4784/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Testamentskandal in Vorarlberg

 

Dem anfragestellenden Abgeordneten liegt eine Anzeige aus dem Jahr 2001 an die Staatsanwaltschaft Feldkirch vor, in der bereits zu diesem Zeitpunkt Vorwürfe in dem Zusammenhang mit einer Testamentfälschung erhoben wurden.

 

Konkret richtete sich die Anzeige mit der Zahl 1 Nst 10032/01h zwar gegen einen damals schon verstorbenen Staatsanwalt, trotzdem ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Anzeiger aufgrund seiner Anzeige niemals eine Reaktion seitens der Staatsanwaltschaft erhalten hat.

 

Derselbe, bereits verstorbene, Staatsanwalt wird nun nach Medienberichten auch von einem der aufgrund des Testament-Skandals inhaftierten Rechtspfleger mit dem Vorwurf der Testamentfälschung massiv belastet. Die Vorarlberger Tageszeitung „Neue“ vom 20. Februar 2010 zitiert einen der inhaftierten Rechtspfleger mit folgenden Worten:

 

„Der öffentliche Ankläger der Staatsanwaltschaft Feldkirch hat auch an illegalen Vermögensverschiebungen teilgenommen. [...]

 

Der erste Staatsanwalt sei ein guter Freund eines derzeit ebenfalls wegen des Testamente –Skandals inhaftierten Rechtspflegers gewesen. Der Staatsanwalt hatte bestimmte Personen, die vermögend und ohne viel Anhang waren, im Auge, gibt der Untersuchungshäftling an. Beispielsweise hat er sich wiederholt nach zwei Frauen erkundigt. Als die letzte noch lebende Schwester einer dieser Frauen verstorben war, hat er in der Runde an unserem Stammtisch lautstark verkündet: Jetzt geht der Countdown los.

 

Der Rechtspfleger weiter: Aktiv eingebunden war er – was ich mich erinnere – jedenfalls in der Sache eines alten Herrn. Am BG Dornbirn habe der Staatsanwalt bei ihm ein Testament registermäßig verankern lassen. Für den Rechtspfleger war klar, dass es darum ging, den Grundstein zu legen, um später an das Vermögen des Pensionisten zu gelangen. Denn der Staatsanwalt hatte keine Testament bei sich, es ging nur darum, im Register so eine Eintragung zu platzieren, der Plan des Staatsanwalts war es, nach dem Ableben des alten Mannes ein entsprechendes Testament hervorzaubern zu können. [...]

 

Der Einvernommene: Tagesgespräch war es damals auch bei Gericht, als der Staatsanwalt einmal eine Verlassenschaftssache selber abgehandelt hat und zuletzt sich einen damals ziemlich neuen Pkw der Marke Volvo mit der Bemerkung selber zuschanzte: Der gehört jetzt mir.“

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1.      Ist Ihnen bekannt, dass bereits im Jahr 2001 eine Anzeige unter der Geschäftszahl 1 Nst 10032/01h aufgrund vermuteter Testamentfälschung bei der StA Feldkirch eingebracht wurde?

 

2.      Was für Ermittlungsschritte wurden im Jahr 2001 aufgrund der Anzeige mit der GZ 1 Nst 10032/01h von der StA Feldkirch gesetzt?

 

3.      Wurde das Verfahren aufgrund der Anzeige mit der GZ 1 Nst 10032/01h eingestellt?

 

4.      Wenn ja, mit welcher Begründung?

 

5.      Selbst wenn ein Verfahren gegen den verstorbenen Staatsanwalt nicht mehr möglich war, wurde überprüft, ob es Beteiligte gab?

 

6.      Wurde die zuständige Dienstbehörde von den Vorwürfen gegen den verstorbenen Staatsanwalt informiert?

 

7.      Wenn ja, was für Schritte wurden von dieser gesetzt?

 

8.      Wenn nein, warum nicht?

 

9.      Gab es in den vergangnen Jahren noch weitere Anzeigen gegen den mittlerweile verstorbenen Staatsanwalt?

 

10.    Wenn ja, wann und in welchem Zusammenhang und was für Ermittlungsschritte wurden von der StA Feldkirch gesetzt?

 

11.    Wie gedenken Sie, zukünftig in ähnlich gelagerten Fällen vorzugehen?

 

12.    Planen Sie Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der internen Kontrolle der Staatsanwaltschaften und des nichtrichterlichen Gerichtspersonals?

 

13.    Wenn ja, welche?

 

14.    Wenn nein, warum nicht?