4798/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordnete Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend „Videoüberwachung in Österreich“
Mit der AB
1533/AB XXIV.GP vom 25.05.2009 wurden die Fragen des Abg. Mag. Johann
Maier
und GenossInnen beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen
und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele
Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG
wurden
durch die Polizei 2009 beantragt
(Stichtag 31.12.2009)?
Wie
viele wurden davon nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt
(Aufschlüsselung
jeweils auf Bundesländer)?
2.
Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54
SPG gab es mit 1 Jänner
2010
überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf
Bundesländer)?
3.
In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den
Sicherheitsbehörden
bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des
öffentlichen oder
privaten
Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten
rechtsmäßig
ermittelt
und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2009 übermittelt
haben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
4. Welche Summe
wurde von den Sicherheitsbehörden im Jahr 2009 in den Kauf und
Installation von Videokameras und
Videoüberwachungssysteme investiert
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?
Welche
budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen
für das Jahr 2010?
Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2010 angekauft
werden?
5.
Wie hoch beliefen sich im Jahr 2009 die Betriebskosten für alle
Standorte der
Videoüberwachung
monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
6.
Wie hoch beliefen sich im Jahr 2009 die Personalkosten für alle
Standorte der
Videoüberwachung
monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?
7.
Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz
von genehmigten
Videokameras
bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten,
Örtlichkeiten,
Gebäuden oder Straßen im Jahr 2009 belegbar (ersuche um Darstellung
der
Erfolge)?
8.
In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden bzw.
Straßen gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren
Rückgang von Straftaten
(ersuche
um detaillierte Darstellung)?
Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?
9. Können
Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung
lediglich
an andere Orte (die noch nicht
überwacht werden) verlagert haben?
Wenn ja, wie begründen Sie dies?
10. Welche sonstigen
Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden
oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2009 bekannt
geworden?
11. Wie und wo werden die bei der EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg,
Innsbruck
und Klagenfurt verwendeten 11 stationären und 16 mobilen
Videoüberwachung
Anlagen
zur Zeit eingesetzt bzw. verwendet?