4559/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.02.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Wissenschaft und Forschung

betreffend Forschungsprämie contra Grundlagenforschung

 

 

Der Vorschlag der Bundesregierung die Forschungsprämie generell auf zwölf Prozent anzuheben ist als Solches zu begrüßen, wobei das BZÖ klar für eine prozentuelle Staffelung der Forschungsprämie für Betriebe nach Betriebsgröße und Alter des Unternehmens, in der Spannbreite von den bisherigen acht Prozent für große Betriebe auf bis zu 20% für kleine und neue Unternehmen, eintritt.

 

Die hier angekündigten Mittel sind noch nicht einmal ausschüttet, schon wehrt sich die Österreichische Universitätenkonferenz gegen diese, in ihren Augen, „Mittelumverteilung hin zur angewandten Forschung“ und beobachtet, nach eigenen Angaben, mit „zunehmendem Unbehagen“ die Diskussionsbeiträge zur Ausarbeitung einer Strategie der Bundesregierung für die Bereiche Forschung, Technologie und Innovation (FTI).

Gerade die Ankündigung die Forschungsprämie von acht auf zwölf Prozent zu erhöhen würde nach Meinung der Österreichischen Universitätenkonferenz, angesichts der dafür nötigen dreistelligen Millionensumme, eine Schieflage im Verhältnis zwischen angewandter Forschung und Grundlagenforschung nach sich ziehen. Präsident Rektor Hans Sünkel befürchtet dabei, dass bei einer Akzentverschiebung zu Gunsten der Unternehmensforschung die Grundlagenforschung an den Universitäten, als Quelle der Innovation, aus dem Blickfeld gerät.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Wissenschaft und Forschung folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Befürworten Sie eine generelle Erhöhung der Forschungsprämie von acht auf zwölf Prozent, wenn nein, warum nicht?

 

2.      Halten Sie eine prozentuelle Staffelung der Forschungsprämie für Betriebe in der Spannbreite von den bisherigen acht Prozent für große Betriebe auf bis zu 20-Prozent für kleine und neue Unternehmen für sinnvoll, wenn nein, warum nicht?

 

3.      Welche Maßnahmen sind von Ihrer Seite geplant, dass bei der Erstellung der FIT- Strategie der Bundesregierung der Grundlagenforschung an den Universitäten ausreichend Priorität eingeräumt wird?


4.      Wann soll das von Ihnen in Aussicht gestellte Forschungsfinanzierungsgesetz in Kraft treten?

 

5.      Welche finanziellen Mittel sollen aufgrund des von Ihnen in Aussicht gestellten Forschungsfinanzierungsgesetzes den Universitäten in den kommenden Jahren mehr zur Verfügung stehen? (Bitte um eine detaillierte Aufschlüsselung pro Universität für den Zeitraum bis 2013 bzw. darüber hinaus wenn vorgesehen)