4832/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten Bucher, List

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Unterbringung von Soldaten im Assistenzeinsatz

 

 

Der in den letzten Wochen öffentlich gewordene Umstand, dass Soldaten im Burgenland im Zuge des Assistenzeinsatzes in einem Haus untergebracht sind das einem Verwandten des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport gehört, ist um einige Facetten reicher geworden. Nun sieht es so aus, dass der Bundesminister selbst oder zumindest sein enges Umfeld dafür Sorge getragen haben, dass die Soldaten in diesem Zollhaus in Kroatisch Minihof einquartiert werden.

Es entspricht zwar den Tatsachen, dass in diesem Gebäude bereits seit 1997 Soldaten untergebracht werden und es damals auch noch nicht im Besitz der Familie des Bundesministers war, es entspricht aber ebenfalls den Tatsachen, dass das Bundesheer im nur 19 Kilometer entfernten Mannersdorf über ein eigenes Zollhaus verfügt, in dem nur sporadisch Soldaten Quartier nehmen.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1)                 Stimmt es, dass das Bundesheer über ein Zollhaus in der Gemeinde Mannersdorf im Burgenland verfügt, in dem Soldaten untergebracht werden können?

 

2)                 Wenn ja, warum werden Soldaten in einem nicht heereseigenen Quartier in Kroatisch Minihof untergebracht?

 

3)                 Wie hoch sind die Kosten für die Unterbringung von Soldaten in Kroatisch Minihof pro Jahr?

 

4)                 Steht der Quartiergeber in Kroatisch Minihof in einem verwandtschaftlichen Verhältnis zu Ihnen, Herr Bundesminister?

 

5)                 Wenn ja, in welchem Verwandtschaftsverhältnis?

 

6)                 Wer hat wann die Entscheidung getroffen, die Soldaten für das Jahr 2007, 2008, 2009 und 2010 in Kroatisch Minihof einzuquartieren?

 

7)                 Seit wann haben Sie oder Ihr Kabinett Kenntnis von der Einquartierung von Soldaten in einem Gebäude, das sich im Besitz eines Familienmitgliedes von Ihnen befindet?

 

8)                 Sehen Sie in dieser Einquartierung in einer quasi familieeigenen Unterkunft keine Unvereinbarkeit mit Ihrer Position als zuständiger Bundesminister?

 

9)                 Entspricht die Aussage des Militärkommandos Burgenland, wonach „das engste Umfeld des Ministers“ diese Causa der Einquartierung erledigt, den Tatsachen?

 

10)            Ist Ihnen bekannt, dass es im Militärkommando Burgenland einen Aktenvermerk über einen Anruf Ihres Büros bezüglich des Wunsches, weiterhin Soldaten in Kroatisch Minihof einzuquartieren, gibt?

 

11)            Teilen Sie die Meinung Ihres Pressesprechers, wonach man Ihnen, Herr Bundesminister, mit dieser Angelegenheit „ans Bein pinkeln will“?

 

12)            Werden Sie diese Fragen wie die Fragen der Anfrage 1035/J vom 25. Februar 2009 mit dem Verweis auf Art. 20 Abs. 3 B-VG aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung, nicht beantworten, obwohl der derzeitige Einsatz an der Grenze damit nicht einmal ansatzweise etwas zu tun hat?