4765/J XXIV. GP

Eingelangt am 02.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Kunasek, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend Heeresspital Stammersdorf und Wiener Gebietskrankenkasse

 

 

Die Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 12. November 2009 an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport die Anfrage 3679/J (XXIV. GP) betreffend keine Behandlung von Versicherten der WGKK durch Heereskrankenanstalten eingebracht.

 

In Beantwortung der Anfrage, 3638/AB zu 3679/J hat der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, Norbert Darabos, am 12. Jänner 2010 unter anderem ausgeführt:

Ungeachtet der Rahmenverträge (über die ambulante und stationäre Anstaltspflege von An­spruchsberechtigten, in denen Behandlungsübernahme, Gesamtlimitierung und Honorarhöhe für Leistungen) und der darin vereinbarten Abrechnungsmodalität mittels Sammellisten fordert die Wiener Gebietskrankenkasse eine elektronische Abrechnung, die selbst nach intensiven Bemühungen innerhalb meines Ressorts nicht realisierbar ist, da die Datensätze für die bestehenden Sondervereinbarungen keine Identifikation am zivilen Abrechnungssystem zulassen. Dementsprechend wurden die erbrachten Leistungen für Versicherungsnehmer der Wiener Gebietskrankenkasse noch keiner vertragskonformen Honorierung zugeführt, obwohl sowohl die anderen Gebietskrankenkassen als auch die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter die vertragskonforme Abrechnung mittels Sammellisten weiterhin anstandslos durchführen. Bis zur Klärung dieser Problematik werden Personen, die bei der Wiener Gebietskrankenkasse versichert sind, derzeit nicht mehr in Behandlung übernommen und – wie an sich vorgesehen – in Einrichtungen des zivilen Gesundheitswesens behandelt. Jedenfalls kann eine Behandlungspflicht genannter Personengruppe in Krankenanstalten des Österreichischen Bundesheeres weder aus den gesetzlichen Bestimmungen noch aus den bestehenden Rahmenverträgen abgeleitet werden. Ungeachtet dessen wurden die betroffenen Dienststellen angewiesen, dass bereits in Behandlung übernommene Patienten der Wiener Gebietskrankenkasse ihre begonnene Behandlung fortsetzen können.

Mit Stichtag 16. November 2009 sind 36 Bedienstete mit einem Versicherungsverhältnis zur Wiener Gebietskrankenkasse in Krankenanstalten des Österreichischen Bundesheeres beschäftigt.


Aufgrund der sich durch die Beantwortung der Anfrage durch den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport ergebenden weiteren Fragen richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.      Wie hoch war das Reinvermögen der Wiener Gebietskrankenkasse zum 31.12.2009?

 

2.      Gibt es mittlerweile eine Vereinbarung zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und dem Bundesministerium für Landesverteidigung, die eine Behandlung von durch die WGKK versicherter Personen durch das Heeresspital Stammersdorf ermöglicht bzw. sicherstellt?

 

3.      Wenn ja, seit wann gibt es eine solche Vereinbarung, welchen Inhalt hat diese und seit wann werden Personen, die bei der WGKK versichert sind, wieder im Heeresspital Stammersdorf behandelt?

 

4.      Wenn nein, wie ist der derzeitige Stand in Bezug auf eine Vereinbarung zwischen der Wiener Gebietskrankenkasse und dem Bundesministerium für Landesverteidigung, die eine Behandlung von durch die WGKK versicherter Personen durch das Heeresspital Stammersdorf ermöglicht bzw. sicherstellt?

 

5.      Wenn nein, wo konkret liegen die bislang offensichtlich unlösbaren Probleme zwischen der WGKK und dem Bundesministerium für Landesverteidigung?

 

6.      Wenn nein, was unter unterscheidet die WGKK von den übrigen Gebietskrankenkassen und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, wo eine entsprechende Vereinbarung sehr wohl möglich war?

 

7.      Inwieweit ist das Bundesministerium für Gesundheit in diese Verhandlungen zwischen der WGKK und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport eingebunden?

 

8.      Werden jene Bediensteten des Heeresspitales Stammersdorf, die bei der WGKK versichert sind, im Heeresspital behandelt oder müssen sich auch diese Mitarbeiter des Heeresspitales an andere Ärzte und Krankenhäuser wenden?

 

9.      Verfügt das Heeresspital Stammersdorf über ein Krankenhaus Informationssystem und wenn ja, seit wann?

 

10. Wenn nein, weshalb wird kein Krankenhaus Informationssystem im Heeresspital Stammersdorf eingesetzt, obwohl dies offensichtlich bereits im Jahr 2000 geplant war?

 

11. Wenn nein, was unterscheidet das Heeresspital Stammersdorf von anderen Krankenhäusern, die ein Krankenhaus Informationssystem sehr wohl einsetzen?