463/J XXIV. GP
Eingelangt am 12.12.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Stefan, Weinzinger, Herbert
an
den Herrn Bundesminister für Finanzen
betreffend finanzielle Einsparungen durch die Staats- und Verwaltungsreform
In der
letzen Legislaturperiode wurde durch die damaligen Großparteien SPÖ
und ÖVP, die
auch - zur Erinnerung - die Regierung bildeten, eine eigene Expertengruppe
für eine Staats-
und Verwaltungsreform eingesetzt. Eine Reform gab es nicht, sondern einzelne
Änderungen
der Verfassung, die
dieser nicht gut taten. Was wurde reformiert:
1. Eine
Verfassungsnovelle, die vorsieht, dass ein Minister, auch Bundeskanzler, von
einem
Staatssekretär vertreten werden kann, der nicht seinem Ressort
angehört. In der XXIII GP
bedeutete das: Die
Staatssekretäre Lopatka und Matznetter konnten und können noch
immer Vizekanzler Molterer bzw. Bundeskanzler Gusenbauer vertreten. Diese
Überkreuzende Vertretung widerspricht dem § 19 der
Nationalratsgeschäftsordnung und
ergibt auch einen verfassungsrechtlichen Konflikt bezüglich der
Weisungsgebundenheit
der Staatsekretäre.
2. Verkürzung der Demokratie durch Verlängerung der Legislaturperiode.
3.
Einführung der Briefwahl, die mit vielen Problemen behaftet ist,
auf die die FPÖ,
insbesondere
betreffend „Schummelwähler", hingewiesen hat.
4. Das Hoheitsrechte ohne Staatsvertrag auf andere Staaten übertragen werden darf.
5. Das die Sozialpartner in die Verfassung aufgenommen wurden.
6.
Ermöglichung des passiven Wahlrechts für alle
ausländischen Studenten auf den
österreichischen Universitäten.
Die OÖ-Nachrichten, vom
12.11.2008, titeln auf der Seite 2:"Die blinden Flecken WIEN.
Einige heiße Eisen, die sich SP
und VP in der alten Regierung noch vorgenommen hatten,
sollen in der neuen rot-schwarzen Koalition gar nicht mehr angefasst
werden."
Weiters wird in diesem Artikel
geschrieben:"Nach sehr viel mehr schaute es auch diesmal
nicht aus: Die Verhandlungsgruppe Verfassung und Verwaltung hat sich nur auf
minimale
Adaptionen, etwa bei Briefwahl,
Landesverwaltungsgerichten und Bezirksschulräten,
geeinigt. Weil SP-Chef Werner Faymann und VP-Obmann Josef Pröll aber als
Ziel festgelegt
haben, dass in der Verwaltung bis 2013 drei Milliarden Euro eingespart
werden sollen,
machen sie das Thema nun nochmals zur Chefsache."
Vor
diesem Hintergrund stellen die unterfertigten Abgeordneten an Herrn
Bundesminister für
Finanzen folgende
Anfrage
1. Wie können die drei Milliarden Euro bis 2013 eingespart werden?
2. In welchem Bereich der Verwaltung sollen diese drei Milliarden eingespart werden?
3. Wie viel finanzielles Potenzial steckt in der Abschaffung der Stadtschulräte?
4. Wie viel finanzielles Potenzial steckt in der Abschaffung der Landesschulräte?
5.
Wie viele Beamte und/oder Vertragsbedienste werden eingespart, um drei
Milliarden
Euro zu erwirtschaften?
6.
Welche strukturellen und organisatorischen Änderungen werden
eingeleitet, um diese
drei Milliarden Euro
einzusparen?
7. Welche Ressorts werden von den Einsparungen besonders betroffen sein?
8. Wie viel Millionen Euro wollen Sie bei der Exekutive einsparen?
9. Wo wollen sie diese bei der Exekutive einsparen?
10. Wie viel Millionen Euro wollen sie beim Bundesheer einsparen?
11. Wo wollen Sie diese beim Bundesheer einsparen?
12.
Wie viel Millionen Euro an Einsparungen hat die letzte Staats- und
Verwaltungsreform
den
österreichischen Bürgern und Steuerzahlen gebracht?
13. Wie viel davon die verfassungsmäßige Verankerung der Sozialpartner?
14. Wie viel davon die Erweiterung der Wahlkartenwahl auf die Briefwahl im Inland?
15. Wie viel könnte die Verlängerung der Legislaturperiode an Einsparungen bringen?
16.
Wie viel davon hat die kreuzweise Vertretung von Bundeskanzler und
Vizekanzler
(Finanzminister) durch die Staatsekretäre des jeweils anderen Ressorts
eingebracht?
17.
Werden sie
für eine weitergehende, als die von den Medien kolportierte, Staats- und
Verwaltungsreform von ihrer Seite aus auch
die Oppositionsparteien miteinbeziehen?