4743/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Zerstörung des Parkschutzgebiets Marillenalm durch ein ÖVP Hotel

 

 

Die Politische Akademie der ÖVP ist im sogenannten „Springerschlössl“ in Wien Meidling etabliert. Dort betreibt sie auch seit den 1970er Jahren ein Seminarhotel in einem gesondert errichteten Gebäude.

 

Nunmehr beabsichtigt die Politische Akademie der ÖVP einen Neubau dieses Hotels. Nachdem der ursprüngliche Plan einer Errichtung im „Springerpark“ auf breiten Widerstand stieß, soll nach den Vorstellungen von ÖVP und SPÖ in Wien nunmehr der einzigartige, naturbelassene Kinderspielplatz „Marillenalm“, der bisher im Eigentum der Stadt Wien steht, nach einem Flächentausch und einer Änderung des Flächenwidmungsplanes für den Neubau des Hotels geopfert werden. Sowohl der Springerpark als auch die Marillenalm sind Parkschutzgebiet und auch im Stadtentwicklungsplan als Grünfläche ausgewiesen.

 

Es bestehen massive Zweifel an der Zulässigkeit dieses Hotelprojektes auch im Hinblick auf die zweckgebundene öffentliche Förderung der Politischen Akademie der ÖVP.

 

So finden sich im Rechnungshofbericht Reihe Bund 2008/4 (III-124 dB XXIII. GP) auch die Prüfergebnisse hinsichtlich der Förderungsmittel für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien.

 

Auf den Seiten 36 und 37 befasst sich dabei der Bericht mit dem Seminarhotel der Politischen Akademie der ÖVP in Wien Meidling.

 

Demnach hat die Politische Akademie der ÖVP für den Betrieb eines Seminarhotels 1990 eine eigene Gesellschaft errichtet. In den Jahren 1999 und 2000 wurde das Hotel umgebaut (Umgestaltung vorhandener Standardzimmer zu Komfortzimmern). Diese Renovierung stand mit einer neuen Geschäftsstrategie in Zusammenhang, wonach das Hotel nicht mehr ausschließlich Seminarteilnehmern der Politischen Akademie der ÖVP, sondern vermehrt auch anderen „Gästen von außen“ wie bspw. Geschäftsreisenden und anderen Seminarveranstaltern offen steht. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass sich dadurch die Gesellschaft zu einem eigenständigen Betrieb entwickelte. Teilweise erfolgte keine genaue Verrechnung der Leistungen zwischen der Politischen Akademie der ÖVP und der Gesellschaft.

 

Dieser Bericht ist insofern von besonderem Interesse, als die Politische Akademie der ÖVP nunmehr das besagte Seminarhotel durch einen deutlich größeren Neubau ersetzen möchte. Brisant dabei ist, dass der vorgesehene Bauplatz in einem Parkschutzgebiet liegt, und eine Verwirklichung des Bauvorhabens nur durch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erreichbar wäre. Um diese Änderung herbeizuführen, stützt sich die Politische Akademie der ÖVP insbesondere auch auf angebliche Gründe des öffentlichen Interesses, die eben aus ihrer Eigenschaft als politische Bildungseinrichtung resultieren sollen. Tatsächlich ergibt sich jedoch aus dem zitierten Rechnungshofbericht eindeutig, dass der Hotelbetrieb mittlerweile überwiegend nicht mehr dem Betrieb der Politischen Akademie sondern wirtschaftlichen Interessen dient.

 

In diesem Zusammenhang ist weiters bemerkenswert, dass bei einer Bürgerversammlung am 17.2.2010 der ÖVP Gemeinderat Alfred Hoch berichtete, dass Parteiakademie bzw. Hotel zu 70% Veranstaltungen von Dritten beherbergen. Als Beispiel genannt wurden zB Seminare für Mitarbeiter des Siemens Konzerns usw.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Gemäß § 3 PublizistikförderungsG 1984 (PubFG) obliegt der Bundesregierung die Prüfung, ob ein Rechtsträger die Vorraussetzungen nach § 1 dieses Gesetzes erfüllt. Dazu ist beim Bundeskanzleramt auch ein Beirat unter Vorsitz des Bundeskanzlers eingerichtet. Wann haben Sie im Rahmen dieser Prüfungstätigkeit zuletzt konkret geprüft, ob der Betrieb eines Hotels, das mittlerweile überwiegend auf die Beherbung von Gästen „von außen“ ausgerichtet ist, und nach dem Rechnungshofbericht zu 100% im Eigentum der Politischen Akademie der ÖVP steht, mit den gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderungen nach dem PubFG vereinbar ist?

2.      Zu welchem Ergebnis sind sie dabei gelangt, insbesondere im Hinblick darauf, dass nach § 1 Abs 1 Z 1 PubFG die Tätigkeit der geförderten Rechtsträger nicht auf Gewinn ausgerichtet sein darf?

3.      Welche Konsequenzen würden sich aus einer weiteren Erweiterung des Hotelneubaus der Politischen Akademie der ÖVP, wie sie derzeit geplant ist, in dieser Hinsicht ergeben?

4.      Sind Ihnen aktuelle Zahlen bekannt, wie hoch der Anteil jener Nächtigungen im Hotel der Politischen Akademie der ÖVP im Springerpark ist, welche nicht mit Veranstaltungen der Politischen Akademie in Zusammenhang stehen?

5.      Falls ja: wie hoch war dieser Anteil in den Jahren 2008 und 2009?


6.      Erachten Sie die Errichtung eines Hotelneubaus unter gleichzeitiger Zerstörung eines in einem Parkschutzgebiet gelegenen naturbelassenen Kinderspielplatzes wie der „Marillenalm“ für förderungswürdig im Sinne des PubFG?

7.      Welche Möglichkeiten haben Sie als Bundeskanzler im Rahmen des  PubFG sowie allenfalls aufgrund anderer Rechtsgrundlagen um die mit Zustimmung der SPÖ und ÖVP erfolgende Zerstörung des Parkschutzgebietes und Kinderspielplatzes Marillenalm durch einen nur wirtschaftlichen Interessen dienenden Hotelneubau durch die Politische Akademie der ÖVP zu verhindern?

8.      Werden Sie diese Möglichkeiten wahrnehmen?