4916/J XXIV. GP

Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Gesundheit

betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in

Österreich im Jahr 2009"

Mit der AB 1561/XXIV.GP vom 28.05.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg. Mag.
Johann Maier beantwortet.

Aus systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die aktuellen
Zahlen und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende

Anfrage:

1.       Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei, Gemüsebrei (Gläschenkost,
Babymilch) wurden im Jahr 2009 in Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?

2.            Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2009 durch die AGES analysiert?
Welche Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?


3.                          Auf welche Stoffe wurden die Proben jeweils analysiert (Aufschlüsselung der einzelnen
Stoffe und Produkte bzw. Produktgruppen)?

Wurden dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien

untersucht?

Wenn nein, warum nicht?


4.       Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung im Jahr 2009
(Aufschlüsselung der festgestellten Stoffe, Grenzwertüberschreitungen auf Produkte)?
Wie viele und welche Produkte wurden als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht,
falsch bezeichnet oder wertgemindert beurteilt?

Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die Bestimmungen der LMKVO?

5.                          Bei wie vielen Proben wurde in Österreich auf nicht zugelassene Pestizide untersucht?

6.                          Was ergab dazu jeweils beim Nachweis von Rückständen etc. die Risikobewertung durch
die AGES?

7.                          Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2009 nach den gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?

Gegen welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde dabei
verstoßen?

8.       Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher Bestimmungen für
Säuglingsnahrung überprüft?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?

9.                          Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2009 auf „Chlormequat" untersucht
(Ersuche um namentliche Angabe)?

10.                   Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?

Bei welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des Rückstandhöchstwertes
(Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?


11.                   Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES - Sachverständigen?

12.                   Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2009 auf Semicarbizid untersucht?


13.     Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?

Welche Werte ergaben die Untersuchungen (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe
der Produkte)?

14.                  Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?

15.                  Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2009 in Anspruch genommen und andere
Mitgliedstaaten über gesundheitsschädliche bzw. nicht sichere Säuglings- bzw.
Babynahrung informiert?

Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?

16.                  Welche Informationen über Säuglings- bzw. Babynahrung wurden in Österreich im Jahr
2009 von anderen Mitgliedsstaaten im Rahmen des Schnellwarnsystems übermittelt?

17.                  Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2010 im Rahmen des Proben- und
Revisionsplanes gezogen und analysiert werden?

18.                  Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analysen erfolgen?
Welche Ergebnisse liegen bereits vor?