4911/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel/Glücksspielbetrug -

gerichtliche Verfahren 2009"

Mit der AB 3507/XXIV.GP vom 23.12.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.  Johann Maier und Genossinnen betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales  Glücksspiel/Glücksspielbetrug - gerichtliche Verfahren 2008" beantwortet.

Dabei konnten allerdings viele Fragen wegen fehlender Daten in der  Verfahrensautomation Justiz nicht beantwortet werden. Dies wurde wie folgt  begründet:

In der Verfahrensautomation Justiz (VJ) werden Daten, die die Zuordnung der

angezeigten Personen zu bestimmten Gruppen ermöglichen könnten, nicht erfaßt;

bei Strafanzeigen gemäß §168 StGB ist daher aus den Registern nicht ersichtlich,

ob es sich bei den Angezeigten um Verantwortliche diverser Kasinos, Gastronomen,  Spielhallenbetreiber, Automateneigentümer und -pächter oder um Wettanbieter

virtueller Hunderennen handelt, so dass die Ergebnisse automationsunterstützter

Abfragen zu den einzelnen Anzeigen wegen §168 StGB den genannten Gruppen

350'/VAB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 10

nicht zugeordnet werden können. Zu diesem Zweck wäre die händische Aushebung

und Durchsicht jedes einzelnen Tagebuches bzw. Gerichtsaktes notwendig. Dies

wäre mit einem unverhältnismäßig hohen und in der Praxis nicht bewältigbaren  Verwaltungsaufwand verbunden ".

Auch die Anzahl oder Fälle des (gewerbsmäßigen) Glücksspielbetruges waren dem  Ressort nicht bekannt?

Es war dem BMJ technisch nicht möglich, eine Liste sämtlicher sichergestellter, beschlagnahmter, eingezogener bzw. für verfallen erklärter Gegenstände zu

erstellen und daraus auf automationsunterstütztem Weg die Geld- oder Glücksspielautomaten herauszufiltern.

Die händische Auswertung sämtlicher in Frage kommender Akten ist jedoch aus oben  erwähnten Gründen praktisch undurchführbar, zumal sich diese Recherche nicht nur auf  Verfahren im Zusammenhang mit §168 StGB beschränken dürfte, um vollständige Daten zu  erhalten. Eine Auflistung der Anträge auf Beschlagnahme nach § 115 StPO (Fragepunkt 34)  ist der Anfragebeantwortung angeschlossen. Damit konnten die Fragen 27, 31-35 nicht  beantwortet werden ".

Auch die Fragen nach der Anzahl sogenannter „illegalen Automaten-Kasinos" und von  illegalen Geldspielautomaten konnte nicht beantwortet werden.

In Anbetracht der angekündigten Novelle zum Glücksspielgesetz werden nun die aktuellen  Zahlen und Informationen aus dem Jahr 2009 benötigt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz  nachstehende

Anfrage:

1.    Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen § 168 StGB wurden im Jahr 2009 (z.B. gegen  Verantwortliche von so genannten Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos, Internet-  Kasinos, Gastronomen (die Spielautomaten aufgestellt und betrieben haben),  Wettunternehmen, Spielhallenbetreiber sowie Spielautomateneigentümer und  Spielautomatenpächter, Wettanbieter von „virtuellen Hunderennen o.ä." u.a.  verantwortliche Personen erstattet?

Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?

Wie wurden die Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige

Staatsanwaltschaften)?


2.   Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret  nachgegangen und die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt?

Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen (Aufschlüsselung auf  Staatsanwaltschaften)?

3.    Wie viele dieser Anzeigen wurden durch die zuständige StA zurückgelegt?

Mit welcher Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung (Aufschlüsselung auf  Staatsanwaltschaften)?

 

4.              In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 das diesbezügliche Ermittlungsverfahren nach

§ 190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen?

5.              Wie viele dieser Strafverfahren bzw. Anzeigen wurden in diesen Jahren diversionell erledigt  (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?

6.              Aufgrund wie vieler Anzeigen wurde im Jahr 2009 eine gerichtliche Hauptverhandlung  durchgeführt (Aufschlüsselung nach Gerichte)?

7.              Wie viele Strafverfahren davon endeten im Jahr 2009 mit einem Freispruch? 

Wie viele Personen wurden freigesprochen?

Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung nach Gerichte)?

8. Wie viele Strafverfahren endeten im Jahr 2009 mit einem Freispruch? 

Wie viele Personen wurden freigesprochen?

Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung auf Gerichte)?

9. Wie haben sich die rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 StGB in den letzten 10  Jahren entwickelt?

Wie viele Personen wurden deswegen angezeigt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre  und Staatsanwaltschaften)?

