4687/J XXIV. GP
Eingelangt am 25.02.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten KO Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Beschaffung von Booten für die Wasserpolizei im Jahr 2010
Die Zeitung "Heute" vom 12.01.2010 berichtete:
„Polizei wartet weiter auf Boot
Die Wiener Wasserpolizei wartet nach wie vor auf ein richtiges Einsatzboot - und muss weiter schwierige Einsätze mit Schlauchbooten durchführen. Schon vor einem Jahr hatte Innenministerin Maria Fekter ein neues Boot versprochen. Doch erst jetzt läuft die Ausschreibung, vor 2011 wird das nichts, befürchten Polizisten.“
In der Anfragebeantwortung 306/AB XXIV. GP zur Anfrage des Abgeordneten zum Nationalrat KO Strache vom 27. November 2008 unter der Zahl 323/J
betreffend „Beschaffung von Booten für die Wasserpolizei“ wurde ausgeführt:
„Abhängig von den letztendlich im BVA 2009 zur Verfügung stehenden Budgetmitteln, ist für 2009 bzw. 2010 die Beschaffung eines Patrouillenbootes für die Bundespolizeidirektion Wien geplant. Die Beschaffung eines weiteren Patrouillenbootes für das Landespolizeikommando Oberösterreich sowie von bis zu 7 Arbeitsbooten für diverse Dienststellen entlang der Donau ist – ebenfalls abhängig von den dann zur Verfügung stehenden budgetären Mitteln – geplant. Die Bundespolizeidirektion Wien und das Landespolizeikommando Wien wurden eingeladen, an der Erstellung des für die Ausschreibung erforderlichen Anforderungsprofils mitzuarbeiten.
Eine Typenentscheidung wurde zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht getroffen.
Das Bundesministerium für Finanzen wurde entsprechend den haushaltsrechtlichen
Vorschriften befasst und hat seine grundsätzliche Zustimmung zur Beschaffung eines Motorbootes abgegeben. Für die Anschaffung eines Bootes wurde im BVA 2008 Vorsorge getroffen und für das Jahr 2009 in Form einer Rücklagenentnahme reserviert. Hinsichtlich des optional vorgesehenen Abrufes eines zweiten Bootes ist ein solcher Abruf von den letztendlich im BVA 2009 zur Verfügung stehenden Budgetmittel abhängig. Der Auftragswert für ein Einsatzboot wurde intern berechnet. Um eine Beeinflussung der Bieter vor Angebotsabgabe zu vermeiden, kann diese interne Berechnung nicht bekannt gegeben werden.
Die definitive Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens wird erst nach Abschluss der Budgetverhandlungen getroffen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende
Anfrage: