4747/J XXIV. GP

Eingelangt am 26.02.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Pilz, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Rechungshofes

 

betreffend Hotelbetrieb der ÖVP Parteiakademie und Neubau auf der Marillenalm

 

 

Im Rechnungshofbericht Reihe Bund 2008/4 (III-124 dB XXIII. GP) finden sich auch die Prüfergebnisse hinsichtlich der Förderungsmittel für staatsbürgerliche Bildungsarbeit der politischen Parteien.

 

Auf den Seiten 36 und 37 befasst sich dabei der Bericht mit dem Seminarhotel der Politischen Akademie der ÖVP in Wien Meidling.

 

Demnach hat die Politische Akademie der ÖVP für den Betrieb eines Seminarhotels 1990 eine eigene Gesellschaft errichtet. In den Jahren 1999 und 2000 wurde das Hotel umgebaut (Umgestaltung vorhandener Standardzimmer zu Komfortzimmern). Diese Renovierung stand mit einer neuen Geschäftsstrategie in Zusammenhang, wonach das Hotel nicht mehr ausschließlich Seminarteilnehmern der Politischen Akademie der ÖVP, sondern vermehrt auch anderen „Gästen von außen“ wie bspw. Geschäftsreisenden und anderen Seminarveranstaltern offen steht. Der Rechnungshof wies darauf hin, dass sich dadurch die Gesellschaft zu einem eigenständigen Betrieb entwickelte. Teilweise erfolgte keine genaue Verrechnung der Leistungen zwischen der Politischen Akademie der ÖVP und der Gesellschaft.

 

Dieser Bericht ist insofern von besonderem Interesse, als die Politische Akademie der ÖVP nunmehr das besagte Seminarhotel durch einen deutlich größeren Neubau ersetzen möchte. Brisant dabei ist, dass der vorgesehene Bauplatz in einem Parkschutzgebiet liegt, und eine Verwirklichung des Bauvorhabens nur durch eine Änderung des Flächenwidmungsplanes erreichbar wäre. Um diese Änderung herbeizuführen, stützt sich die Politische Akademie der ÖVP insbesondere auch auf angebliche Gründe des öffentlichen Interesses, die eben aus ihrer Eigenschaft als politische Bildungseinrichtung resultieren sollen. Tatsächlich ergibt sich jedoch aus dem zitierten Rechnungshofbericht eindeutig, dass der Hotelbetrieb mittlerweile überwiegend nicht mehr dem Betrieb der Politischen Akademie sondern wirtschaftlichen Interessen dient.


In diesem Zusammenhang ist weiters bemerkenswert, dass bei einer Bürgerversammlung am 17.2.2010 der ÖVP Gemeinderat Alfred Hoch berichtete, dass Parteiakademie bzw. Hotel zu 70% Veranstaltungen von Dritten beherbergen. Als Beispiel genannt wurden zB Seminare für Mitarbeiter des Siemens Konzerns usw.

 

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

1.      Wurde im Zuge der Prüfung der Gebarung der Politischen Akademie der ÖVP festgestellt, dass die Parteiakademie ihre Räumlichkeiten auch Dritten für die Abhaltung von Fortbildungsveranstaltungen zur Verfügung stellt?

2.      Falls ja: in welchem Ausmaß wurde diese Überlassung an Dritte festgestellt?

3.      Entspricht eine solche Überlassung von Räumlichkeiten den rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie sich aus dem PublizistikförderungsG 1984 (PubFG) ergeben?

4.      In welchem Ausmaß wurden die Räumlichkeiten des Seminarhotels im Prüfungszeitraum „Gästen von außen“ überlassen?

5.      Haben sich im Zuge der Prüfung durch den Rechnungshof Anzeichen dafür ergeben, dass der Fortbetrieb des Seminarhotels in der bisherigen Form wirtschaftlich nicht mehr tragbar wäre?

6.      Ist es für den Betrieb einer politischen Bildungseinrichtung nach dem PubFG unabdingbar, dass der Bildungseinrichtung ein eigener Hotelbetrieb zur Verfügung steht?

7.      Haben anderen politische Bildungseinrichtungen eigene Hotelbetriebe zur Verfügung?

8.      Wurden für die Renovierung und Sanierung im Jahr 1999/2000 auch Mittel aus öffentlichen Förderungen verwendet?

9.      Wenn ja: wie ist dies mit dem „neuen Geschäftsmodell“ der Ausrichtung vor allem auch auf „Gästen von außen“ zu vereinbaren?

10. Wäre ein Abriss des bestehenden Seminarhotels, welches erst 1999/2000 renoviert bzw. saniert wurde nach den bestehenden Vorschriften für politische Bildungseinrichtungen rechtlich zulässig?

11. Wäre ein Abriss des bestehenden Seminarhotels, welches erst 1999/2000 renoviert bzw. saniert wurde nach den Grundsätzen einer sparsamen und zweckmäßigen Gebarung empfehlenswert?

12. Gemäß § 1 Abs 1 Z 1 PubFG darf die Tätigkeit eines Rechtsträgers, der die Förderung als politische Bildungseinrichtung im Sinne dieses Gesetzes in Anspruch nimmt, nicht auf Gewinn gerichtet sein. Ist diese Voraussetzung erfüllt, wenn eine zu 100% im Eigentum des Rechtsträgers stehende Gesellschaft ein gewinnorientiertes Unternehmen wie einen Hotelbetrieb betreibt?

13. Ist angesichts des Umstandes, dass sich die Gesellschaft zum Betrieb des Seminarhotels nach Auffassung des Rechnungshofes zu einem eigenen Betrieb entwickelte, die Behauptung der politischen Akademie der ÖVP haltbar, dass der Neubau des Seminarhotels in einem Parkschutzgebiet und – nach letztem Stand der Planentwicklung – unter Zerstörung eines einmaligen, naturbelassenen Waldspielplatzes für Kinder im öffentlichen Interesse am Betrieb einer politischen Bildungseinrichtung liege?