4911/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel/Glücksspielbetrug -
gerichtliche Verfahren 2009"
Mit der AB 3507/XXIV.GP vom 23.12.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag. Johann Maier und Genossinnen betreffend „Glücksspiel- und Wettangebote: Illegales Glücksspiel/Glücksspielbetrug - gerichtliche Verfahren 2008" beantwortet.
Dabei konnten allerdings viele Fragen wegen fehlender Daten in der Verfahrensautomation Justiz nicht beantwortet werden. Dies wurde wie folgt begründet:
„ In der Verfahrensautomation Justiz (VJ) werden Daten, die die Zuordnung der
angezeigten Personen zu bestimmten Gruppen ermöglichen könnten, nicht erfaßt;
bei Strafanzeigen gemäß §168 StGB ist daher aus den Registern nicht ersichtlich,
ob es sich bei den Angezeigten um Verantwortliche diverser Kasinos, Gastronomen, Spielhallenbetreiber, Automateneigentümer und -pächter oder um Wettanbieter
virtueller Hunderennen handelt, so dass die Ergebnisse automationsunterstützter
Abfragen zu den einzelnen Anzeigen wegen §168 StGB den genannten Gruppen
350'/VAB XXIV. GP - Anfragebeantwortung 1 von 10
nicht zugeordnet werden können. Zu diesem Zweck wäre die händische Aushebung
und Durchsicht jedes einzelnen Tagebuches bzw. Gerichtsaktes notwendig. Dies
wäre mit einem unverhältnismäßig hohen und in der Praxis nicht bewältigbaren Verwaltungsaufwand verbunden ".
Auch die Anzahl oder Fälle des (gewerbsmäßigen) Glücksspielbetruges waren dem Ressort nicht bekannt?
„ Es war dem BMJ technisch nicht möglich, eine Liste sämtlicher sichergestellter, beschlagnahmter, eingezogener bzw. für verfallen erklärter Gegenstände zu
erstellen und daraus auf automationsunterstütztem Weg die Geld- oder Glücksspielautomaten herauszufiltern.
Die händische Auswertung sämtlicher in Frage kommender Akten ist jedoch aus oben erwähnten Gründen praktisch undurchführbar, zumal sich diese Recherche nicht nur auf Verfahren im Zusammenhang mit §168 StGB beschränken dürfte, um vollständige Daten zu erhalten. Eine Auflistung der Anträge auf Beschlagnahme nach § 115 StPO (Fragepunkt 34) ist der Anfragebeantwortung angeschlossen. Damit konnten die Fragen 27, 31-35 nicht beantwortet werden ".
Auch die Fragen nach der Anzahl sogenannter „illegalen Automaten-Kasinos" und von illegalen Geldspielautomaten konnte nicht beantwortet werden.
In Anbetracht der angekündigten Novelle zum Glücksspielgesetz werden nun die aktuellen Zahlen und Informationen aus dem Jahr 2009 benötigt.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Justiz nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele gerichtliche Strafanzeigen wegen § 168 StGB wurden im Jahr 2009 (z.B. gegen Verantwortliche von so genannten Karten-Kasinos, Automaten-Kasinos, Internet- Kasinos, Gastronomen (die Spielautomaten aufgestellt und betrieben haben), Wettunternehmen, Spielhallenbetreiber sowie Spielautomateneigentümer und Spielautomatenpächter, Wettanbieter von „virtuellen Hunderennen o.ä." u.a. verantwortliche Personen erstattet?
Wie ist jeweils der Stand dieser Verfahren?
Wie wurden die Verfahren erledigt (Aufschlüsselung jeweils auf zuständige
Staatsanwaltschaften)?
2. Wie vielen dieser Anzeigen wurden durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft konkret nachgegangen und die Polizei mit weiteren Ermittlungen beauftragt?
Zu welchen Ergebnissen führten diese Ermittlungen (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?
3. Wie viele dieser Anzeigen wurden durch die zuständige StA zurückgelegt?
Mit welcher Begründung erfolgte jeweils die Zurücklegung (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften)?
4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 das diesbezügliche Ermittlungsverfahren nach
§ 190 StPO eingestellt oder nach § 197 StPO abgebrochen?
5. Wie viele dieser Strafverfahren bzw. Anzeigen wurden in diesen Jahren diversionell erledigt (Aufschlüsselung auf Staatsanwaltschaften bzw. Gerichte)?
6. Aufgrund wie vieler Anzeigen wurde im Jahr 2009 eine gerichtliche Hauptverhandlung durchgeführt (Aufschlüsselung nach Gerichte)?
7. Wie viele Strafverfahren davon endeten im Jahr 2009 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung nach Gerichte)?
8. Wie viele Strafverfahren endeten im Jahr 2009 mit einem Freispruch?
Wie viele Personen wurden freigesprochen?
Aus welchen Gründen erfolgten jeweils diese Freisprüche (Aufschlüsselung auf Gerichte)?
9. Wie haben sich die rechtskräftigen Verurteilungen nach § 168 StGB in den letzten 10 Jahren entwickelt?
Wie viele Personen wurden deswegen angezeigt (Ersuche um Aufschlüsselung auf Jahre und Staatsanwaltschaften)?
