4788/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Schwentner, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend gesetzliche Regelung von Schönheitsoperationen
Schönheitsoperationen erfreuen sich, Medienberichten zu Folge, immer größerer Beliebtheit. Die gesetzliche Regelung zur Qualitätssicherung bei diesen Eingriffen sind derzeit noch unzureichend definiert. Im aktuellen Regierungsprogramm auf Seite 181 wurde daher vereinbart: „Medizinisch nicht notwendige Schönheitsoperationen müssen konkret geregelt werden, um dabei medizinische Standards sicherzustellen und Missbrauch bei Jugendlichen zu verhindern.“
In einem Interview in der Sendung „Hohes Haus“ am 28.02.2010 haben Sie angekündigt, dass im Medizin-Qualitätssicherungsgesetz konkrete Richtlinien zur Beratung von Jugendlichen festgeschrieben werden sollen, die eine Schönheitsoperation, als einen medizinisch nicht indizierten operativen Eingriff, in Erwägung ziehen.
Eine relativ neue und besonders rasant wachsende Form von „Schönheitsoperationen“ sind Genitaloperationen. Die Frauenabteilung der Stadt Wien hat gemeinsam mit der Wiener Ärztekammer und einer Reihe namhafter Fachgesellschaften und ExpertInnen ein Konsensuspapier erarbeitet, das „Leitlinien zur weiblichen Genitalchirurgie“ beinhaltet. Diese Leitlinien sind jedoch bedauerlicherweise rechtlich unverbindlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: