4875/J XXIV. GP

Eingelangt am 19.03.2010
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008 und 2009

 

Das Behinderteneinstellungsgesetz sieht vor, dass alle DienstgeberInnen, die 25 oder mehr DienstnehmerInnen beschäftigen, verpflichtet sind, auf je 25 DienstnehmerInnen (Beschäftigungsschlüssel) mindestens eine begünstigte behinderte Person einzustellen.

Gerade die öffentlichen Dienststellen gehen jedoch - zum großen Ärger der davon betroffenen behinderten Menschen - trotz ihrer zweifelsohne vorhandenen Vorbildwirkung nicht mit gutem Beispiel voran, sondern kommen zumeist in erschreckend hohen Ausmaß ihrer gesetzlich vorgeschriebenen Einstellungspflicht nicht nach. Dies ist auch eine der Hauptursachen für die hohe Arbeitslosenrate von behinderten Menschen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

 

1.)     In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12. 2008 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten erfüllt?

 

          a) AUVA

          b) PV

          c) BVA

          d) SVA der gewerblichen Wirtschaft

          e) SVA der Bauern

          f) VA f. Eisenbahnen und Bergbau

           

          (bitte nach folgender Aufstellung:          Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)


2)     Wie viele der in den oben angeführten Anstalten im Jahr 2008 beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer?          (bitte nach Anstalten getrennt anführen)

3)      Wie viele der in den oben angeführten Anstalten im Jahr 2008 beschäftigten begünstigten Behinderten waren in Leitungsfunktionen beschäftigt, wie viele waren SachbearbeiterInnen und wie viele waren in der Administration z.B. als TelefonistIn tätig?         (bitte nach Anstalten getrennt anführen)

 

4)      In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12. 2009 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz von folgenden Anstalten erfüllt?

         

          a) AUVA

          b) PV

          c) BVA

          d) SVA der gewerblichen Wirtschaft

          e) SVA der Bauern

          f) VA f. Eisenbahnen und Bergbau

 

          (bitte nach folgender Aufstellung:  Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)

5)     Wie viele der in den oben angeführten Anstalten im Jahr 2009 beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer?          (bitte nach Anstalten getrennt anführen)

6)      Wie viele der in den oben angeführten Anstalten im Jahr 2009 beschäftigten begünstigten Behinderten waren in Leitungsfunktionen beschäftigt, wie viele waren SachbearbeiterInnen und wie viele waren in der Administration z.B. als TelefonistIn tätig?         (bitte nach Anstalten getrennt anführen)