10.       Halten Sie den derzeitigen Strafrahmen des § 168 StGB und die Zuständigkeitsregelung  (Bezirksgerichtliches Verfahren) weiterhin für ausreichend?


11.       Wie beurteilen Sie aktuell die Beteiligung von organisierter Kriminalität (OK) beim illegalen  Glücksspiel in Österreich?

eiche Gruppen waren 2009 bzw. sind aktuell in Österreich aktiv (Ersuche um Darstellung  der Nationalitäten)?

12. Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB nach Anordnung durch die  jeweils zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung privatrechtlicher  Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw. des Verfalls eine  (vorläufige) Sicherstellung von „Glücksspielautomaten" nach § 110 StPO durch die  Polizei durchgeführt?

Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei sichergestellt (Aufschlüsselung der Fälle  auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

13. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 sichergestellte Automaten dem Verfall zugeführt  (§ 20 b StGB)?

Wie viele Automaten waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw.  Staatsanwaltschaften)?

12. Wie oft wurde 2009 nach Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme  nach § 115 StPO durch die Kriminalpolizei durchgeführt?

Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt  (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

13. In wie vielen Fällen (Verfahren) mussten in diesem Jahr sichergestellte, eingezogene oder  beschlagnahmte (Geld)Spielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer wieder  ausgefolgt werden?

Wie viele einzelne Automaten mussten im Jahr 2009 wieder ausgefolgt werden  (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?

14.     Werden sie im Zuge der Novelle zum Glücksspielgesetz Regelungen unterstützen, dass  rechtswidrig aufgestellte und als „Geldspielautomaten" illegal betriebene Automaten  beschlagnahmt und ausnahmslos dem Verfall zugeführt werden (analog den Bestimmungen  bei Suchtmitteln nach dem SMG)?

15.     Werden Sie im Zuge der Novelle zum Glücksspielgesetz Regelungen unterstützen (bzw.  innerhalb des Ressorts ergreifen), dass die Anzahl der in Österreich beschlagnahmten (und in  Folge vernichteten) illegalen Geldspielautomaten etc. durchgehend dokumentiert wird und  auf diese Daten auch jederzeit zugegriffen werden kann?

16.     In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2009 zur Vollstreckung von nach § 52  Glücksspielgesetzes verhängten Geldstrafen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses des  Rates 2005/214/JI bzw. durch das EU-VStGVG?

Welche Behörde hat dies in Österreich zu dokumentieren?

17. In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem österreichischem  Glücksspielgesetz vergleichbare weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende  zivilrechtliche Spielerschutzbestimmung?

In welchen europäischen Ländern gibt es überhaupt vergleichbare Regelungen?

In welchen Staaten können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gestellt werden (Ersuche

um Aufschlüsselung dieser Staaten)?

18.      In welcher Form und in welchen Umfang soll aus Sicht des Ressort der „zivilrechtliche  Spielerschutz" (z.B. bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche) im Bereich des aus dem  Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommenen Glücksspiele (Kleines Glücksspiel) sowie  bei den Wettbüros und Wettcafes gesichert und verbessert werden?

19.      Welche zusätzlichen generellen suchtpräventiven Maßnahmen sollten zur Bekämpfung der  Spielsucht und zum Schutz der Spielerinnen aus Sicht Ihres Ressorts in Zukunft ergriffen  werden?

20.      Wer soll aus Sicht des Ressorts für die Beratung, Betreuung und Übernahme von  Therapiekosten für Spielsüchtige (Pathologische Spieler) aufkommen?

21.  Welche ordnungspolitischen Maßnahmen werden Sie in Zukunft unterstützen, dass nicht  unter Umgehung der einschlägigen Vorschriften des Glücksspielgesetzes und des StGB  suchtgefährdete Personen weiterhin zur Zielscheibe skrupelloser Geschäftemacher im Wert-  und Glücksspielgeschäft werden?

22.  Sehen Sie generell im Glücksspielbereich (z.B. Kasinos, Online-gambling,  Geldspielautomaten, Sportwetten) aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes - aber auch  zum Schutz vor Kriminalität und zur Verhinderung von Geldwäsche - einen  Handlungsbedarf des europäischen Gesetzgebers?

Wenn ja, worin besteht aus Ressortsicht konkret dieser Handlungsbedarf? 

Wenn nein, warum nicht?

23. Was wird das Ressort unternehmen, damit in den Buchmacher- und Totalisateurgesetzen  der Bundesländer die internationalen Geldwäschebestimmungen (z.B. Geldwäsche-  Richtlinien) endlich umgesetzt werden?