4789/J XXIV. GP
Eingelangt am 05.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Information von Angehörigen und Bereitstellung von Information zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen nach fremdverschuldeten Todesfällen
Der Umgang der Behörden mit den Todesfällen nach Verzehr von steirischem Käse wirft auch jenseits der Frage, ob und wann welcher Behörde welche Informationen über die Listerienvergiftungen bekannt waren, eine Reihe von Fragen auf. Wie der Kurier vom 26. Februar berichtet, musste die Familie eines an Listerienvergiftung verstorbenen Menschen aus der Zeitung erfahren, woran ihr Sohn bzw. Bruder verstorben ist: „Uns hat bis heute niemand informiert, dass Alexander an einer Lebensmittelvergiftung gestorben ist“, zitiert der Kurier die Mutter des Toten zu einem Zeitpunkt, an dem der Mann bereits seit mehr als zwei Monate verstorben war.
Auf Nachfrage erfährt der Kurier, dass sich sämtliche involvierten Behörden „nicht zuständig“ fühlten, diese Informationen an die Angehörigen weiterzugeben. Der niederösterreichische Patientenanwalt vermutet, „dass das Thema“ – also die Behördenzuständigkeit hinsichtlich der Information der Angehörigen – „nicht geregelt ist“.
Die Serie von erschreckenden Todesfällen in Zusammenhang mit dem Verzehr des steirischen Quargels ist zu allererst eines: sehr bedauerlich. Das Mitgefühl aller muss den Angehörigen der Verstorbenen gelten. Und ganz sicher ist die Phase der Untersuchung eines derart weitreichenden Vorfalls noch nicht der richtige Zeitpunkt für Schuldzuweisungen. Es gibt aber angesichts der bereits erkannten und hier beschriebenen Umstände durchaus auch Handlungsbedarf jenseits der Schuldzuweisung und des Wechselns politischen Kleingelds, etwa hinsichtlich der Klärung der Behördenzuständigkeit in Zusammenhang mit der Benachrichtigung von Angehörigen über die besonderen Umstände des Todes eines nahen Verwandten.
Diese Notwendigkeit ergibt sich nicht allein aus dem Umstand, dass mündige, vom Gesetzgeber als Auftraggeber (und nicht allein als Normunterworfene) angesehene Menschen das Recht haben, die ihr Leben, ihre Lebensumstände und ihr Lebensumfeld betreffenden Informationen zu erhalten. Die Benachrichtigung naher Verwandter ist schon allein deshalb zu gewährleisten, als diese in die Lage versetzt werden müssen, nötigenfalls ihnen zustehende Schadensersatzansprüche gegen die Verursacher des Todesfalls auch tatsächlich gerichtlich durchsetzen zu können. Ein im Kurier vom 26. Februar 2010 zitierter, auf Schadensersatz spezialisierter Rechtsanwalt meint etwa: „Zu prüfen wäre, ob hier nicht die Bestattungs- und Grabpflegekosten sowie ein Trauerschmerzensgeld beansprucht werden können.“
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Ist es richtig, dass in Zusammenhang mit der Serie von Listerienvergiftungen keine Behörde von Amtes wegen nach Bekanntwerden der Ursachen des jeweiligen Todesfalls und dem 26. Februar 2010 mit den Angehörigen der Todesopfer in Kontakt getreten ist, um diesen die genaueren Umstände des Todes ihrer Angehörigen mitzuteilen?
2. Ist es richtig, dass die Zuständigkeit zur Kontaktaufnahme und zur Information der Angehörigen rechtlich nicht oder nicht eindeutig geregelt ist?
3. Hat eine Behörde nach dem 26. Februar 2010 bis zur Beantwortung dieser Anfrage mit den Angehörigen von in Zusammenhang mit der Serie von Listerienvergiftung Verstorbenen Kontakt aufgenommen, um diese von den jeweiligen Todesumständen in Kenntnis zu setzen?
4. Ist eine Änderung von Rechtsnormen notwendig, um in Zukunft sicherzustellen, dass Angehörige, die allenfalls gegen einen Verursacher von Todesfällen Rechtsansprüche geltend machen können, von den der Behörde vorliegenden Erkenntnissen, die der Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen dienlich sein können, Kenntnis erlangen?
4a. Wenn ja: Welche Rechtsnormen müssen allenfalls verändert bzw. angepasst werden?
4b. Wenn nein:
4ba. Warum halten Sie die gegenwärtige Situation für ausreichend?
4bb. Warum hat diese im Fall der Serie von Listerienvergiftungen nicht zur Information der Angehörigen geführt?
4bc. Wie werden Sie sicherstellen, dass dies in Zukunft erfolgt?
5. Treten Sie für die Schaffung einer gesetzlichen Verpflichtung der Behörde zur Information der Angehörigen hinsichtlich jener Sachverhalte ein, die zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen gegen Verursacher von Todesfällen erheblich sein können?
6. Werden die Krankenversicherungsträger der in Zusammenhang mit der Serie von Listerienvergiftungen verstorbenen Menschen gegenüber dem Verursacher der Vergiftungen Schadensersatzansprüche gem. § 332 ASVG geltend machen?