4677/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Doppler
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Zahlscheingebühr“ / ZaDiG
Die „Kronen Zeitung“ berichtete in ihrer Ausgabe vom 29. Jänner 2010:
„Zahlscheingebühr – VKI klagt Mobilfunkbetreiber… …Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat wegen der Verrechnung von Zahlscheingebühren Klage gegen vier Mobilfunker eingebracht. Laut einem neuen Gesetz sei die Gebühr nicht mehr erlaubt, so die Meinung des VKI. …“ Die „Kronen Zeitung“ spricht von Zahlscheingebühren von bis zu fünf Euro.
Das neue Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) verbietet zusätzliche Entgelte, wenn ein bestimmtes Zahlungsinstrument genutzt wird. Laut VKI fallen darunter auch die vom Zahlungsempfänger vorgeschriebenen Zahlscheingebühren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE: