49/J XXIV. GP

Eingelangt am 03.11.2008
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ANFRAGE

des Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Justiz

 

betreffend Strafverfahren gegen LH Günther Platter und BMI - Spitzenbeamte

 

Aufgrund mehrerer Anzeigen vom Herbst 2007 (!) gibt es ein Strafverfahren gegen den ehem. BM Platter und einiger seiner Spitzenbeamten.  Das BIA hat einen Anfallsbericht dazu am 8.2.2007 verfasst und an die STA Wien gesendet. Die Beschuldigten stehen im Verdacht, u.a. das Amtsgeheimnis zum Nachteil der Familie Zogaj verletzt zu haben (§ 310 StGB). In mehreren Angriffen sind in den Medien Daten aus dem EKIS- und andere geheime und sensible Daten über mehrere Familienmitglieder an die Medien gelangt und veröffentlicht worden. Am 7.10.2007 haben Spitzenbeamte des BMI persönlich und direkt sensible Daten über die Familie Zogaj einer breiten Medienöffentlichkeit präsentiert und anschließend zum Teil im Internet veröffentlicht. Diese Internetpräsentation wurde kurze Zeit später vom BMI selbst aus dem Verkehr gezogen. Der weitere Verlauf des Strafverfahrens ist unklar.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Seit wann ist die zuständige STA Wien über die vom BIA auftragsgemäß

durchgeführten Auswertungen der EKIS – Abfragen hinsichtlich aller

Familienmitglieder der Familie Zogaj in Kenntnis?

 

2. Wurden, bzw. werden von der STA weitere Auswertungen von EKIS Abfragen in

Auftrag gegeben?

 

3. Welche Ermittlungsschritte wurden daraufhin gesetzt?

 

4. Wurden die Beschuldigten jemals vom zust. Staatsanwalt, oder in dessen Auftrag

einvernommen?

 

5. Wenn ja, namentlich welche Beschuldigte und wann ist das geschehen?

 

6. Sind weitere Ermittlungen sind geplant?

 

7. Wenn ja, welche?


 

8.      Wenn nein. Warum nicht?

 

9.      Werden Ermittlungen gegen SC Stv. der Sektion II des BMI, Dr. Sandriesser geführt, der die  verfahrensgegenständliche Pressekonferenz vom 7.10.2007 laut Aussage des SC der Sektion III des BMI Dr. Vogl im Untersuchungsausschuss angeordnet hat ?

 

10.    Wenn nein, warum nicht?

 

11.    Werden die Protokolle des Untersuchungsausschusses, die wertvolle Hinweise auf  mögliche strafbare Handlungen in dieser Causa beinhalten, im Strafverfahren beigeschafft?

 

12.    In welchem Stand ist nun das anhängige Strafverfahren bezogen auf die jeweiligen Beschuldigten und warum werden die Ermittlungen nur schleppend geführt?