4924/J XXIV. GP
Eingelangt am 24.03.2010
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Flugpolizei
Die Abt. II/7, Flugpolizei wird von MinRat Mag Mag. Werner Senn geleitet und gliedert sich in Flugbetrieb (Flugbetriebsleiter ChefInsp. Norbert Huber) und Technischen Wartungsbetrieb (Leiter ChefInsp. Hubert Milchrahm).
Es besteht der Verdacht, dass in einigen Bereichen, wie in der weiteren Fragestellung ausführlich angeführt, Missbrauch mit den Ressourcen der Flugpolizei betrieben wird bzw. sich Einzelpersonen widerrechtlich bereichern.
In Zeiten von Einsparungen beim BMI, gibt es innerhalb der Flugpolizei Bereiche, in denen Führungskräfte ungehindert und ungeniert bzw. teilweise sogar von höherer Ebene gefördert und gedeckt, Steuergelder missbrauchen könnten.
Durch diesen Missbrauch der Führungsebene würde die hervorragende und risikoträchtige Arbeit der Einsatzpiloten, die dieser Entwicklung größtenteils kritisch aber leider hilflos gegenüberstehen, in Misskredit gebracht.
Gemäß BMI-Akt GZ: BMI-EE-140520/0024-II/7/2006 wurde für Mag. Senn konkret lediglich eine Ausbildung zum Privathubschrauberpiloten sowie eine Typenschulung auf der Type Bell 206 vorgesehen. Grundlage dafür sei seine Tätigkeit als Geschäftsführer des Wartungsbetriebes der Abteilung II/7. Es besteht der Verdacht, dass diese GZ auf sein eigenes Betreiben hin erstellt wurde und der Inhalt, die Finanzierung seines Hobbys, welches schon vorher bestand, auf Steuerzahlerkosten legalisieren sollte. Mittlerweile hat Mag. Senn über die GZ hinaus auch den Berufshubschrauberpilotenschein, sowie ein Typerating für die neue Hubschraubertype EC135 erworben, ohne sich vorher eine Mindestflugerfahrung zum Umstieg auf zweimotorige Hubschrauber angeeignet zu haben, wie sie noch vor kurzer Zeit für BMI-Piloten üblich war und ist.
Die Vorgänge sind teilweise dokumentiert oder lassen sich aus dem Flugdatenerfassungssystem der Flugpolizei erheben, sofern dieses nicht anfragebezogen angepasst wird, was theoretisch möglich wäre, da es von der Abteilungsleitung nahestehenden Personen erarbeitet wurde und gewartet bzw. administriert wird. Die gespeicherten Daten haben luftfahrtrechtlichen Dokumentenstatus und eine nachträgliche Änderung würde einem gewissen vorhandenen Dokumentationsstand widersprechen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Auf welcher rechtlichen Basis findet eine Ausbildung zum Hubschraubereinsatzpiloten für einen Verwaltungsbeamten statt?
2. Bezieht MinRat Mag. Senn eine Exekutivdienstzulage?
3. Kam es in den letzten Jahren zu Missbrauch von Einsatzmitteln in Form von Freundschaftsdiensten (Dreharbeiten Tobias Moretti, Rundflüge mit ÖVP-Stadtpolitikern)?
4. Gab es Fälle der Nichtwahrnehmung der dienstlichen Aufsichtspflicht?
5. Erfüllt Mag. Senn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Hubschrauberpilotenausbildung beim BMI?
6. War die Hubschrauberpilotenausbildung Mag. Senn im Rahmen seiner Verwendung notwendig?
7. Wer trägt die Kosten für diese nicht zwingende Ausbildung von vielen tausend Euro?
8. Wurde bei Mag. Senn eine fliegerpsychologische Selektion im Kuratorium für Verkehrssicherheit durchgeführt, wobei die psychische und psychomotorische Eignung überprüft wurde, so wie es für alle Piloten des BMI Aufnahmevoraussetzung ist?
9. Wenn nein, wer hat die Ausbildung ohne Selektion angeordnet?
10. Können Sie eine Gefährdung von Personen, von Sachen oder von Bundeseigentum ausschließen, wenn eine möglicherweise psychisch und/oder psychomotorisch ungeeignete Person im Alter von über 50 Jahren ein Luftfahrzeug des Bundes im Einsatzbetrieb fliegt?
