4671/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten DI Gerhard Deimek
weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend
betreffen staatliche Haftungen für General Motors
Wie „Die Presse“ in ihrer Internetausgabe vom 15. Februar 2010 berichtet, denkt General Motors daran, in Österreich um Staatshilfen anzusuchen. Den Angaben zufolge solle dieses Geld ausschließlich dem Werk in Aspern zu gute kommen.
Der US-amerikanische Automobilhersteller möchte von Großbritannien, Spanien, Polen und Österreich insgesamt 1,2 Milliarden Euro an Staatshaftungen. Das Unternehmen könnte tatsächlich entsprechend den Regeln des Unternehmensliquiditätsstärkungsgesetzes Staatsgarantien im Volumen von bis zu 300 Millionen Euro erhalten.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend folgende
ANFRAGE
1. Wird General Motors, sollte der Automobilhersteller tatsächlich darum ansuchen, Staatsgarntien erhalten?
2. Wenn ja, in welchem Volumen?
3. Von welchen Parametern hängt das Volumen der zu vergebenden Haftungen ab?
4. Wären Staatsgarantien mit einer Standortsgarantie für das Werk in Aspern verbunden?
5. Wenn ja, für welchen Zeitraum?
6. Wenn nein, warum nicht?
7. Wären Staatsgarantien mit einer Arbeitsplatzgarantie für das Werk in Aspern verbunden?
8. Wenn ja, für welchen Zeitraum?
9. Wenn nein, warum nicht?