4804/J XXIV. GP
Eingelangt am 09.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Glaser,
Kolleginnen und Kollegen
an den
Bundesminister für Landesverteidigung und Sport
betreffend Ausbau der
Montecuccoli-Kaserne Güssing
Der geplante
Ausbau der Montecuccoli-Kaserne Güssing ist Teil der Heeresreform und
eines
der wichtigsten
infrastrukturellen Vorhaben für
das Südburgenland. 40 Millionen Euro
sollen
investiert werden.
Der Ausbau der Kaserne wurde
bereits 2006 von Verteidigungsminister Günther Platter
eingeleitet. Seit Jänner 2007 ist Minister Norbert
Darabos für das Verteidigungsministerium
zuständig. Seitdem wurde das Güssinger Ausbauvorhaben immer wieder angekündigt. Im
Herbst 2009 kam es zwar zum Spatenstich,
aber der eigentliche Baubeginn lässt nun erneut
schon fast ein halbes Jahr auf sich warten. Medienberichten zufolge gab es
Ungereimtheiten
im Ausschreibungs-
und Vergabeverfahren, möglicherweise ist sogar eine
Neuausschreibung durch die Bundesimmobiliengesellschaft notwendig. Auch über die
Finanzierung des Vorhabens gibt es Unklarheiten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Landesverteidigung
folgende
Anfrage:
1.
Wie war der Zeitablauf der bisher vorgenommenen Ausschreibungen für die
Ausbauarbeiten an der
Montecuccoli-Kaserne?
2. Wann hätte die Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten vorgenommen werden sollen?
3.
Welche Rolle haben im Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zum einen
die
Bundesimmobiliengesellschaft, zum anderen das Verteidigungsministerium inne?
4.
Welche Rolle
haben während des Bauvorhabens zum einen
die
Bundesimmobiliengesellschaft, zum anderen
das Verteidigungsministerium inne?
5.
Medienberichten zufolge hat das Verteidigungsministerium den Zuschlag für die
Arbeiten
an den Bestbieter
verwehrt. Was waren die Gründe
dafür?
5. Wurden Mängel in den eingelangten Angeboten festgestellt? Wenn ja, welche?
6.
Wird gegebenenfalls die Frist für das
Bieterverfahren verlängert, sodass die Bieter ihre
Angebote adaptieren können, oder wird eine Neuausschreibung
vorgenommen?
8. Welche Verzögerungen im Planungs- und Bauverfahren ergeben sich nun?
9. Wann ist frühestens mit dem Beginn der Ausbauarbeiten zu rechnen?
10. Wann ist frühestens mit der Fertigstellung der Arbeiten zu rechnen?
11.
Ist es
richtig, dass die neuen Gebäude
der Montecuccoli-Kaserne von der
Bundesimmobiliengesellschaft errichtet und
vom Verteidigungsministerium später
zurückgemietet werden?
12. Wenn ja:
a. Was sind die Inhalte des entsprechenden Vertrags?
b. Über welchen Zeitraum erstreckt sich der Vertrag?
c. Wie sind darin die Modalitäten der Finanzierung geregelt?
d. Wie hoch ist die jährliche Miete bzw. die Belastung des Verteidigungsbudgets?
e. Welche finanzielle
Gesamtbelastung über den gesamten vorgesehenen Miet-Zeitraum
ergibt sich durch
diese Art der Finanzierung?
f. Um wie viel kommt ein Mietvertrag teurer als eine
Finanzierung aus dem Baubudget
des Bundesheers?
g. Wer wird nach Ende der
Vertragslaufzeit der Besitzer der Kaserne sein: das
Bundesheer oder ein anderer Eigentümer?
13. Wenn nein:
a. Werden die Gebäude vom Bundesheer selbst oder einem Dritten errichtet?
b. Wie sieht in diesem Fall der weitere Zeitplan für das Projekts aus?
c. Wie ist in diesem Fall die der Finanzierung geregelt?
14. Wird der Bau- und Mietvertrag mit der Bundesimmobiliengesellschaft
gegebenenfalls
dem Nationalrat vorgelegt?