Eingelangt am 09.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Albert Steinhauser,
Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend chronischer
Unterfinanzierung der Prozessbegleitung
In der Strafprozessordnung ist der Anspruch
auf psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für bestimmte
Opfergruppen gesetzlich verankert. Mit dem Gewaltschutzgesetz 2009 wurde die psychosoziale
Prozessbegleitung auf bestimmte Fälle des Zivilverfahrens ausgeweitet.
Das Justizministerium subventioniert Einrichtungen und
Organisationen, die diesen gesetzlichen Auftrag erfüllen. Auf Grund
steigender Fallzahlen und chronischer Unterfinanzierung besteht die akute
Gefahr, dass nicht alle berechtigten Opfer diesen gesetzlichen Anspruch
garantiert haben.
Sollten die budgetierten Subventionen nicht ausreichen,
wurde durch das Justizministerium vage die Möglichkeit, über
Nachanträge weitere Zusatzgelder zu bekommen, in Aussicht gestellt. Eine
Garantie dafür gibt es aber nicht. Somit besteht die Gefahr, dass
Opferschutzeinrichtungen Leistungen im Bereich der Prozessbegleitung erbringen,
die ihnen später nicht abgegolten werden. Das wirtschaftliche Risiko
hätten dann diese Organisationen und Einrichtungen zu tragen.
Darüber hinaus kann das Justizministerium unter den
gegebenen Umständen ganz offensichtlich den gesetzlichen Anspruch auf
Prozessbegleitung nicht sicherstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
- Wie hoch waren die Fallzahlen in der Prozessbegleitung in
den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009?
- Welche Fallzahlen liegen für das Jahr 2010 der
Budgetierung der Subventionen von Opferschutzeinrichtungen für die
Prozessbegleitung zu Grunde?
- Wie hoch waren in Summe die Subventionen durch das
Justizministerium für die Prozessbegleitung 2006, 2007, 2008 und
2009?
- Wie hoch sind in Summe die Subvention durch das
Justizministerium für die Prozessbegleitung 2010 budgetiert?
- Welche Organisationen, haben in welcher Höhe
Subventionen vom Justizministerium für die Prozessbegleitung in den
Jahren 2006, 2007, 2008, 2009 und 2010 erhalten bzw. budgetiert bekommen?
- Welche zusätzlichen fachlichen Aufgaben haben Ihrer
Einschätzung nach die Opferschutzeinrichtungen durch das
Gewaltschutzpaket 2009 für 2009/2010 erhalten?
- Sind im Gegenzug andere fachliche Aufgaben der
Opferschutzeinrichtungen entfallen?
- Ministeriumssprecherin Swoboda hat im Standard vom
4.3.2010 angekündigt, dass „Wenn mehr Bedarf entstehe,
stünden nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Zusatzgelder zur
Verfügung“. Bedeutet das, dass Opferschutzeinrichtungen selbst
nach Aufbrauchen der Subventionen Prozessbegleitungen durchführen
sollen und dann erst im nachhinein über eine mögliche Finanzierung
der bereits erbrachten Leistungen entschieden wird?
- Wenn ja, was passiert mit den entstandenen Kosten der
Opferschutzeinrichtungen, wenn „nach Maßgabe der vorhandenen
Mittel“ zu wenig „Zusatzgelder zur Verfügung“
stehen?
- Wenn nein, wie wird das genaue Procedere der Vergabe
„der Zusatzgelder“ gestaltet?
- Wann entscheidet sich, ob es „nach Maßgabe der
vorhandenen Mittel Zusatzgelder“ geben wird?
- Ministeriumssprecherin Swoboda wird im Standard vom
4.3.2010 mit „Eine ausreichende Finanzierung kann sie aber nicht
garantieren“ zitiert. Teilen Sie die Einschätzung ihrer
Ministeriumssprecherin?
- Wenn ja, wie lässt sich diese Einschätzung mit
dem gesetzlich garantierten Anspruch auf Prozessbegleitung vereinen?
- Wurde bei den Budgetverhandlungen mit dem Finanzminister
die schwierige Situation bei der Finanzierung des gesetzlichen Auftrags
zur Prozessbegleitung angesprochen?
- Wenn nein, warum nicht?