4846/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Abfallverwertung
Ein Positionspapier der Österreichischen Betreiber von Abfallverwertungsanlagen zeigt auf, dass immer mehr Abfälle nicht mehr in den österreichischen Behandlungsanlagen einer Beseitigung bzw. Verwertung zugeführt werden, sondern andere Wege, insbesondere ins Ausland, gehen.
Der Abfallexport birgt die Gefahr, dass vermehrt illegale Abfallverbringungen und Entsorgungen, zum Teil auch unbehandelter, falsch deklarierter Abfälle vorgenommen werden. Dabei verfügt Österreich über ausreichende freie Kapazitäten zur thermischen Behandlung aller brennbaren Abfälle in Österreich.
Das abfallwirtschaftliche Niveau der einzelnen EU-Staaten ist sehr unterschiedlich, wodurch große Umweltbelastungen und Ressourcenvergeudungen aber auch eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung im Binnenmarkt verursacht werden. 2005 betrugen die Treibhausgasemissionen im Abfallbereich weltweit 1.400 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente, wovon laut einer McKinsey-Studie rund 53% der Deponierung unbehandelter Siedungsabfälle zuzurechnen ist. Beim UN-Klimagipfel 2006 in Nairobi wurde festgestellt, dass bei einem EU-weiten Verbot der Deponierung von Siedlungsabfällen eine Einsparung von 110 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr erreicht werden können.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage
1. Wie haben sich die Exportbewilligungen für heizwertreiche Abfälle und Müll bzw. Müllfraktionen – aufgelistet nach Abfallart (gegliedert nach Abfallschlüsselnummern) und Mengen pro Jahr - seit dem Jahr 2000 entwickelt?
2. Wer sind namentlich die 10 größten Abfallexporteure aus Österreich und welche Abfallmenge haben sie – aufgelistet nach Exporteur und Jahren – seit dem Jahr 2000 exportiert?
3. In welche Länder wurden seit dem Jahr 2000 – aufgelistet nach Jahren - welche Abfallmengen exportiert?
4. Wie viel Energie in MWh pro Jahr bzw. in SKE Steinkohleäquivalente könnte im Rahmen einer thermischen Verwertung damit (anstelle von Export) in Österreich als Brennstoff für entsprechend ausgestattete Anlagen zur Verfügung gestellt werden?
5. Wie viel CO2 könnte damit reduziert werden, wenn diese bewilligten Exportmengen einer thermischen Verwertung in Österreich zugeführt würden und damit die Verbrennung von fossilen Energieträgern reduziert und diese Mengen nicht in Länder verbracht werden, wo die zusätzlichen Mengen dann auf Umwegen eventuell doch deponiert werden?
6. Wie viele Kosten könnten durch den dadurch bedingten Rückgang beim Kauf von CO2-Zertifikaten eingespart werden?
7. Wie wird der Abfall in den Ländern bearbeitet, in welche er exportiert wurde? Wie kann die eventuell ersatzweise Deponierung von inländischen Abfällen verhindert werden, wenn die insgesamt unzureichenden Anlagenkapazitäten im Empfängerstaat durch österreichische Abfälle beansprucht werden?
8. Wie hoch sind die Deponierungskosten pro Tonne Abfall auf alten sowie auf neuen aus EU-Mitteln geförderten Deponien in den neuen EU-Mitgliedsländern im Vergleich zu thermischer Abfallbehandlung gemäß EU-Standard sowie gemäß erhöhtem Umweltstandard gemäß derzeitigem Stand der Technik in Österreich (siehe z. B. Niklasdorf, Dürnrohr, Pfaffenau, Linz) in Österreich?
9. In welchem Ausmaß und welcher Form kommt es beim Export von Abfällen zu Kontrollen, d.h. inwieweit werden einerseits die Menge und die Zusammensetzung des zu exportierenden Abfalls, anderseits die Lagerung und Behandlung bzw. Verwertung der Abfälle im Ausland kontrolliert?
10. Welche Maßnahmen auf EU Ebene sind bereits verfügbar und zusätzlich in Vorbereitung, um grenzüberschreitende Abfallverbringungen zu den billigsten – und damit in der Regel auch ökologisch minderwertigsten – Abfallbehandlungen zu vermeiden?
11. Welche Vorbereitungen gibt es zur AISAG-Novellierung, um die monetäre Benachteiligung der thermischen Abfallverwertung in österreichischen Anlagen gegenüber Anlagen in Nachbarländern zu beseitigen?