4811/J XXIV. GP

Eingelangt am 11.03.2010
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hofer

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vorwürfe gegen Väter

 

„Die Presse“ vom 23. 02. 2010 berichtete über dubiose Vorwürfe und dubioses Vorgehen von Linzer Polizei und Staatsanwaltschaft gegen Väter. Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelt laut Pressemitteilungen gegen Väter-Aktivisten wegen des Verdachtes der Gründung einer staatsfeindlichen Verbindung, will aber selbst von einem Ermittlungsauftrag nichts wissen! 

 

Für das Verfahren gegen mehrere Trennungsväter, die eine Ladung zur Einvernahme als Beschuldigte wegen Paragraph 246 und 278b erhielten, ist das oberösterreichische Landeskriminalamt zuständig. Die Linzer Staatsanwaltschaft will aber von einem Terrorismus-Verfahren nichts wissen: „Was die Polizei konkret in eine Ladung hineinschreibt, ist nicht von Belang“, sagt Rainer Schopper von der Staatsanwaltschaft Linz, in dem „Presse“ Interview.

 

 Kritik an der Staatsanwaltschaft übte in diesem Zusammenhang auch der Verfassungsrechtler Bernd Christian Funk, ebenfalls in der Zeitung „die Presse“ und meint, dass die Staatsanwaltschaft  die  verantwortliche Leiterin des Verfahrens ist und der Staatsanwalt zu bestimmen hat, in welche Richtung zu ermitteln ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.                      Wer hat den Ermittlungsauftrag erteilt?

 

2.                      Wer hat den Auftrag für die oben erwähnte Ladung erteilt?

 

3.                      Wer  zeichnet dafür  verantwortlich?

 

4.                      Ab wann war die Staatsanwaltschaft über das Verfahren informiert?

 

5.                      Welche Details waren bekannt?

 

6.                      Wie  oft wurden in den letzten fünf Jahren Verfahren ohne Auftrag oder Einbindung der Staatsanwaltschaft eingeleitet?

 

7.                      Ist es ohne Belang, was die Polizei in eine Ladung schreibt?

 

8.                      Wenn ja, worin liegt dann der Zweck des Inhalts einer Ladung?

 

9.                      Unter welchen Voraussetzungen darf die Polizei Verfahren ohne Auftrag der Staatsanwalt einleiten?

 

10.                 Wann haben Sie persönlich von diesen Verfahren Kenntnis erlangt?