4907/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
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Anfrage

der Abgeordneten Andrea Gessl-Ranftl

und Kolleginnen und Kollegen

An den Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend betreffend einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich.

Ich erhalte in meinem Heimatbezirk immer wieder Einladungen zu Jugendveranstaltungen, denen ich gerne nachkomme. Nun wurde ich in letzter Zeit des öfteren mit der Frage des derzeit geltenden Jugendschutzgesetzes konfrontiert.

Da es in Österreich zur Zeit kein einheitliches Jugendschutzgesetz gibt, sondern vom jeweiligen Bundesland abhängt, wie dieses verfasst wurde, sind die Jugendlichen teilweise sehr irritiert. Für die Jugend ist es doch unverständlich, dass die Rechte bzw. auch Pflichten nicht für alle bundesweit gleich gelten.

Das Ziel des Jugendschutzes ist es, junge Menschen vor Gefahren und Einflüssen, die geeignet sind, die körperliche, geistige, seelische, sittliche und soziale Entwicklung zu beeinträchtigen, zu schützen sowie die Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit junger Menschen für sich selbst Verantwortung zu übernehmen.

Anfang März wurde bei einer Enquete im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend der Startschuss zur Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen gegeben.


Aufgrund der ständigen Konfrontation mit Jugendlichen ergibt sich für die Unterfertigten folgende

Anfrage:

1.  Wie sieht der Zeitrahmen für die Verwirklichung des bundesweit einheitlichen Jugendschutzgesetzes aus?

2.            Welche Vorgaben werden für das einheitliche Gesetz herangezogen?

3.            Werden die strafferen oder die großzügigeren Maßstäbe angewandt?

4.           Werden mit der Erstellung der Vorschriften österreichweit Fachleute (PädagogInnen, PsychologInnen, ElternvertreterInnen usw.) aber auch JugendvertreterInnen eingebunden?

5.           Wenn ja, wer?

6.           Die bundesweite Alterskennzeichnung von Computerspielen und DVDs mit potenziell jugendgefährdenden Inhalten soll eingeführt werden. Wird dies nach dem europäischen System Pan European Game Information (PEGI) geschehen?

7.           Wie und wer kontrolliert die Einhaltung des neuen bundesweiten Jugendschutzgesetzes?

8.           Wie sieht die Ahndung bei nicht Einhaltung des neuen Jugendschutzgesetzes, insbesonders die Computerspiele und DVDs betreffend, aus?