4821/J XXIV. GP
Eingelangt am
16.03.2010
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend "das dritte BUWOG-Liechtenstein-Konto" (Drittes Konto)
Auch viele Jahre nach den bereits
im "ständigen Unterausschuss des
Rechnungshofausschusses" im Parlament
im Jahr 2003 erkennbaren Machenschaften und
Manipulationen im Zusammenhang mit dem Verkauf der BUWOG scheint die
Staatsanwaltschaft Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser von
Ermittlungsschritten
auszunehmen.
Die
unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Entspricht es
den Tatsachen, dass "Provisionsgelder" im Zusammenhang mit dem
BUWOG-Verkauf von der IMMOFINANZ Immobilien Anlagen AG über die
Briefkastenfirma Astropolis (Zypern) via
Omega International LLC in der Höhe von
7,448 Mio Euro auf drei Konten der Hypo Investment Bank (Liechtenstein)
AG
überwiesen wurden?
2.
Ist es richtig, dass zwei dieser Konten bereits im November 2009 den
Herren Walter
Meischberger und KR Ernst Karl Plech durch Überweisungen von je 50.000
Euro für
den Kauf eines
gemeinsam benützten Bootes auf Ibiza zugeordnet werden konnten?
3.
Wie viele Wochen nach Bekanntwerden dieser Vorgänge hat die
Hausdurchsuchung
bei KR Ernst Karl
Plech stattgefunden?
4.
Gibt es Erhebungen der Staatsanwaltschaft, wer neben den zwei
Kontoinhabern bzw.
Verfügungsberechtigten
Ernst Karl Plech und Walter Meischberger der Inhaber des
dritten Kontos bei der Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG ist?
5.
Warum wurde der Bankenverband, wie bereits Medienberichten am 03. 03.
2010 zu
entnehmen ist, mit gerichtlicher Anordnung zu Kontoöffnungen mit Ausnahme
des
Mitbeschuldigten
Karl-Heinz Grasser beauftragt?
6.
Werden im
Rahmen der Ermittlungen Zahlungsflüsse wie zum Beispiel eine
"Fehlüberweisung" von der
Hypo Investment Bank (Liechtenstein) AG auf ein Konto
des Ex-Finanzministers Karl-Heinz Grasser einer Bank in Kitzbühel
untersucht?