4628/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Lausch, Themessl

und weiterer Abgeordneter

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend finanzielle Leistungen an sogenannte „unfreiwillig Beschäftigungslose“ in der Justizanstalt Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn

 

Strafgefangene sind grundsätzlich nach § 44 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVG) zur Arbeit verpflichtet. Diese Pflicht soll der Festigung der Persönlichkeit und des Selbstwertgefühls dienen und weiters die soziale und wirtschaftliche Reintegration unterstützen.

Eine Nichtbefolgung der Arbeitsanordnung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

In § 54 Abs. 3 StVG wurde zusätzlich festgelegt, dass Strafgefangene, wenn sie außer im Fall des § 48 Abs. 3 ohne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden keine Arbeitsvergütung bekommen, monatlich im nachhinein einen Betrag von fünf Prozent der niedrigsten Arbeitsvergütung als Hausgeld gutgeschrieben bekommen.

In vielen Justizanstalten ist zu beobachten, dass Insassen das dortige Unterangebot an Arbeitsplätzen ausnutzen. Obwohl sie an keiner Beschäftigung wirkliches Interesse Zeigen, melden sie sich als grundsätzlich arbeitswillig jedoch in dem Bewusstsein aufgrund ihres mangelnden Engagements keine Arbeitsstelle zugewiesen zu bekommen. Aufgrund der Regelungen des StVG kommen sie dennoch in den Genuss von Hausgeld. Dieser Umstand führt zu einer hohen Belastung der Budgets der Justizanstalten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau

Bundesministerin für Justiz folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.     Wie viele Strafgefangene kamen im Jahr 2009 in der Justizanstalt (JA) Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  der Arbeitspflicht gemäß § 44 StVG nach (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?


2.     Wie viele Untersuchungshäftlinge gingen im Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  freiwillig einer Arbeit nach (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

3.     Wie viele Strafgefangene waren im Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  unbeschäftigt (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

4.     Wie viele Untersuchungshäftlinge waren im Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  unbeschäftigt (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

5.     Wie viele der unbeschäftigten Strafgefangenen waren im Jahr 2009 „unverschuldet unbeschäftigt“ (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

6.     Wie viele der unbeschäftigten Untersuchungshäftlinge waren im Jahr 2009 „unverschuldet unbeschäftigt“ (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

7.     Wie viele der unbeschäftigten Strafgefangenen haben sich im Jahr 2009 geweigert einer Arbeit nachzugehen (aufgeschlüsselt nach Nationalität der Häftlinge)?

 

8.     Wie hoch war der Gesamtbetrag an speziellen Vergütungen, der an sogenannte „unverschuldet unbeschäftigte“ Strafgefangene gemäß § 54 III StVG im Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  ausgezahlt wurde?

 

9.     Wurden auch an „unverschuldet unbeschäftigte“ Untersuchungshäftlinge entsprechende Zahlungen geleistet?

 

10. Wenn ja, wie hoch war der Gesamtbetrag an speziellen Vergütungen, der an sogenannte „unverschuldet unbeschäftigte“ Untersuchungshäftlinge Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  ausgezahlt wurde?

 

11. Wie hoch war der Gesamtbetrag an Arbeitsvergütung der an arbeitende Haftinsassen im Jahr 2009 in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  ausgezahlt wurde?

 

12. Wie viele Arbeitsstellen für Insassen sind in der JA Feldkirch mit Außenstelle Dornbirn  insgesamt vorhanden?