462/J XXIV. GP

Eingelangt am 12.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend Beschwerden von Patienten

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden von Patienten, die nach einer vorerst falschen Diagnose und Behandlung schwerwiegende Folgeschäden erlitten haben, an denen sie für den Rest ihres Lebens leiden müssen.

Unabhängig davon, welche Ärzte und Krankenhäuser Fehldiagnosen getroffen, zu späte Behandlungen etc. gesetzt haben, und unabhängig von den Forderungen der Betroffenen nach finanzieller Entschädigung, Öffentlichmachung der persönlichen Schicksale oder zur Rechenschaft Ziehung der schuldigen Ärzte gibt es doch einige Vorwürfe, die sich wie ein roter Faden durch alle persönlichen Schicksale ziehen.

Laut Angaben der Betroffenen kommt es immer wieder vor, dass Befunde gefälscht werden oder gleich ganz verschwinden bzw. Befunde den Betroffenen nur nach mehrfachem Nachfragen wieder ausgehändigt werden. Teilweise fehlen nach sogenannten Kunst- und Arztfehlern" die Unterschriften der verantwortlichen Ärzte auf OP-Protokollen o.ä., was in späterer Folge als Grund für das Nichtbezahlen von Entschädigungen genannt wird.

Zudem gibt es massive Kritik an der Patientenanwaltschaft. Patienten fühlen sich von dieser Anwaltschaft", die an sich die Anliegen der Patienten vertreten sollte, in keinster Weise vertreten, sondern haben viel eher den Eindruck, dass die Patientenanwaltschaft nur zur Beruhigung der breiten Öffentlichkeit eingeführt wurde und man dort eher im Sinne der Ärzte zu beschwichtigen versucht, als die wahren Patientenanliegen zu vertreten.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend folgende

Anfrage

1.              Ist Ihnen die immer größere Zahl von Beschwerden bekannt und wenn ja, welche konkreten Änderungen gab es in den letzten Jahren zur Verbesserung der Situation der Patienten?

2.              Werden Sie regelmäßig Gespräche mit den Patientenanwaltschaften führen?

3.              Gab es unter Ihrer Vorgängerin regelmäßige Gespräche mit den Patientenanwaltschaften und wenn ja, mit welchem Ziel?

4.      Wie viel Geld steht der Patientenanwaltschaft im Jahr zur Verfügung, um Patienten mit Fehldiagnosen,    Fehlbehandlungen    sowie    daraus    resultierender    Folgeschäden wenigstens finanziell zu unterstützen?

5.              Wird dieser Rahmen jedes Jahr ausgeschöpft?


6.              Welche Stellen - außer der Patientenanwaltschaft - gibt es, an die sich Patienten nach (vermuteten) Ärztefehlern wenden können?

7.              Welche   Maßnahmen   werden   Sie   setzen,   um   die   Qualität   der  Ärzte   und   der medizinischen Behandlung in Österreich auf hohem Stand zu halten bzw. weiter zu steigern?

8.              Ab wann müssen Patienten für Naturheilmittel, die vom Arzt verschrieben werden, so wie für andere Medikament, nur mehr die Rezeptgebühr bezahlen?