieser Prüfung?
3)a) Wenn ja, welche sind die konkreten Inhalte dieser Prüfung?
3)b) Wenn nein, wann ist mit der Vorlage der entsprechenden Prüfungsergebnisse an den Nationalrat zu rechnen?
 
4) Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die dargestellte Praxis einer erhöhten Weiterverrechnung der Ökostrom-Verrechnungspreiskosten künftig abgestellt wird?
4)a) Wenn ja, in welcher Form?
4)b) Wenn nein, warum nicht?
 
Wien, 24.02.2010