4680/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Hofer, Kickl, Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Aktion 500“
Die „Aktion 500“ zur Förderung der Beschäftigung behinderter Menschen wurde Anfang Jänner vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz bis zum 30. Juni 2009 verlängert. Im Rahmen dieser Aktion erhielten Unternehmen die einen arbeitslosen Menschen mit Behinderung neu anstellen für die Dauer von sechs Monaten eine Förderung von 600 Euro pro Monat, also insgesamt 3.600 Euro.
Der besondere Erfolg der „Aktion 500“ bestand in der hohen Weiterbeschäftigungsquote nach dem Auslaufen der Förderung. Es ist daher nicht nachzuvollziehen, warum diese erfolgreiche Aktion mit Ende Juni 2009 nicht mehr verlängert wurde.
In diesem Zusammenhang stellen unterfertigte Abgeordnete folgende
Anfrage:
1. Wie viele Neuanstellungen gab es im Rahmen der „Aktion 500“ (gegliedert nach Monaten)?
2. Wie viele Auflösungen des Dienstverhältnisses gab es noch während der ersten sechs Monaten (gegliedert nach der Art der Auflösung)?
3. Wie viele Auflösungen des Dienstverhältnisses gab es jeweils nach Ablauf von sechs Monaten (gegliedert nach der Art der Auflösung)?
4. Wie viele Dienstverhältnisse sind zum jetzigen Zeitpunkt noch aufrecht?