4798/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordnete Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Videoüberwachung in Österreich“

Mit der AB 1533/AB XXIV.GP vom 25.05.2009 wurden die Fragen des Abg. Mag. Johann
Maier und GenossInnen beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Inneres
nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele Videoüberwachungen (Audiovisuelle Überwachungen) nach § 54 SPG wurden
durch die Polizei 2009 beantragt (Stichtag 31.12.2009)?

Wie viele wurden davon nach Befassung des Rechtsschutzbeauftragten genehmigt
(Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?

2.      Welche genehmigten Standorte zur Videoüberwachung nach § 54 SPG gab es mit 1 Jänner
2010 überhaupt in Österreich (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer)?


3.              In wie vielen Fällen wurden personenbezogene Bilddaten von den Sicherheitsbehörden
bzw. Strafverfolgungsbehörden bislang verwendet, die Rechtsträger des öffentlichen oder
privaten Bereiches mittels Einsatz von Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten rechtsmäßig
ermittelt und den Sicherheitsbehörden bis zum Stichtag 31.12.2009 übermittelt haben
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

4.   Welche Summe wurde von den Sicherheitsbehörden im Jahr 2009 in den Kauf und
Installation von Videokameras und Videoüberwachungssysteme investiert
(Aufschlüsselung auf Jahre und Bundesländer)?

Welche budgetären Planungen für den Ankauf und Installation bestehen für das Jahr 2010?
Wie viele Videokameras und Videoüberwachungssysteme sollen 2010 angekauft werden?

5.              Wie hoch beliefen sich im Jahr 2009 die Betriebskosten für alle Standorte der
Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

6.              Wie hoch beliefen sich im Jahr 2009 die Personalkosten für alle Standorte der
Videoüberwachung monatlich (Aufschlüsselung auf Standorte)?

7.              Welche konkreten kriminalpolizeilichen Erfolge sind durch den Einsatz von genehmigten
Videokameras bzw. Videoüberwachungssysteme in den überwachten Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen im Jahr 2009 belegbar (ersuche um Darstellung der
Erfolge)?

8.              In welchen genehmigten videoüberwachten Gebieten, Örtlichkeiten, Gebäuden bzw.
Straßen gab es in diesem Zeitraum dadurch einen nachweisbaren Rückgang von Straftaten
(ersuche um detaillierte Darstellung)?

Ist aus Sicht des Ressorts eine präventive Wirkung nachweisbar?

9.    Können Sie ausschließen, dass sich die Straftaten durch die Videoüberwachung lediglich
an andere Orte (die noch nicht überwacht werden) verlagert haben?

Wenn ja, wie begründen Sie dies?


10.  Welche sonstigen Nachteile sind aufgrund der Videoüberwachung von Gebieten,
Örtlichkeiten, Gebäuden oder Straßen aufgetreten und dem Ressort im Jahr 2009 bekannt
geworden?

11. Wie und wo werden die bei der EURO 2008 an den Spielstätten Wien, Salzburg,

Innsbruck und Klagenfurt verwendeten 11 stationären und 16 mobilen Videoüberwachung
Anlagen zur Zeit eingesetzt bzw. verwendet?