4823/J XXIV. GP
Eingelangt am 16.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Hannes Jarolim und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz, Mag. Claudia Bandion-Ortner
betreffend
„Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung II"
Die ersten Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung II ergaben laut Medienberichten einen Fehlbestand von 250 RichterInnen und StaatsanwältInnen. Diese Angaben wurden seitens der Bundesministerin für Justiz in der Beantwortung der Anfrage 4137/J für das Jahr 2008 bestätigt und aktualisierte Zahlen für das Jahr 2009 in Aussicht gestellt. Gleichzeitig bleiben aber detailliertere Informationen darüber, auf welchen konkreten Daten diese Aussagen beruhen und wie sich diese auf einzelne Tätigkeitsbereiche verteilen, ausständig. Es schwebt dadurch die Zahl von 250 fehlenden Planstellen durch die öffentliche Diskussion, ohne dass es möglich ist, deren Glaubwürdigkeit anhand detaillierter Ergebnisse der Personalanforderungsrechnung II zu belegen. Das Ergebnis dieser Vorgehensweise ist, dass generell das Vorliegen einer Überlastung des Justizpersonals öffentlich in Frage gestellt wird, obwohl diese auf Grund der individuellen Erfahrungsberichte der beteiligten Personen als mehr als dramatisch eingestuft werden muss. Nun sind individuelle Erfahrungen und methodisch-fundierte Datenerhebung zwei unterschiedliche Dinge, die miteinander in Einklang gebracht werden müssen, um in einer sachlichen Diskussion den tatsächlichen Handlungsbedarf festzustellen. Erst dann können zielgerichtet Maßnahmen ergriffen werden, um ein reibungsloses Funktionieren der österreichischen Justiz auf Dauer zu gewährleisten. Umso erschreckender ist es daher, dass das Bundesministerium für Justiz nach wie vor keinerlei nähere Auskünfte zur Personalanforderungsrechnung II erteilt - insbesondere auch nicht gegenüber den Abgeordneten des Nationalrats. Umso erstaunlicher ist dies, als dass die Aussagen der Bundesministerin für Justiz in Interviews und Aussendungen, sich mit ganzer Kraft für eine Verbesserung der Situation einzusetzen, dadurch konterkariert werden könnten.
Die unterzeichnenden Abgeordneten ersuchen Sie daher Ihren Auskunftspflichten gegenüber dem Nationalrat umfassend und detailliert nachzukommen und stellen folgende
ANFRAGE:
1. Warum haben Sie sich dazu entschlossen, zwar die Zahl der fehlenden Planstellen bekanntzugeben, jedoch keine weiteren Details zu veröffentlichen?
2. Glauben Sie, dass auf Grund dieser Vorgangsweise die Ergebnisse der PAR II in Zweifel gestellt werden könnten?
a. Wenn ja, was tun Sie, um diesen Fehler zu korrigieren?
b. Wenn nein, warum war dies dann dennoch der Fall?
3. Wann wollten Sie den Nationalrat und die Öffentlichkeit über die näheren Ergebnisse informieren?
4. Wurden die jeweiligen Standesvertretungen über nähere Ergebnisse informiert?
a. Wenn ja, warum diese, aber nicht der Nationalrat?
b. Wenn nein, warum riskieren Sie angesichts der bereits zugespitzten Situation (Beschluss zu gewerkschaftlichen Maßnahmen) noch weitere Spannungen?
5. Glauben Sie, dass Ihre Beteuerungen, Ihr möglichstes für einen Ausgleich von tatsächlichen Kapazitäten und Anforderungen an das Justizpersonal zu tun, angesichts Ihrer Vorgangsweise konterkariert werden?
6. Welches Unternehmen wurde mit der Durchführung der PAR II betraut?
7. Welche Erhebungsmethode(n) wurden für die PAR II gewählt?
8. Auf welche Art (mündlich, schriftlich, analog, digital, persönlich, telefonisch, Selbstausfüllen/InterviewerIn, etc) wurden die der PARII zu Grunde liegenden Daten erhoben?
9. Auf welche Art wurde die Grundgesamtheit erhoben?
a. Handelte es sich um eine Vollerhebung?
b. Nach welchen Merkmalen wurde die Grundgesamtheit unterteilt (zB Verwendung, Dienstalter, Position, Gericht)?
c. Wie viele Personen, aufgeschlüsselt nach Verwendung wurden um Teilnahme an der PAR II gebeten?
d. Wie viele Personen nahmen schlussendlich tatsächlich an den Erhebungen teil?
e. Die Angaben wie vieler Personen wurden aus den schlussendlich den Berechnungen zu Grunde liegenden Daten ausgeschieden?
f. Auf Grund welcher Umstände wurden diese ausgeschieden?
10. Welche Daten sollten durch die PAR II erhoben werden?
a. Welche Variablen (=erklärende/zu erklärende Faktoren) wurden abgefragt?
b. Mit welcher Formulierung wurden die einzelnen Variablen gegenüber den ausfüllenden Personen erläutert? Welche Fragen wurden gestellt?
c. Wurden Kontrollmechanismen im Erhebungskonzept vorgesehen?
d. Welche Antwortmöglichkeiten/Antwortschemata (Skalenniveaus) wurden für die jeweiligen Fragen vorgegeben?
11. Welche Werte wurden durch die befragten Personen den jeweiligen Variablen zugeordnet (eine elektronische Übermittlung der Daten in Form einer Datei wird begrüßt)?
12. Wie wurde ev Forschungsartefakten vorgebeugt?
13. Welche statistischen Methoden wurden zur Auswertung der Daten herangezogen?
a. Welche Variablen wurden unter Heranziehen welcher Methode mit einer (oder mehreren) anderen Variablen mit welchem Zweck kombiniert?
14. Welche Vorgaben wurden dem ausführenden Unternehmen in Hinblick auf die Gliederung der Ergebnisse gemacht?
15. Welche Fragestellungen hatte das ausführende Unternehmen laut Auftragsvergabe zu beantworten?