4657/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Mühlberghuber

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Asylverfahren

 

Eine Schwarzafrikanerin sucht im Sommer 2005 in Traiskirchen um Asyl an. Sie gibt an somalische Staatsbürgerin zu sein und mit 2 Jahren von Somalia nach Kenia vertrieben worden zu sein. Alle Familienangehörigen seien ermordet worden. In Kenia wird sie dann angeblich von einer älteren Frau aufgezogen und wird 2005 von einem Deutschen nach Deutschland geholt, verbringt dort einige Monate und gelangt dann nach Österreich, genau nach Traiskirchen, und sucht dort um Asyl an. Ihr Geburtsdatum ist angeblich der 01.12.1988. Papiere gibt es keine. Einige Zeit später lernt sie einen Österreicher kennen. Nach einigen Monaten Beziehung kommt es Anfang 2006 zur Trennung. Nach ca. 2 Wochen Trennung informiert sie ihren österreichischen Ex-Freund, dass sie einmal die Pille vergessen habe und deshalb schwanger ist. Daraufhin wird die Beziehung fortgesetzt. Anfang September 2006 kommt der Sohn zur Welt und erhält die somalische Staatsbürgerschaft. Sie lebt mit ihrem Partner bereits seit Sommer 2006 zusammen in dessen Wohnung.

 

Im Herbst 2007 erhält die Asylwerberin abermals einen negativen Asylbescheid, in der ihr die Abschiebung nach Kenia angekündigt wird. Daraufhin drängt sie ihren Partner vehement darauf, sie zu heiraten, da ansonsten sie und der gemeinsame Sohn abgeschoben werden. Aus Angst seinen Sohn zu verlieren willigt er ein. Da die Papiere fehlten, kontaktierte sie ihre Mutter oder Schwester in Kenia, um ihr die notwendigen (gefälschten Papiere (Geburtsurkunde usw.), die ihre falsche somalische Staatsbürgerschaft nachweisen sollen, zukommen zu lassen. Die zuständige Betreuerin informierte sie, dass sie mit gefälschten Dokumenten nicht heiraten darf. Trotzdem erfolgte im Jänner 2008 dann die Hochzeit in Enns. Zuvor versandte der Standesbeamte, die Geburtsurkunde in die Schweiz (da diese nicht beglaubigt war), um sie von der dortigen somalischen Vertretung beglaubigen zu lassen. Diese kam jedoch nie zurück. Daraufhin wurde die Geburtsurkunde von den öst. Behörden beglaubigt und die Hochzeit fand mit den gefälschten Dokumenten statt, obwohl eine andere österreichische Behörde (Bundesasylamt, Außenstelle Linz) darüber Bescheid wusste!

 

Im Laufe des Zusammenlebens fand der Partner heraus, dass seine Partnerin 2 Schwestern (Mitte 20 Jahre alt) in Deutschland mit deutscher Staatsbürgerschaft hat. Weiters hat die Asylwerberin noch 1 erwachsene Schwester, 1 minderjährige Schwester und 2 minder-jährige Brüder, die mit der Mutter teils in Kenia und teils in England leben. Die Mutter ist mit einem Engländer verheiratet. Die Familienangehörigen der Asylwerberin sind des Öfteren in Österreich in der gemeinsamen Wohnung zu Gast.

 

Im Sommer 2008 folgt die Trennung und die Kindesmutter erhält die alleinige vorzeitige Obsorge.

 

In Dezember 2008 macht der Ex-Partner der Asylwerberin einen Fund im Internet, der beweist, dass seine Ex-Frau von Sommer 2004 bis Frühling 2005 in Deutschland in mind. 7 Pornofilmen als Hauptdarstellerin mitgewirkt hat.

 

Der Ex-Mann vermutet aufgrund der ganzen Recherchen, dass sie bereits im Sommer 2004 via gültigem Touristenvisum nach Deutschland kam, dort dann 3 Monate illegal der Prostitution nachgegangen ist und dann die Papiere entsorgte und im Herbst 2004 in Karlsruhe mit einem voraussichtlich falschen Namen und falschem Geburtsdatum um Asyl ansuchte.

 

Im November 2009 folgte die einvernehmliche Scheidung. Der Antrag auf Übertragung der Obsorge auf den Vater wurde im Dezember 2009 gestellt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.     Dauert das Asylverfahren noch an?

 

2.     Wurden die Angaben zum Aufenthalt in Deutschland überprüft?

 

3.     Was passiert im Falle der Abschiebung mit dem Sohn, da die Mutter die alleinige Obsorge hat?

 

4.     Was passiert bei Nachweis der illegalen Prostitution in Österreich – mit welchen Konsequenzen hat sie zu rechnen?

 

5.     Im Falle einer Abschiebung, in welches  Land wird sie abgeschoben?

 

6.     Hat die Kenianerin nach negativem Abschluss des Asylverfahrens irgendeine Chance legal im Land bleiben zu können?

 

7.     Was passiert mit dem 3-jährigen Sohn, wenn die Asylwerberin nach negativem Abschluss in Schubhaft genommen wird?