4916/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.03.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Gesundheit
betreffend „Säuglingsnahrung - Rückstände - Kontrollen - Risikobewertung in
Österreich im Jahr 2009"
Mit
der AB 1561/XXIV.GP vom 28.05.2009 wurden die Fragen des Fragestellers Abg.
Mag.
Johann Maier
beantwortet.
Aus
systematischen Gründen werden ähnliche Fragen wieder gestellt, um die
aktuellen
Zahlen
und Informationen für das Jahr 2009 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Gesundheit
nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele Proben Säuglingsnahrung (z.B. Grießbrei,
Gemüsebrei (Gläschenkost,
Babymilch) wurden im Jahr 2009 in
Österreich durch die Lebensmittelaufsichtsorgane
gezogen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
Welche Produkte betraf dies konkret (Ersuche um namentliche Bekanntgabe)?
2.
Wie viele Proben Säuglingsnahrung wurden 2009 durch die AGES
analysiert?
Welche
Produkte bzw. Produktgruppen betraf dies (Ersuche um namentliche
Bekanntgabe)?
3.
Auf welche Stoffe wurden die Proben jeweils analysiert
(Aufschlüsselung der einzelnen
Stoffe
und Produkte bzw. Produktgruppen)?
Wurden dabei jeweils auch auf Nitrat, Pestizide, Chlormequat, Schwermetalle, Bakterien
untersucht?
Wenn nein, warum nicht?
4. Welche konkreten Ergebnisse erbrachten die Analysen von Säuglingsnahrung
im Jahr 2009
(Aufschlüsselung der
festgestellten Stoffe, Grenzwertüberschreitungen auf Produkte)?
Wie viele und welche Produkte wurden
als gesundheitsschädlich, verdorben, verfälscht,
falsch bezeichnet oder wertgemindert
beurteilt?
Wie viele und welche Produkte verstießen gegen die Bestimmungen der LMKVO?
5. Bei wie vielen Proben wurde in Österreich auf nicht zugelassene Pestizide untersucht?
6.
Was ergab dazu jeweils beim Nachweis von Rückständen etc. die
Risikobewertung durch
die
AGES?
7.
Welche behördlichen Maßnahmen mussten 2009 nach den
gesetzlichen Bestimmungen
ergriffen
werden (z.B. Anzeigen, Beschlagnahme, Öffentliche Warnung)?
Gegen
welche gesetzlichen - lebensmittelrechtlichen - Bestimmungen wurde dabei
verstoßen?
8. Wurde dabei auch die Einhaltung spezieller lebensmittelrechtlicher
Bestimmungen für
Säuglingsnahrung
überprüft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welches konkretes Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen?
9.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2009 auf
„Chlormequat" untersucht
(Ersuche
um namentliche Angabe)?
10. Bei welchen Produkten wurde Chlormequat nachgewiesen?
Bei
welchen dieser Produkte gab es eine Überschreitung des
Rückstandhöchstwertes
(Ersuche
jeweils um namentliche Bekanntgabe der Produkte)?
11. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES - Sachverständigen?
12. Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung wurden 2009 auf Semicarbizid untersucht?
13. Bei welchen Produkten wurde Semicarbizid nachgewiesen?
Welche
Werte ergaben die Untersuchungen (Ersuche jeweils um namentliche Bekanntgabe
der
Produkte)?
14. Was ergab dazu jeweils die Risikobewertung durch die AGES?
15.
Wurde in Österreich das Schnellwarnsystem 2009 in Anspruch genommen
und andere
Mitgliedstaaten
über gesundheitsschädliche bzw. nicht sichere Säuglings- bzw.
Babynahrung
informiert?
Wenn ja, welche Produkte bzw. Stoffe betraf dies?
16.
Welche Informationen über Säuglings- bzw. Babynahrung wurden
in Österreich im Jahr
2009
von anderen Mitgliedsstaaten im Rahmen des Schnellwarnsystems übermittelt?
17.
Wie viele Proben Säuglings- bzw. Babynahrung sollen 2010 im Rahmen
des Proben- und
Revisionsplanes
gezogen und analysiert werden?
18.
Auf welche Stoffe und Rückstände sollen jeweils die Analysen
erfolgen?
Welche
Ergebnisse liegen bereits vor?