4868/J XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2010
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ANFRAGE
der Abgeordneten Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Tödliche Schüsse in Kremser Supermarkt
Im Prozess um die tödlichen Schüsse im Merkur-Supermarkt in Krems wurde der angeklagte Polizist wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten bedingt verurteilt.
Am zweiten Tag des Prozesses gegen den Polizisten wurden laut Medienberichten Vorwürfe laut, dass die Sonderkommission Probleme hatte, den Polizisten und die Polizistin einzuvernehmen, die an dem Einsatz beteiligt waren.
Wie die Tageszeitung „Der Standard“ am 11. März 2010 berichtet, dauerte es laut der aus Oberösterreich angereisten Sonderkommission zwei Tage, bis der Polizist bzw. die Polizistin einvernommen werden konnte und musste zudem massiver Druck ausgeübt werden.
Konkret wurde der SoKo die Befragung mit der Begründung verwehrt, dass die Polizistin bzw. der Polizist aus psychologischen Gründen nicht in der Lage wären, einvernommen zu werden. Um sich aber nicht dem Vorwurf auszusetzen, die Einvernahme der Polizisten grundlos verzögert zu haben, wollte die SoKo einen psychiatrischen Sachverständigen beiziehen.
Dies hätte aber die StA Korneuburg beantragen müssen. Nur sei dort im Zeitraum 6. August bis 10. August 2009 kein Staatsanwalt für den Fall zuständig gewesen. Der Leiter der SoKo, Oberst Palmetshofer, versuchte auch, den Journaldienst der Oberstaatsanwaltschaft Wien zu erreichen. Allerdings vergebens. Der Bitte des Leiters der SoKo um Rückruf kam man nicht nach.
Nachdem es schlussendlich doch zu einer Aussage des Polizisten bzw. der Polizisten kam, konnten sich beide an den Moment des Schusswaffengebrauchs nicht mehr erinnern und waren erst bei der Tatortrekonstruktion bereit, nähere Aussagen zu machen. Dabei verwickelten sich aber beide in Widersprüche.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1. Weshalb wurden die Polizistin bzw. der Polizist nicht umgehend einvernommen?
2. Wann genau und von wem wurden diese Befragungen durchgeführt?
3. Stimmt es, dass von der umgehenden Einvernahme der Polizistin bzw. des Polizisten aus „psychologischen Gründen“ Abstand genommen wurde?
4. Wenn ja, beruhte diese Einschätzung der „psychologischen Gründen“ auf einer amtsärztlichen Untersuchung oder psychologischen Gutachten?
5. Ist es richtig, dass von 6. August bis 10. August 2009 kein Staatsanwalt für den Fall zuständig war?
6. Wenn ja, warum?
7. Wie erklären Sie sich, dass der Journaldienst der Oberstaatsanwaltschaft nicht erreichbar ist, obwohl bei den Staatsanwaltschaften laut Gesetz Rufbereitschaft besteht?
8. Werden Sie Maßnahmen ergreifen, die Vorkommnisse wie fehlende Ansprechpersonen oder nicht erreichbarer Journaldienst, in Zukunft zu vermeiden?
9. Wann und wo wurde der mittlerweile 17-Jährige Minderjährige, der in Einbruchsabsicht gemeinsam mit seinem verstorbenen Freund zu später Stunde in den Supermarkt eingedrungen ist und der durch einen Oberschenkeldurchschuss verletzt wurde, als minderjähriges Opfer einvernommen?
10. Wer führte die Befragung des Verletzten als minderjähriges Opfer durch?
11. Wann wurde diesem eine psychosoziale Prozessbegleitung und wann eine juristische Prozessbegleitung zur Seite gestellt?
12. War bei der Einvernahme als Opfer eine Vertrauensperson oder/und eine Prozessbegleitung anwesend?
Wenn ja, wer?
Wenn nein, wieso nicht?