4671/J XXIV. GP

Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend

 

betreffen staatliche Haftungen für General Motors

 

Wie „Die Presse“ in ihrer Internetausgabe vom 15. Februar 2010 berichtet, denkt General Motors daran, in Österreich um Staatshilfen anzusuchen. Den Angaben zufolge solle dieses Geld ausschließlich dem Werk in Aspern zu gute kommen.

Der US-amerikanische Automobilhersteller möchte von Großbritannien, Spanien, Polen und Österreich insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Staatshaftungen. Das Unternehmen könnte tatsächlich entsprechend den Regeln des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes Staatsgarantien im Volumen von bis zu 300 Millionen Euro erhalten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wird General Motors, sollte der Automobilhersteller tatsächlich darum ansuchen, Staatsgarntien erhalten?

 

2.     Wenn ja, in welchem Volumen?

 

3.     Von welchen Parametern hängt das Volumen der zu vergebenden Haftungen ab?

 

4.     Wären Staatsgarantien mit einer Standortsgarantie für das Werk in Aspern verbunden?

 

5.     Wenn ja, für welchen Zeitraum?

 

6.     Wenn nein, warum nicht?

 

7.     Wären Staatsgarantien  mit einer Arbeitsplatzgarantie für das Werk in Aspern verbunden?

 

8.     Wenn ja, für welchen Zeitraum?

 

9.     Wenn nein, warum nicht?