10. Halten Sie den derzeitigen Strafrahmen des § 168 StGB und die Zuständigkeitsregelung (Bezirksgerichtliches Verfahren) weiterhin für ausreichend?
11. Wie beurteilen Sie aktuell die Beteiligung von organisierter Kriminalität (OK) beim illegalen Glücksspiel in Österreich?
eiche Gruppen waren 2009 bzw. sind aktuell in Österreich aktiv (Ersuche um Darstellung der Nationalitäten)?
12. Wie oft wurde bei Verdacht eines Verstoßes nach § 168 StGB nach Anordnung durch die jeweils zuständige Staatsanwaltschaft aus Beweisgründen, zur Sicherung privatrechtlicher Ansprüche oder zur Sicherung der Abschöpfung der Bereicherung bzw. des Verfalls eine (vorläufige) Sicherstellung von „Glücksspielautomaten" nach § 110 StPO durch die Polizei durchgeführt?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei sichergestellt (Aufschlüsselung der Fälle auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
13. In wie vielen Fällen wurden im Jahr 2009 sichergestellte Automaten dem Verfall zugeführt (§ 20 b StGB)?
Wie viele Automaten waren davon betroffen (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
12. Wie oft wurde 2009 nach Genehmigung durch die Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme nach § 115 StPO durch die Kriminalpolizei durchgeführt?
Wie viele „Glücksspielautomaten" wurden dabei durch die Kriminalpolizei beschlagnahmt (Aufschlüsselung jeweils auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
13. In wie vielen Fällen (Verfahren) mussten in diesem Jahr sichergestellte, eingezogene oder beschlagnahmte (Geld)Spielautomaten an Betreiber, Pächter und/oder Besitzer wieder ausgefolgt werden?
Wie viele einzelne Automaten mussten im Jahr 2009 wieder ausgefolgt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer bzw. Staatsanwaltschaften)?
14. Werden sie im Zuge der Novelle zum Glücksspielgesetz Regelungen unterstützen, dass rechtswidrig aufgestellte und als „Geldspielautomaten" illegal betriebene Automaten beschlagnahmt und ausnahmslos dem Verfall zugeführt werden (analog den Bestimmungen bei Suchtmitteln nach dem SMG)?
15. Werden Sie im Zuge der Novelle zum Glücksspielgesetz Regelungen unterstützen (bzw. innerhalb des Ressorts ergreifen), dass die Anzahl der in Österreich beschlagnahmten (und in Folge vernichteten) illegalen Geldspielautomaten etc. durchgehend dokumentiert wird und auf diese Daten auch jederzeit zugegriffen werden kann?
16. In wie vielen Fällen kam es im Jahr 2009 zur Vollstreckung von nach § 52 Glücksspielgesetzes verhängten Geldstrafen auf der Grundlage des Rahmenbeschlusses des Rates 2005/214/JI bzw. durch das EU-VStGVG?
Welche Behörde hat dies in Österreich zu dokumentieren?
17. In welchen Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR existiert eine dem österreichischem Glücksspielgesetz vergleichbare weitreichende, von Spielbankenbetreibern zu erfüllende zivilrechtliche Spielerschutzbestimmung?
In welchen europäischen Ländern gibt es überhaupt vergleichbare Regelungen?
In welchen Staaten können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gestellt werden (Ersuche
um Aufschlüsselung dieser Staaten)?
18. In welcher Form und in welchen Umfang soll aus Sicht des Ressort der „zivilrechtliche Spielerschutz" (z.B. bei zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche) im Bereich des aus dem Glücksspielmonopol des Bundes ausgenommenen Glücksspiele (Kleines Glücksspiel) sowie bei den Wettbüros und Wettcafes gesichert und verbessert werden?
19. Welche zusätzlichen generellen suchtpräventiven Maßnahmen sollten zur Bekämpfung der Spielsucht und zum Schutz der Spielerinnen aus Sicht Ihres Ressorts in Zukunft ergriffen werden?
20. Wer soll aus Sicht des Ressorts für die Beratung, Betreuung und Übernahme von Therapiekosten für Spielsüchtige (Pathologische Spieler) aufkommen?
21. Welche ordnungspolitischen Maßnahmen werden Sie in Zukunft unterstützen, dass nicht unter Umgehung der einschlägigen Vorschriften des Glücksspielgesetzes und des StGB suchtgefährdete Personen weiterhin zur Zielscheibe skrupelloser Geschäftemacher im Wert- und Glücksspielgeschäft werden?
22. Sehen Sie generell im Glücksspielbereich (z.B. Kasinos, Online-gambling, Geldspielautomaten, Sportwetten) aus Gründen des Spieler- und Jugendschutzes - aber auch zum Schutz vor Kriminalität und zur Verhinderung von Geldwäsche - einen Handlungsbedarf des europäischen Gesetzgebers?
Wenn ja, worin besteht aus Ressortsicht konkret dieser Handlungsbedarf?
Wenn nein, warum nicht?
23. Was wird das Ressort unternehmen, damit in den Buchmacher- und Totalisateurgesetzen der Bundesländer die internationalen Geldwäschebestimmungen (z.B. Geldwäsche- Richtlinien) endlich umgesetzt werden?