4872/J XXIV. GP

Eingelangt am 18.03.2010
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Walser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Tätigwerden der Staatsanwaltschaft in der Testamentcausa

 

Im November 2009 wurden drei Gerichtsmitarbeiter des Bezirksgerichts Dornbirn wegen des Vorwurfs der Testamentfälschungen in Untersuchungshaft genommen. In ihren Vernehmungen wurde auch die Vizepräsidentin des LG Feldkirch, Kornelia Ratz, schwer belastet.

 

Laut einer Presseaussendung des Justizministeriums vom 18. Februar 2010 wurden an diesem Tag die Ermittlungen im Hinblick auf die Richterin und Landesgerichts-Vizepräsidentin Kornelia Ratz von der Generalprokuratur an das die StA Steyr delegiert.

 

Weiter heißt es in der Presseaussendung, dass strafrechtlich die Staatsanwaltschaft prüft, dienstaufsichtsrechtlich das Oberlandesgericht Innsbruck und das Disziplinarverfahren beim Oberlandesgericht Linz liegt.

 

Laut einem ORF-Bericht vom 1. März 2010 hat die StA Steyr den Akt aber erst am
1. März 2010 erhalten.

 

In den Medien wurden jedoch bereits Anfang Februar 2010 Verdachtsmomente gegen die Richterin Kornelia Ratz laut.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Wie begründet sich die Zuständigkeit der Generalprokuratur hinsichtlich der Delegation des Ermittlungsverfahrens gegen die Richterin Kornelia Ratz an die StA Steyr?

 

2.      Wann wurden Ihnen erstmals die Vorwürfe gegen die Richterin Kornelia Ratz bekannt?

 

3.      Ist es richtig, dass die StA Steyr, die laut Generalprokuratur für die Ermittlungen gegen die Richterin Kornelia Ratz zuständig ist, den Akt erst Anfang März 2010 erhalten hat?

 

4.      Wenn ja, was sind die Gründe dafür?

 

5.       Ist es Ihrer Meinung nach ausreichend, wenn die zuständige Staatsanwaltschaft erst einen Monat nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gegen eine/n Beschuldigte/n die relevanten Aktenunterlagen erhält?

 

6.       War hier Ihrer Meinung nach keine Gefahr in Verzug?

 

7.       Was waren die Gründe für die Verhängung der Untersuchungshaft bei den einfachen Gerichtsbediensteten?

 

8.       Lagen solche Gründe bei der Richterin Kornelia Ratz nicht vor?

 

9.       Teilen Sie die Einschätzung, dass generell mit einem längeren Abwarten bis zum Tätigwerden der Staatsanwaltschaft die Möglichkeiten von Beweisvernichtungen, -verfälschungen bzw. Verdunkelungen steigen?

 

10.     Wenn ja, was gedenken Sie zu tun, dass solche Fälle in Zukunft schneller behandelt werden?