4706/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2010
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Gesundheit

 

betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung

 

 

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wurde am 13.12.2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen angenommen und am 30. März 2007 zur Unterzeichnung aufgelegt. Österreich hat sich im Rahmen der EU-Präsidentschaft stark für das Zustandekommen der Konvention eingesetzt.

Mit der Ratifizierung durch 20 Staaten konnte die UN-Konvention am 3. Mai 2008

in Kraft treten. Am 9.Juli 2008 wurde sie auch von Österreich ratifiziert.

Seit 26. Oktober 2008 ist Österreich zu deren Einhaltung völkerrechtlich verpflichtet.

 

Die Konvention umschreibt den Paradigmenwechsel vom sogenannten medizinischen zum sozialen Modell von Behinderungen. Um diesen umzusetzen sind eine Reihe von Maßnahmen notwendig.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich, „die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung auf Grund der Behinderung sicherzustellen und zu fördern.“ (Art. 4)

Die Leitprinzipien der Konvention sind die volle gesellschaftliche Teilhabe und Chancengleichheit verbunden mit der Achtung der Selbstbestimmung und der sozialen Wertschätzung von Menschen mit Behinderung.

 

So umfasst z.B. das Recht auf gleiche Anerkennung als rechtsfähige Person nicht nur den Schutz vor Willkür und Ungleichbehandlung vor dem Gesetz, sondern auch die notwendige Unterstützung und Assistenz, die behinderte Menschen brauchen, um ihre Rechte auch wirklich ausüben zu können (Art. 12; Art.13, Art. 19).

Der gleichberechtigte Zugang zur physischen Umgebung, Transportmitteln, Information und Kommunikation, einschließlich Informations- und Kommunikationstechnologien und –systemen steht in Art. 9 im Mittelpunkt.

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Die damalige Feststellung des Sozialministeriums, die meisten Anforderungen der Konvention seien bereits durch das Behindertengleichstellungsgesetz erfüllt, stimmt nicht. Derzeit besteht lediglich ein Recht auf Schadenersatz, wenn einzelne Betroffene den mühevollen Weg einer Schlichtung beschreiten. Es gibt kein Recht auf Beseitigung von Barrieren, ebenso fehlt noch immer ein generelles Recht auf inklusiven Unterricht, es gibt immer noch keine Vereinbarung zum barrierefreien Bauen, um nur einige wenige Teilbereiche zu nennen.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)     Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist  in allen Lebensbereichen relevant. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ministerium unternommen, um zur Umsetzung der Konvention beizutragen?

 

2)     Die Konvention formuliert vier Dimensionen von Barrierefreiheit: soziale, kommunikative, intellektuelle und physische Barrierefreiheit. Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um intern wie auch extern

             a) die soziale Barrierefreiheit

             b) die kommunikative Barrierefreiheit

             c) die intellektuelle Barrierefreiheit

             d) die physische Barrierefreiheit zu fördern?

 

3)     Wie setzt Ihr Ministerium die „allgemeinen Prinzipien“ der Konvention (Artikel 3) um?

 

4)     Gemäß der Konvention ist die Versagung von angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung (Artikel 2, 5 (3)). Welche angemessenen Vorkehrungen hat Ihr Ministerium seit Inkrafttreten der Konvention gesetzt?

 

5)     Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention  durch Österreich haben Sie bereits getroffen?

 

6)     Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich werden Sie wann treffen?

 

7)     Gibt es dazu einen Umsetzungsplan?

 

8)     Hat es in Ihrem Ministerium Trainings zur Konvention bzw. andere Bewusstseins bildende Maßnahmen (Artikel 8) gegeben? Wann planen Sie solche abzuhalten?

 

9)     Welche konkreten Bewusstseins bildenden Maßnahmen plant Ihr Ministerium für die Bevölkerung?

 

10) Wie werden Sie die verpflichtende aktive Einbeziehung von Betroffenen und die sie vertretende Organisationen (Artikel 4 (3) bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sicherstellen?

 

11) Den Vorgaben der Konvention folgend hat Österreich einen Monitoringausschuss eingerichtet (§ 13 BBG). Dieser hat die mangelnde Involvierung der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme bereits moniert. Welche konkreten Maßnahmen hat ihr Ministerium gesetzt, um die Involvierung der Zivilbevölkerung zu verbessern?

 

12) Werden Sie sich für einen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention einsetzen und an dessen Umsetzung mitarbeiten?

 

13) Wie wird Ihr Ministerium die Verpflichtungen aus der Konvention mit denen aus anderen Menschenrechtsverträgen – Pakt für politische und zivile Rechte (BGBl. 591/1978), die Europäische Menschenrechtskonvention (BGBl. 210/1958), sowie die Bestimmungen im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (BGBl. 590/1978), Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. 377/1972, Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (BGBl. 443/1982), sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. 7/1993) – konkret verknüpfen?

 

14) Gemäß Artikel 35 ist Ende Oktober der erste Staatenbericht an das internationale Komitee in Genf zu richten:

 

                   a)      Welche Umsetzungsschritte wird ihr Ministerium zur Beurteilung                        durch  die internationalen ExpertInnen vorlegen?

                   b)      Wie werden Sie in der Vorbereitung des Staatenberichtes die

                             Zivilgesellschaft (Artikel 4 (3)) einbinden?