4833/J XXIV. GP

Eingelangt am 17.03.2010
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Anfrage

 

 

der Abgeordneten List, Mag. Widmann

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend geplantes Asylerstaufnahmezentrum in der Struckerkaserne in Tamsweg

 

 

 

Zurzeit verdichten sich die Anzeichen, dass Sie als Standort für ein drittes Asylerstaufnahmezentrum das Land Salzburg auserkoren haben. Von verschiedenen Seiten wird immer wieder die Struckerkaserne in Tamsweg als möglicher Standort genannt. Es besteht die Gefahr, dass hier wieder in einer nacht- und Nebelaktion ohne Einbindung der betroffenen Bevölkerung versucht wird, ein Erstaufnahmezentrum zu errichten.

 

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

 

Anfrage:

 

 

1)                 Können Sie ausschließen, dass an einem Heeresstandort in Salzburg ein Erstaufnahmezentrum eingerichtet wird?

 

2)                 Können Sie ausschließen, dass an einem Heeresstandort im Lungau ein Erstaufnahmezentrum eingerichtet wird?

 

3)                 Hat es mit Herrn Bundesminister Darabos Gespräche über ein mögliches Erstaufnahmezentrum in Salzburg gegeben?

 

4)                 Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Gespräche

 

 

5)                 Hat es mit Herrn Bundesminister Darabos Gespräche über ein mögliches Erstaufnahmezentrum in der Struckerkaserne in Tamsweg gegeben?

 

6)                 Wenn ja, was ist das Ergebnis dieser Gespräche?

 

 

7)                 Hat es mit Landeshauptfrau Gabi Burgstaller ein Gespräch über ein mögliches Erstaufnahmezentrum in der Struckerkaserne in Tamsweg gegeben?

 

8)                 Wenn nein, warum nicht?

 

 

9)                 Wenn ja, was ist das Ergebnis dieses Gespräches?

 

 

10)            Hat Landeshauptfrau Gabi Burgstaller einen Standort für ein Erstaufnahmezentrum in Salzburg definitiv und endgültig ausgeschlossen?

 

11)            Hat sich Tamsweg bei Ihrer Werbeaktion zur Aufnahme des Erstaufnahmezentrums bereit erklärt?

 

·        Wenn nein, warum gehen Sie von Ihrer Ankündigung ab, nur freiwillige Meldungen in Betracht zu ziehen?