4800/J XXIV. GP

Eingelangt am 09.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend chronischer Unterfinanzierung der Prozessbegleitung

 

 

In der Strafprozessordnung ist der Anspruch auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für bestimmte Opfergruppen gesetzlich verankert. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2009 wurde die psychosoziale Prozessbegleitung auf bestimmte Fälle des Zivilverfahrens ausgeweitet.

 

Das Justizministerium subventioniert Einrichtungen und Organisationen, die diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Auf Grund steigender Fallzahlen und chronischer Unterfinanzierung besteht die akute Gefahr, dass nicht alle berechtigten Opfer diesen gesetzlichen Anspruch garantiert haben.

 

Sollten die budgetierten Subventionen nicht ausreichen, wurde durch das Justizministerium vage die Möglichkeit, über Nachanträge weitere Zusatzgelder zu bekommen, in Aussicht gestellt. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht. Somit besteht die Gefahr, dass Opferschutzeinrichtungen Leistungen im Bereich der Prozessbegleitung erbringen, die ihnen später nicht abgegolten werden. Das wirtschaftliche Risiko hätten dann diese Organisationen und Einrichtungen zu tragen.

 

Darüber hinaus kann das Justizministerium unter den gegebenen Umständen ganz offensichtlich den gesetzlichen Anspruch auf Prozessbegleitung nicht sicherstellen.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch waren die Fallzahlen in der Prozessbegleitung in den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?
  2. Welche Fallzahlen liegen für das Jahr 2010 der Budgetierung der Subventionen von Opferschutzeinrichtungen für die Prozessbegleitung zu Grunde?
  3. Wie hoch waren in Summe die Subventionen durch das Justizministerium für die Prozessbegleitung 2006, 2007, 2008 und 2009?
  4. Wie hoch sind in Summe die Subvention durch das Justizministerium für die Prozessbegleitung 2010 budgetiert?
  5. Welche Organisationen, haben in welcher Höhe Subventionen vom Justizministerium für die Prozessbegleitung in den Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 erhalten bzw. budgetiert bekommen?
  6. Welche zusätzlichen fachlichen Aufgaben haben Ihrer Einschätzung nach die Opferschutzeinrichtungen durch das Gewaltschutzpaket 2009 für 2009/2010 erhalten?
  7. Sind im Gegenzug andere fachliche Aufgaben der Opferschutzeinrichtungen entfallen?
  8. Ministeriumssprecherin Swoboda hat im Standard vom 4.3.2010 angekündigt, dass „Wenn mehr Bedarf entstehe, stünden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Zusatzgelder zur Verfügung“. Bedeutet das, dass Opferschutzeinrichtungen selbst nach Aufbrauchen der Subventionen Prozessbegleitungen durchführen sollen und dann erst im nachhinein über eine mögliche Finanzierung der bereits erbrachten Leistungen entschieden wird?
  9. Wenn ja, was passiert mit den entstandenen Kosten der Opferschutzeinrichtungen, wenn „nach Maßgabe der vorhandenen Mittel“ zu wenig „Zusatzgelder zur Verfügung“ stehen?
  10. Wenn nein, wie wird das genaue Procedere der Vergabe „der Zusatzgelder“ gestaltet?
  11. Wann entscheidet sich, ob es „nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Zusatzgelder“ geben wird?
  12. Ministeriumssprecherin Swoboda wird im Standard vom 4.3.2010 mit „Eine ausreichende Finanzierung kann sie aber nicht garantieren“ zitiert. Teilen Sie die Einschätzung ihrer Ministeriumssprecherin?
  13. Wenn ja, wie lässt sich diese Einschätzung mit dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Prozessbegleitung vereinen?
  14. Wurde bei den Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister die schwierige Situation bei der Finanzierung des gesetzlichen Auftrags zur Prozessbegleitung angesprochen?
  15. Wenn nein, warum nicht?