4840/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend Nachweis von nicht zugelassenem gentechnisch verändertem Leinsamen
Im Dezember 2009 veröffentlichte die AGES (Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit) einen Artikel, indem sie über Untersuchungen von Leinsamenprodukten in Österreich berichtet.
Nach dem Bekanntwerden des Auftretens von gentechnisch veränderten Leinsamen in der Bundesrepublik Deutschland wurde von Ihrem Ressort der Auftrag an die AGES erteilt, welche entsprechende Überprüfungen am Kompetenzzentrum Biochemie durchführen ließ. Dabei wurden in 7 von 10 untersuchten Proben die GV-Linie FP967 nachgewiesen. Seitdem werden laufend Produkte aus der Lebens- und Futtermittelkontrolle im Labor des Kompetenzzentrums Biochemie auf Vorkommen von GV-Leinsamen untersucht.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Gesundheit
Anfrage
1. Haben Sie die Konsumenten über die positiven Proben der GV-Leinsamen informiert?
2. Wenn ja, wann und in welcher Form?
3. Wenn nein, warum nicht?
4. Welche Produkte welcher Firmen waren betroffen?
5. Wie viele Überprüfungen an Leinsamen wurden seit dem 1. Dezember 2009 durchgeführt?
6. Wie viele dieser Proben enthielten Spuren von gentechnisch verändertem Leinsamen?
7. In welchem Ausmaß waren die Produkte verunreinigt?
8. Wurden jene Produkte, die GV-Leinsamen enthielten, zurückgerufen?
9. Wie, wo und von wem wurden diese Produkte zuvor in Verkehr gebracht?
10. In welchem Ausmaß wurde GV-Leinsamen nach den Schätzungen Ihres Hauses seit Oktober 2009 verzehrt?