11. Wer hat die GZ: BMI-EE-140520/0024-II/7/2006 angeordnet?
12. Würde diese Argumentation (Geschäftsführer des Wartungsbetriebes)nicht eher eine Ausbildung zum Luftfahrzeugwart nahelegen?
13. Wer hat die über die GZ hinausgehende Ausbildung angeordnet?
14. Wer trägt die Folgekosten für die weiter als in der GZ gehende Ausbildung?
15. Wie hoch waren diese Kosten?
16. Auf welcher rechtlichen Grundlage machte Mag. Senn eine Typenschulung auf der, in der o.a. GZ nicht vorgesehenen Hubschraubertype EC 135?
17. Wie hoch sind dafür anfallende Zusatzkosten für den zusätzlichen, vertraglich nicht inkludierten (Schulungsvertrag mit Eurocopter) Ausbildungsplatz für den Verwaltungsbeamten Mag. Senn (2 Wochen Schulung in Deutschland, praktische Ausbildung, Reisegebühren) und wer trägt diese?
18. Welche von den erhobenen Flügen von Mag. Senn waren Schulungsflüge?
19. Bei welchen dieser Flüge wurden Tätigkeiten durchgeführt, die die Qualifikationen von Mag. Senn überstiegen?
20. Entstanden dadurch Gefährdungen?
21. Welche Passagiere wurden bei den Schulungsflügen mitgeführt?
22. Wozu dienten im einzelnen Flüge, die nicht als Schulungsflüge qualifiziert waren? Welche Passagiere wurden mitgeführt?
23. Wer hat diese Flüge angeordnet?
24. Wo fanden diese Flüge statt?
25. Wieviele Überstellungsflüge führte Mag. Senn durch und wann wurden diese jeweils durchgeführt?
26. Welche Passagiere wurden dabei mitgeführt?
27. Warum wird die fliegerische Tätigkeit von Mag. Senn als „ständig im Fugdienst der Abteilung II/7“ definiert, obwohl er als Verwaltungsbeamter nicht im Einsatzbetrieb tätig ist und auch nicht sein kann, da keine dementsprechende Selektion im KfV durchgeführt wurde?
28. Warum bezieht Mag. Senn Bezüge gemäß §§ 19a und 19b GG 1956 (Flugzulage), obwohl ein dementsprechendes Ansuchen bereits bescheidmäßig (Abt. I/1) abgelehnt wurde?
29. Wer hat dies entgegen des gültigen Bescheides angeordnet?
30. In welcher Nebengebührenstufe (Flugzulage) ist Mag. Senn aktuell eingestuft?
31. Warum fliegt im Mai 2008 Mag. Senn alleine eine Einsatzmaschine des Typs Bell 206, unter Verwendung einer Einsatzqualifikation (Verkehrsüberwachung) nach Ischgl (Popkonzert von Elton John) und führt dort Hochgebirgslandungen (über 2000m) durch, ohne entsprechende interne Ausbildung und Berechtigung?
32. Wer hat diesen Einsatz angeordnet?
33. Warum übernimmt Mag. Senn als Verwaltungsbeamter Tätigkeiten von Einsatzpiloten?
34. Wer hat die Mitnahme von Passagieren (Polizisten) auf der Idalpe durch Mag. Senn angeordnet?
35. War Mag. Senn zur Mitnahme von Passagieren berechtigt?
36. Warum kam es am 26.06.2009 zu einer Überstellung von Mag. Senn mit einem Hubschrauber des BMI von Salzburg nach Tirol?
37. Welchem Fliegerarzt wurde der chirurgische Eingriff an Mag. Senn in Tirol mitgeteilt?
38. Welcher Fliegerarzt erteilte die Genehmigung, eine Woche nach dem Eingriff wieder ein Luftfahrzeug zu führen?
39. Befand sich Mag. Senn in der Woche 826.6. bis 5.7.2009) des Eingriffs im Krankenstand?
40. Befand sich Mag. Senn in der darauf folgenden Woche im Krankenstand?
41. Wie war der Dienststatus am Wochenende an dem das Luftfahrzeug geführt wurde?
42. Wer ordnete einen Rundflug für den Schauspieler Moretti mit einem Einsatzhubschrauber des BMI vom Dachlandeplatz der BPD-Wien an?
43. Wer trägt dafür die Kosten?