4828/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Graf, DI Deimek

und weiterer Abgeordneter

 

an die Frau Bundesminister für Justiz

 

betreffend Rechtsansprüche Geschädigter gegenüber SANOFI-AVENTIS GmbH

 

Im Zeitraum von 1971 bis in die frühen Achtziger wurden etwa 500 bis 1000 Personen in der Gatterburggasse 8 beim Spenden von Blutplasma mit dem Hepatitis- C-Virus infiziert. Die genaue Anzahl der Betroffenen lässt sich nicht ermitteln. Die erwähnte Plasmapheresestelle wurde von der Firma „Seroplas Gesellschaft für Plasmaforschung und Plasmagewinnung GesmbH“ betrieben. Diese Gesellschaft befand sich von 1976 bis 1992  im alleinigen Besitz des größten Pharmaproduzenten weltweit, der „Farbwerke Höchst AG“. Es scheint, dass von 1971 an bis Ende der siebziger Jahre sowohl zeitliche Häufungen von HCV-Infektionen als auch immer wieder Einzelfälle im Plasmaspendezentrum in der Gatterburggasse gab. Als Ursache für die Ansteckung mit dem Virus sind mangelhafte Hygiene und Sicherheitsvorkehrungen anzuführen.

Ein Prozess von 259 infizierten Personen gegen die Firma Seroplas endete im Jahr 2001 mit einem Vergleich. Die Voraussetzungen für die Kläger, den Prozess zu gewinnen waren gut, zwei unabhängige Gutachter haben den Zusammenhang zwischen der Plasmaspende und der Hepatitis-C-Infektion bestätigt. Doch aufgrund der geringen Lebenserwartung vieler Betroffener einigte man sich schließlich auf einen Vergleich. Mehr als 30 der Kläger sind seit dem Beginn der Vergleichsverhandlungen verstorben. Die überwiegende Mehrheit der Kläger wurde von DR. Hans Otto Schmidt vertreten, der im Namen seiner Klienten Gesamtforderungen in der Höhe von 1.149.134.816 Schilling anmeldete.

Im Zuge des Strafverfahrens 15 Hv 158/04b am Landesgericht Klagenfurt, kam durch die Aussage des Oberprokuristen der Wiener Städtischen Versicherung in der Hauptverhandlung am 21.3.2005 folgendes hervor: Die Aventis Pharma war mit einem Drittel, also etwa 33,0 Millionen ATS, am erwähnten Vergleich vom 28.6.2001 beteiligt. Während der ganzen Zeit der Gerichts- und Vergleichsverhandlungen und auch noch in den Gerichtsverfahren, wurde von Aventis Pharma immer bestritten, in die Angelegenheit involviert zu sein. Insbesondere wurde seitens Aventis-Pharma geleugnet, sich mit einem Beitrag an der damals von der Wiener Städtischen Versicherung Vergleichssumme beteiligt zu haben.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an die Frau Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Wie und in welcher Form gedenken Sie bzw. das Bundesministerium für Justiz die Opfer der Hepatitis-C-Affäre in ihrem Kampf gegen die Sanofi-Aventis GmbH konkret zu unterstützen?

 

  1. Ist Ihnen bekannt, dass Dr. Schmidt namens der geschädigten Plasmaspender eine Eingabe an das BMF, die Sparkassenaufsichtsbehörde, gerichtet hat, in der er auf schwere Unzukömmlichkeiten im Zusammenhang mit den Vergleichsgesprächen zwischen den Geschädigten und der Wiener Städtischen Versicherung gekommen ist, die in der Eingabe im einzelnen aufgezählt wurden?

 

  1. Wenn ja, wie haben Sie bzw. das BMJ auf die angeführten Ungereimtheiten reagiert?